Systemintegration der Pilotanlage VIS (Visual Inspection System) und ZDS (Zugdetektionssystem) und Kauf der Blitzer
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Key information
Overview
Beim Ausschreibungsgegenstand handelt es sich um eine Integrationsleistung von Systemen, welche durch die SBB entwickelt wurden (VIS-Visual Inspection System und ZDS-Zugdetektionssystem). Potenzielle Anbieter haben die Möglichkeit als Generalunternehmer für beide oder eines der beiden Lose zu offerieren. Los 1: Systemintegration Pilotanlage Steinen Option 1: 8 Serienanlagen für die SBB Infrastruktur Option 2: bis zu 9 Serienanlagen (3 Doppelgleis, 6 Einzelgleis) für die SBB Cargo AG Los 2: Kauf und Lieferung der Blitzer Option: Kauf und Lieferung der Blitzer für die optionalen Anlagen der SBB Cargo
Das Los 1 hat als Eigenheit im Arbeitspaket A einen Anteil an optischen Komponenten, welche unter besonderen Bedingungen integriert werden müssen. Kamera, Gehäuse, Objektiv und IR-Filter sind als Einheit validiert worden und werden von der SBB beigestellt. Der potenzielle Lieferant muss Erfahrung im Umgang (Montage/Justage) mit optischen Komponenten nachweisen. Die Arbeitspakete B und C beinhalten die Integration zweier Anlagen der ZKE (Zugkontrolleinrichtungen). Zum einen ist dies das ZDS, zum anderen das VIS-KSO (Kamerasystem Oberbau). Die notwendigen Fähigkeiten des Auftragnehmers sind jedoch für beide Anlagen identisch und liegen primär im elektrischen Design und der Systemintegration. Sowohl das Kameramodul als auch die Anlagen VIS-KSO und ZDS wurden durch die SBB entwickelt. Standardkomponenten der SBB, wie zum Beispiel Schienenkontakte, werden durch die SBB zur Integration beigestellt. Die für die Systemintegration zur Verfügung gestellten Komponenten müssen entweder im SBB-Lager abgeholt und zum Erfüllungsort geliefert oder direkt vom Hersteller an das Lager des Lieferanten bzw. an einen vom Lieferanten definierten Ort zugestellt werden. Der Lieferant ist für die Übernahme der von der SBB beigestellten Komponenten zuständig und trägt die alleinige Verantwortung und Haftung für deren Vollständigkeit, ordnungsgemässen Zustand sowie sachgerechte Lagerung, Handhabung und Verwendung. Er stellt sicher, dass sämtliche Komponenten ordnungsgemäss in das Gesamtsystem integriert werden und koordiniert rechtzeitig alle hierfür erforderlichen organisatorischen und technischen Massnahmen. Es werden insbesondere Unternehmen mit nachweislich fundierter und langjähriger Erfahrung/Kompetenz in diesen Leistungsbereichen gesucht. Referenzprojekte werden im Rahmen der Ausschreibung angefordert. Der genaue und detaillierte Leistungsumfang sowie die technischen Spezifikationen und Nachweise bestimmen sich nach den Lastenheften.
Pilotanlage VIS und ZDS am Standort Steinen
2027-02-01 bis 2030-12-31
Pilotanlage: maximal 12 Monate ab Vertragsunterzeichnung Serienanlagen: maximal 20 Wochen ab Bestelleingang
Ja Die SBB AG ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, nach Massgabe dieses Vertrages durch schriftliche Erklärung gegenüber der Firma folgende Leistungen nachzubestellen: 1. bis zu 8 Serienanlagen für die SBB Infrastruktur (Zugkontrolleinrichtungen) 2. bis zu 9 Serienanlagen (3 Doppelgleis, 6 Einzelgleis) für die SBB Cargo AG Die 8 Serienanlagen für die SBB Infrastruktur werden nach erfolgreicher FAT der Pilotanlage in den Jahren 2027–2029 abgerufen (Optionen gemäss Preisblatt und Lastenheft, siehe entsprechender Anhang). Zusätzlich ist geplant, ab 2027-2028 weitere 9 Serienanlagen für SBB Cargo in Betrieb zu nehmen. Die Anlagen sind identisch, die Anzahl der benötigten Komponenten (z. B. Kameramodule/Blitzer) kann pro Standort je nach Ausführung (Doppel-/Einzelgleis) variieren. Die Serienanlagen müssen den Pilotanlagen technisch entsprechen. 3. Eine Testversion VIS KSO Laboranlage (reduzierter Umfang, Lieferung zu SBB Luzern): • 1x Schaltschrank Hauptverteilung • 1x Schaltschrank Gruppenverteilung (am Gleis, in der Fläche, werden 6 benötigt) • 4 Blitzer und 2 Kameramodule und deren Anschlusskabel (in der Fläche werden pro Doppelgleis 20 Kameras und 40 Blitzer benötigt) 4. Eine Testversion ZDS Laboranlage (reduzierter Umfang, Lieferung zu SBB Luzern): • 1x Schaltschrank • 1x RFID Reader • 4x Schienenkontakte
Nein
Ja Der Lieferant erfährt keine Vorteile, wenn er mehrere Lose anbietet. Die Beschaffung der Lose wird unabhängig voneinander bewertet. Diese Ausschreibung dient der Vergabe des Auftrags einschliesslich möglicher Optionen für die gesamte Lebenszyklusdauer aller erfolgreich in Betrieb genommenen Anlagen gemäss der Liste im Lastenheft. Die Anbieterin kann ein Gesamtangebot oder ein Angebot für ein einzelnes Los einreichen.
