Technische Unterstützungsleistungen für das Honorar-, Vertrags- und Abrechnungs-Programm-System („HOPSYS“) im Südwestrundfunk
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Key information
Overview
Der SWR plant, die Applikationsbetreuung und Weiterentwicklung seines Honorar-Systems „HOPSYS“ als „Managed Service“ an einen externen Dienstleister (Managed Service Provider, MSP) zu vergeben. „Managed Services“ umfassen dabei die Auslagerung des Betriebs, der Wartung und Weiterentwicklung, der MSP übernimmt die Komplettverantwortung für das System. Dazu gehört auch die Verantwortung für Verfügbarkeit, Stabilität, Sicherheit, Performance, Fehlerbehebung sowie die Anpassung an neue Anforderungen. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Managed-Service-Vertrags auf Grundlage eines EVB-IT-Servicevertrags sowie den zughörigen EVB-IT Service-AGB mit einer Laufzeit von zunächst 48 Monaten (Grundlaufzeit). Darüber hinaus wird die Laufzeit optional um jeweils 12 Monate bis zu einer Maximallaufzeit von 72 Monaten verlängert. Die Verlängerungsoptionen werden durch den Auftraggeber ausgeübt. Wesentliche zu erbringende Leistungen sind: - Betrieb und Überwachung: Überwachung der Systemressourcen und System-Logs, Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung, Fehlerbehebung), Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (vorbeugende Maßnahmen) - Wartung und Updates, Compliance: Anpassung an den aktuellen Stand der Technik, Sicherstellung der Kompatibilität mit den beim Auftraggeber eingesetzten Technologien, Schnittstellen, IT-Richtlinien und Standards (z.B. Architektur, Sicherheit) - Support: Bereitstellung eines 2nd/3rd-level-Support zur Störungsanalyse und nachhaltigen Störungsbehebung - Weiterentwicklung: Implementierung neuer Funktionen, Optimierung bestehender Funktionen, fundierte Beratung des Auftraggebers zur optimalen Umsetzung von Weiterentwicklungen, Betrieb eines Testsystems - Qualitätssicherung: Anforderungs-, Test und Change-Management - Wissensmanagement und Dokumentation: Systemdokumentation, Know-How Transfer Dokumente - Technisch-fachliche Beratung: Technischen und prozessualen Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei Problemanalyse, Weiterentwicklung und Optimierung des Systems Optionale Leistungen sind: - Skalierung des Leistungsumfangs zur Umsetzung größerer Anpassungs- und Entwicklungs-Anforderungen - Skalierung des Leistungsumfangs zur Applikationsbetreuung weitere Anwendungen des gleichen Tech Stack Der künftige Auftragnehmer wird in einem zweistufigen, europaweiten Vergabeverfahren ermittelt. In der ersten Phase erfolgt ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb mit dem Ziel, geeignete Bieter zu ermitteln. In der zweiten Stufe wird der Leistungswettbewerb im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens durchgeführt. Phase 1 – Teilnahmewettbewerb: Dieser Teilnahmewettbewerb dient zur Überprüfung der Eignung der sich bewerbenden Unternehmen anhand der im Dokument Teilnahmewettbewerb festgelegten Eignungskriterien (vgl. Kapitel 4.2). Die interessierten Unternehmen können einen Teilnahmeantrag einreichen. Anhand der mit Teilnahmeantrag vorgelegten, von dem Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise wird geprüft, welche der sich bewerbenden Unternehmen geeignet sind. Der Auftraggeber plant, bis zu fünf (5) geeigneten Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebots aufzufordern. Phase 2 – Angebotsphase: Die in der Angebotsphase eingegangenen ersten Angebote der bis zu fünf (5) geeigneten Bewerber werden nach der in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen dargestellten Wertungsmethodik durch Bildung eines Leistungs-Preisverhältnisses ausgewertet. Der Auftraggeber verhandelt in der Verhandlungsrunde mit den drei (3) Bietern, die • ein vollständiges und wertbares Angebot abgegeben haben und • deren Angebote nach der Wertung in der „Einfachen Richtwertmethode“ die drei höchsten Kennziffern Z erhalten haben und • bei denen es von vornherein nicht unmöglich erscheint, dass auf ihr Angebot der Zuschlag erteilt wird.
