Thüringen Klinik Saalfeld - Neubau Bettenhaus - Bauleitplanung gem. § 19 HOAI 2021
Keep momentum on this opportunity
Save it on this device now. Create an account when you are ready to track deadlines, notes, and teamwork.
- Save and reuse search filters
- Track opportunities as pursuits
- Get notified when new notices match
Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.
Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.
Key information
Overview
Thüringen Klinik Saalfeld - Neubau Bettenhaus - Bauleitplanung gem. § 19 HOAI 2021
Rainweg 68, Saalfeld, 07318, DEG0I, Germany
1. Die Vergabeunterlagen enthalten ein Formular zur Eignungsprüfung, welches die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihrer Angebote verwenden müssen. 2. Zulässig sind sowohl Einzelbieter als auch Bietergemeinschaften. Zudem kann der Einsatz von Nachunternehmern durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft vorgenommen werden.Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Die geforderten Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln zu unterzeichnen. Ebenso sind die erforderlichen Nachweise für jedes Mitglied separat einzureichen und gemeinsam mit dem Angebot vorzulegen. Zum Einsatz vorgesehene Nachunternehmer (§ 36 VgV) haben eine Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen und dem Angebot beizulegen. 3. Eignungsleihe: Stützt der Bieter oder die Bietergemeinschaft ihre technische, wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit im Wege der Eignungsleihe auf einen Nachunternehmer, sind sämtliche hierfür erforderlichen Nachweise und Erklärungen auch für diesen Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen. Bei der Vorlage von Referenzen im Rahmen der Eignungsleihe wird zudem erwartet, dass der betreffende Nachunternehmer die entsprechenden Leistungen im Projekt tatsächlich übernimmt. Darüber hinausmüssen sowohl der Eignungsgeber als auch der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft alle einschlägigen Ausschlussgründe erfüllen und dürfen keinen vergaberechtlichen Ausschlusskriterien unterliegen. Ferner ist eine Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (§ 47 VgV) zu unterzeichnen und dem Angebot beizulegen. Dass die im Vergabeverfahren benannten Personen die Vertragsleistungen erfüllen werden, hat der Bieter verbindlich zu versichern. Ein Wechsel des ausführenden Personals/Eignungsverleihers für die Auftragserfüllung ist nur aus wichtigem, vom Bieter nicht zu vertretendem, nachzuweisenden Grund, im Übrigen nur mit Zustimmung des Auftraggebers und bei gleichwertiger Personalersatzgestellung zulässig. 4. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebotes nicht älter als 12 Monate sein. 5. Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. 6. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 7. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Angebote berücksichtigt. 8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht berücksichtigt. 9. Die Teilnahme der Bieter an der Eröffnung der der Angebote ist ausgeschlossen. 10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen /Unterlagen/Nachweise den Angeboten beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen o. ä. wird nicht berücksichtigt. 11. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion zu stellen. Die Beantwortung der Fragen wird anonymisiert veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 08.06.2026, Ortszeit: 12.00 Uhr eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter /Bietergemeinschaften haben sich über alle veröffentlichten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen.
Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Klinikstandortes sowie begleitende Ordnungs- und Anpassungsmaßnahmen am Bestand. In die Betrachtung werden alle Flurstücke der Thü- ringen-Kliniken inklusive der vorhandenen Parkplätze und des Parkhauses, angrenzender Verkehrsflächen sowie derzeit landwirtschaftlich genutzter Flä- chen einbezogen (siehe Geltungsbereich). Zudem werden alle möglichen Bauabschnitte (BA 1-3) betrachtet. Zur Entflechtung der Verkehrswege werden Rettungsdienst sowie Patienten/Besucher über "Zum Eckardtsanger" geführt, während Ver- und Entsorgung über den Rainweg (Klopstockstraße) erfolgen und hierfür der Geh-/Radweg qualifiziert werden soll. Darüber hinaus wird der ÖPNV einbezogen, insbesondere durch die Umverlegung der Bushaltestelle am Krankenhaus.