Systemdienstleistung Schwarzstartfähigkeit

CN-SEC-STDContract notice – sectoral directive, standard regimeaa3cb899-71db-4ca1-80da-f7f25359f6f45G50Hertz Transmission GmbH
25 days left
Estimated value€216,038,750
Deadline25 days left7 Aug 2026, 22:00
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Identifier
aa3cb899-71db-4ca1-80da-f7f25359f6f4
Contract type
Deadline
7 Aug 2026, 22:00
CPV codes
65000000 - Public utilities
Status
UNKN
Notice type
CN-SEC-STDContract notice – sectoral directive, standard regime
Estimated value
€216,038,750
Publication date
6 May 2026, 13:11

Overview

Gemäß der Verordnung (EU) 2017/2196 der Kommission vom 24. November 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes hält der regelzonenverantwortliche Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH (im Folgenden: ÜNB) Netzwiederaufbaupläne vor, um den Netzwiederaufbau unabhängig mittels einer Bottom-Up-Strategie durchführen zu können. Um im Falle eines Not- oder Blackout-Zustands einen effizienten und raschen Netzwiederaufbau zu ermöglichen, werden entsprechende Anlagen benötigt, die Teile des Übertragungsnetzes ohne externe Spannungsversorgung eigenständig unter Spannung setzen und für den Netzwiederaufbau erforderliche Leistung abgeben können. Diese Anlagen werden als Schwarzstartanlagen bezeichnet. Gemäß § 12h EnWG und der Festlegung der Bundesnetzagentur BK6-21-023 vom 13.01.2023 ist die nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren zu beschaffen.

DE300, Germany

Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer (pro Los). a) Zwingende Vorgabe zur Abgabe des Teilnahmeantrages und Angebote Auftraggeber: 50Hertz Transmission GmbH Ausschreibung Phase: (1. Präqualifikation, 2. Angebotsphase) Für die Teilnahme an der Ausschreibung ist der Zugang zur Ariba Sourcing Plattform notwendig. Beantragen Sie bitte den Zugang zur Ariba Sourcing Plattform bei Tim Geisler [email protected]. Folgende Angaben sind mitzuteilen: - Firmenname, - Adresse, - Telefonnummer (Firma), - USt-ID, VAT Number, -Kontaktperson (Name, Email, Telefonnummer). Die Beschaffungsstelle garantiert Bewerbern, die weniger als 72 Stunden vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge Zugriff zu Ariba beantragen, nicht, Ariba-Anmeldedaten vor Abgabeschluss bereitzustellen. Der Bewerber ist allein dafür verantwortlich, rechtzeitig Zugang zur Ariba-Plattform zu beantragen. Der Auftraggeber übernimmt keine Verantwortung für Probleme mit der Ariba-Plattform. Jeder Antrag, der nicht korrekt über Ariba eingereicht wird, wird abgelehnt. b) Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist via ARIBA-Plattform mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form über die Nachrichtenfunktion der ARIBA- Plattform zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags sowie Angebotes zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen. c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags: c. 1) Die Vergabestelle behält sich vor, den letzten vom Bewerber erhältlichen testierten Geschäftsbericht oder eine Wirtschaftsauskunft (nicht älter als 6 Monate) nachzufordern. c. 2) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und - auf Deutsch - zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen. c. 3) Bewerbergemeinschaften: Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Los 1-4 Auswahlkriterium "Eignung zur Berufsausübung" sowie Auswahlkriterium "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Auswahlkriterium "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber. c. 4) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch - sofern möglich - solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105 Ort: Berlin Postleitzahl: 10825 Land: Deutschland Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Gemäß der Verordnung (EU) 2017/2196 der Kommission vom 24. November 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes hält der regelzonenverantwortliche Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH (im Folgenden: ÜNB) Netzwiederaufbaupläne vor, um den Netzwiederaufbau unabhängig mittels einer Bottom-Up-Strategie durchführen zu können. Um im Falle eines Not- oder Blackout-Zustands einen effizienten und raschen Netzwiederaufbau zu ermöglichen, werden entsprechende Anlagen benötigt, die Teile des Übertragungsnetzes ohne externe Spannungsversorgung eigenständig unter Spannung setzen und für den Netzwiederaufbau erforderliche Leistung abgeben können. Diese Anlagen werden als Schwarzstartanlagen bezeichnet. Gemäß § 12h EnWG und der Festlegung der Bundesnetzagentur BK6-21-023 vom 13.01.2023 ist die nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren zu beschaffen. Hiermit fordert der ÜNB interessierte Anlagenbetreiber (im Folgenden: Anbieter) auf, an dem Verfahren zur Beschaffung der nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in der Beschaffungsregion Nord-West teilzunehmen. Weitere Informationen zu den Losinhalten finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen.