Deutschlandweit, DE121, Germany
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen. 2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Der SWR plant, die Applikationsbetreuung und Weiterentwicklung seines Honorar-Systems „HOPSYS“ als „Managed Service“ an einen externen Dienstleister (Managed Service Provider, MSP) zu vergeben. „Managed Services“ umfassen dabei die Auslagerung des Betriebs, der Wartung und Weiterentwicklung, der MSP übernimmt die Komplettverantwortung für das System. Dazu gehört auch die Verantwortung für Verfügbarkeit, Stabilität, Sicherheit, Performance, Fehlerbehebung sowie die Anpassung an neue Anforderungen. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Managed-Service-Vertrags auf Grundlage eines EVB-IT-Servicevertrags sowie den zughörigen EVB-IT Service-AGB mit einer Laufzeit von zunächst 48 Monaten (Grundlaufzeit). Darüber hinaus wird die Laufzeit optional um jeweils 12 Monate bis zu einer Maximallaufzeit von 72 Monaten verlängert. Die Verlängerungsoptionen werden durch den Auftraggeber ausgeübt. Wesentliche zu erbringende Leistungen sind: - Betrieb und Überwachung: Überwachung der Systemressourcen und System-Logs, Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung, Fehlerbehebung), Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (vorbeugende Maßnahmen) - Wartung und Updates, Compliance: Anpassung an den aktuellen Stand der Technik, Sicherstellung der Kompatibilität mit den beim Auftraggeber eingesetzten Technologien, Schnittstellen, IT-Richtlinien und Standards (z.B. Architektur, Sicherheit) - Support: Bereitstellung eines 2nd/3rd-level-Support zur Störungsanalyse und nachhaltigen Störungsbehebung - Weiterentwicklung: Implementierung neuer Funktionen, Optimierung bestehender Funktionen, fundierte Beratung des Auftraggebers zur optimalen Umsetzung von Weiterentwicklungen, Betrieb eines Testsystems - Qualitätssicherung: Anforderungs-, Test und Change-Management - Wissensmanagement und Dokumentation: Systemdokumentation, Know-How Transfer Dokumente - Technisch-fachliche Beratung: Technischen und prozessualen Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei Problemanalyse, Weiterentwicklung und Optimierung des Systems Optionale Leistungen sind: - Skalierung des Leistungsumfangs zur Umsetzung größerer Anpassungs- und Entwicklungs-Anforderungen - Skalierung des Leistungsumfangs zur Applikationsbetreuung weitere Anwendungen des gleichen Tech Stack Der künftige Auftragnehmer wird in einem zweistufigen, europaweiten Vergabeverfahren ermittelt. In der ersten Phase erfolgt ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb mit dem Ziel, geeignete Bieter zu ermitteln. In der zweiten Stufe wird der Leistungswettbewerb im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens durchgeführt. Phase 1 – Teilnahmewettbewerb: Dieser Teilnahmewettbewerb dient zur Überprüfung der Eignung der sich bewerbenden Unternehmen anhand der im Dokument Teilnahmewettbewerb festgelegten Eignungskriterien (vgl. Kapitel 4.2). Die interessierten Unternehmen können einen Teilnahmeantrag einreichen. Anhand der mit Teilnahmeantrag vorgelegten, von dem Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise wird geprüft, welche der sich bewerbenden Unternehmen geeignet sind. Der Auftraggeber plant, bis zu fünf (5) geeigneten Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebots aufzufordern. Phase 2 – Angebotsphase: Die in der Angebotsphase eingegangenen ersten Angebote der bis zu fünf (5) geeigneten Bewerber werden nach der in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen dargestellten Wertungsmethodik durch Bildung eines Leistungs-Preisverhältnisses ausgewertet. Der Auftraggeber verhandelt in der Verhandlungsrunde mit den drei (3) Bietern, die • ein vollständiges und wertbares Angebot abgegeben haben und • deren Angebote nach der Wertung in der „Einfachen Richtwertmethode“ die drei höchsten Kennziffern Z erhalten haben und • bei denen es von vornherein nicht unmöglich erscheint, dass auf ihr Angebot der Zuschlag erteilt wird.
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