Tiefgründung
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Key information
Overview
Das Demonstrationszentrum für Sektorkopplung wird als Forschungsgebäude konzipiert, das Labor- und Büroflächen vereint. Das Baugrundstück ist Teil des Forschungscampus am Schleusengraben. Baurechtlich ist der B-Plan Bergedorf 104 /Curslack 19 verbindlich. Das 3-geschossige Gebäude wird giebelständig zwischen der Straße Am Schleusengraben und dem Schleusengraben an der südlichen Grundstückgrenze angeordnet. Im nördlichen Grundstücksbereich sind die Stellplätze verortet. Aufgrund der anstehenden Bodenverhältnisse wird durch den Baugrundsachverständigen (Geotechnischer Bericht 231188 M&P Ingenieurgesellschaft) empfohlen eine Tiefgründung über Pfähle, in die unterhalb der Weichschichten anstehenden Sande vorzunehmen. Zum Schutz der umliegenden Bestandsgebäude und der Infrastruktur wird eine erschütterungsarme Umsetzung in Form von Teil- oder Vollverdrängungsbohrpfählen empfohlen. Der Tragwerksentwurf sieht auf Basis dieser Empfehlungen eine auf Vollverdrängungsbohrpfählen ø41/51cm gegründete Sohlplatte mit Pfahlkopfbalken vor. ________________________________________________________________________________________________ Wesentliche Arbeiten: 98 Stück Vollverdrängungspfähle Dm 41 cm, bis ca. 12,50 m 30 t Bewehrungskörbe 98 Stück Pfähle herrichten 900 m³ Arbeitsebene aus Betonrecycling herstellen und wieder beseitigen 98 Stück Pfähle kappen
Es ist nur 1 Hauptangebot einzureichen. Die Einreichung von Nebenangeboten sowie von mehreren Hauptangeboten ist ausgeschlossen. Die Abgabe von mehreren Hauptangeboten führt zum Ausschluss aller abgegebenen Hauptangebote. Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen oder Kostenerstattung für die Beteiligung an dem Offenen Verfahren. Hamburger Transparenzgesetz: Bitte beachten Sie, dass das vorliegende Projekt dem Hamburger Transparenzgesetz unterliegt und der zu schließende Vertrag unter Beachtung des Datenschutzrechts dort eingestellt wird. Für den Fall, dass vor vollständiger Leistungserbringung (a) das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftragnehmers eröffnet wird und der Insolvenzverwalter die Erfüllung des Vertrages ablehnt oder (b) der Auftraggeber den Vertrag gemäß § 8 Abs. 2 bis 4 VOB/B oder § 314 BGB kündigt, behält sich die Auftraggeberin vor, die Erbringung der verbleibenden Leistungen den Bietern des Vergabeverfahrens, das mit der Erteilung des Auftrags abgeschlossen wurde, in der Rangfolge der damaligen Bewertung anhand der Zuschlagskriterien anzutragen. Bei der Bildung der Rangfolge gemäß der obigen Ausführungen bleiben Angebote unberücksichtigt, die durch einen Bieter abgegeben wurden, zu dessen Lasten ein Ausschlussgrund vorlag oder zum Zeitpunkt des Nachrückens vorliegt, durch einen ungeeigneten Bieter abgegeben wurden oder aus sonstigen Gründen nicht hätten bezuschlagt werden dürfen. Gegenstand des Antrags ist die Erbringung der verbleibenden Leistungen zu den Bedingungen des Angebots, das der nachrückende Bieter im Vergabeverfahren abgegeben hatte; eine Verhandlung über das Angebot findet nicht statt.
03 May 2026, 22:00
Contract start date
Deadline
07 May 2026, 22:00
Award decision
Award decision
14 May 2026, 22:00
Requested publication date
Milestone
15 May 2026, 13:53
Dispatch date
Milestone
18 May 2026, 22:00
Publication date
Publication
24 Aug 2026, 22:00
Contract end date
Deadline
None recorded.