Weitere Informationen zu den Beschaffungsregionen finden Sie hier: https://www.50hertz.com/xspProxy/api/staticfiles/50hertz-client/dokumente/vertragspartner/systemdienstleistungen/schwarzstartfaehigkeit/50hertz_netzkarte_onshore_juli2023_vc_de_en_dina4_beschaffungsregionen.pdf, DE80J, Germany

Die 50Hertz‑Beschaffungsregion Mitte wird intern als Los 3 bezeichnet, da Los 2 bereits ausgeschrieben und bezuschlagt wurde; bitte beziehen Sie sich in der weiteren Kommunikation daher auf Los 3 - 50Hertz Beschaffungsregion Mitte, wobei die Nummerierung abweichend von der EU‑Bekanntmachung auf der ARIBA‑Plattform einheitlich dargestellt wird. Gemäß der Verordnung (EU) 2017/2196 der Kommission vom 24. November 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes hält der regelzonenverantwortliche Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH (im Folgenden: ÜNB) Netzwiederaufbaupläne vor, um den Netzwiederaufbau unabhängig mittels einer Bottom-Up-Strategie durchführen zu können. Um im Falle eines Not- oder Blackout-Zustands einen effizienten und raschen Netzwiederaufbau zu ermöglichen, werden entsprechende Anlagen benötigt, die Teile des Übertragungsnetzes ohne externe Spannungsversorgung eigenständig unter Spannung setzen und für den Netzwiederaufbau erforderliche Leistung abgeben können. Diese Anlagen werden als Schwarzstartanlagen bezeichnet. Gemäß § 12h EnWG und der Festlegung der Bundesnetzagentur BK6-21-023 vom 13.01.2023 ist die nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren zu beschaffen. Hiermit fordert der ÜNB interessierte Anlagenbetreiber (im Folgenden: Anbieter) auf, an dem Verfahren zur Beschaffung der nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in der Beschaffungsregion Mitte teilzunehmen. Weitere Informationen zu den Losinhalten finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen.

Weitere Informationen zu den Beschaffungsregionen finden Sie hier: https://www.50hertz.com/xspProxy/api/staticfiles/50hertz-client/dokumente/vertragspartner/systemdienstleistungen/schwarzstartfaehigkeit/50hertz_netzkarte_onshore_juli2023_vc_de_en_dina4_beschaffungsregionen.pdf, DE300, Germany

Die 50Hertz‑Beschaffungsregion Mitte wird intern als Los 4 bezeichnet. Da Los 2 bereits ausgeschrieben und bezuschlagt wurde, kommt diese Nummerierung in der Bekanntmachung zu Stande; bitte beziehen Sie sich in der weiteren Kommunikation daher auf Los 4 - 50Hertz Beschaffungsregion Süd-West, wobei die Nummerierung abweichend von der EU‑Bekanntmachung auf der ARIBA‑Plattform einheitlich dargestellt wird. Gemäß der Verordnung (EU) 2017/2196 der Kommission vom 24. November 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes hält der regelzonenverantwortliche Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH (im Folgenden: ÜNB) Netzwiederaufbaupläne vor, um den Netzwiederaufbau unabhängig mittels einer Bottom-Up-Strategie durchführen zu können. Um im Falle eines Not- oder Blackout-Zustands einen effizienten und raschen Netzwiederaufbau zu ermöglichen, werden entsprechende Anlagen benötigt, die Teile des Übertragungsnetzes ohne externe Spannungsversorgung eigenständig unter Spannung setzen und für den Netzwiederaufbau erforderliche Leistung abgeben können. Diese Anlagen werden als Schwarzstartanlagen bezeichnet. Gemäß § 12h EnWG und der Festlegung der Bundesnetzagentur BK6-21-023 vom 13.01.2023 ist die nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren zu beschaffen. Hiermit fordert der ÜNB interessierte Anlagenbetreiber (im Folgenden: Anbieter) auf, an dem Verfahren zur Beschaffung der nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in der Beschaffungsregion Mitte teilzunehmen. Weitere Informationen zu den Losinhalten finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen.

Weitere Informationen zu den Beschaffungsregionen finden Sie hier: https://www.50hertz.com/xspProxy/api/staticfiles/50hertz-client/dokumente/vertragspartner/systemdienstleistungen/schwarzstartfaehigkeit/50hertz_netzkarte_onshore_juli2023_vc_de_en_dina4_beschaffungsregionen.pdf, DEG01, Germany

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Timeline

06 May 2026, 00:00

Requested publication date

Publication

06 May 2026, 13:11

Issued at

Publication

07 Aug 2026, 22:00

LOT-0002 Participation request reception period

Deadline

07 Aug 2026, 22:00

LOT-0003 Participation request reception period

Deadline

07 Aug 2026, 22:00

LOT-0001 Participation request reception period

Deadline

01 Jul 2027, 00:00

LOT-0003 - Procurement project planned period start

Milestone

01 Jul 2027, 00:00

LOT-0002 - Procurement project planned period start

Milestone

01 Jul 2027, 00:00

LOT-0001 - Procurement project planned period start

Milestone

30 Jun 2035, 00:00

LOT-0003 - Procurement project planned period end

Deadline

30 Jun 2041, 00:00

LOT-0002 - Procurement project planned period end

Deadline

30 Jun 2041, 00:00

LOT-0001 - Procurement project planned period end

Deadline

Version history

None recorded.

Contracting authorities1

5G

VAT 813473551

deBerlin, Germany
[email protected]

Lots3

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.