Nein
gemäss Unterlagen Die Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien müssen in SAP Ariba eingetragen bzw. hochgeladen werden. Das Angebot wird anhand der Zuschlagskriterien bzw. Subkriterien bewertet. Den Zuschlag erhält dasjenige Angebot, welches die höchste Punktzahl erreicht. Die genaue und detaillierte Beschreibung der einzelnen Kriterien bestimmt sich anhand der Ausschreibungsbedingungen Kapitel 2.9.4.
Für die Prüfung der Eignung gelten die Kriterien gemäss Ausschreibungsbedingungen Kapitel 2.9.2 . Deren Erfüllung muss, durch die nachstehend genannten aufgeführten Nachweise erbracht werden.
Pro Standort mit Doppelgleis werden 40 Blitzer des evaluierten Typs (oder gleichwertig) benötigt. Technische Anforderungen gemäss Lastenheft. Die Anlagen Cargo sind identisch, die Anzahl der benötigten Komponenten (z. B. Kameramodule/Blitzer) kann pro Standort je nach Ausführung (Doppel-/Einzelgleis) variieren.
3600 Bern BE
Erste Lieferung für Pilotanlage VIS-KSO: maximal 6 Monate ab Vertragsunterzeichnung Weitere Lieferungen für Serienanlagen: maximal 20 Wochen ab Bestelleingang
Ja Kauf und Lieferung von Blitzern für die optionalen Anlagen der SBB Cargo. Die Anzahl der benötigten Komponenten (z. B. Kameramodule/Blitzer) kann pro Standort je nach Ausführung (Doppel-/Einzelgleis) variieren.
Ja Sofern sich der Blitzer vom im Lastenheft definierten Referenzmodell unterscheidet, behält sich die SBB vor, in Kalenderwoche 43 einen Labortest im SBB-Labor in Luzern durchzuführen. Die Anbieterinnen haben sich hierfür bis spätestens 12. Oktober 2026 per E-Mail an [email protected] anzumelden und die technischen Spezifikationen des Blitzers einzureichen; der genaue Termin (Tag und Uhrzeit) wird anschliessend mitgeteilt. Ausschreibungsbedingungen, Kapitel 2.1.
Nein
Nein
gemäss Unterlagen Die Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien müssen in SAP Ariba eingetragen bzw. hochgeladen werden. Das Angebot wird anhand der Zuschlagskriterien bzw. Subkriterien in der nachfolgenden Tabelle bewertet. Den Zuschlag erhält dasjenige Angebot, welches die höchste Punktzahl erreicht. Die genaue und detaillierte Beschreibung der einzelnen Kriterien bestimmt sich anhand der Ausschreibungsbedingungen Kapitel 2.9.4.
Für die Prüfung der Eignung gelten die Kriterien gemäss Ausschreibungsbedingungen Kapitel 2.9.2 . Deren Erfüllung muss, durch die nachstehend genannten aufgeführten Nachweise erbracht werden.
simap.ch (für registrierte Anbietende) Die Ausschreibungsunterlagen werden nur auf der Beschaffungsplattform SIMAP zur Verfügung gestellt. Für die vorliegende Angebotsanfrage sind sämtliche von der Anbieterin geforderten Angaben und Nachweise in SAP Ariba in den entsprechenden Abschnitten zu erfassen.
de, fr, it
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SBB AG für die Beschaffung von Gütern (AGB-G) Ausgabe: September 2024 AGB SBB für die Beschaffung von tech. Systemen_Maschinen und Apparaten (AGB-T) Ausgabe: September 2024
Bietergemeinschaften (ARGE) und Subunternehmerinnen sind zugelassen. Das federführende Unternehmen registriert und qualifiziert sich auf SAP Ariba und reicht das Angebot für die ARGE ein. Nach der ARGE Gründung muss sich die ARGE als Unternehmen auf SAP Ariba zusätzlich registrieren. Eine erneute Qualifizierung ist nicht notwendig (Kapitel 2.7 Ausschreibungsbedingungen). Mehrfachbewerbungen von Anbieterinnen im Rahmen von Bietergemeinschaften sind nicht zulässig. Eine Anbieterin darf sich im Rahmen dieser Ausschreibung entweder als Einzelanbieterin oder als Mitglied einer einzigen Bietergemeinschaft beteiligen.
Mehrfachbewerbungen von Subunternehmerinnen sind zulässig. Die Anbieterinnen haben sicherzustellen, dass Subunternehmerinnen Vertraulichkeit wahren und keine wettbewerbsrelevanten Informationen zwischen verschiedenen Angeboten austauschen.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.