Support-Vertrag TETRA/Bündelfunk Sprechstellensystem
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Key information
Overview
Support-Vertrag TETRA/Bündelfunk Sprechstellensystem über max. 8 Jahre
Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH, Berlin-Brandenburg, 12529, Dahme-Spreewald, Germany
1) Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angeforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe, mit der ggf. noch nicht bekannt gemachte Vergabeunterlagen versendet werden. 2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktion im Bietercockpit (https://vergabekooperation.berlin/NetServer ) der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens EA-2026-0121 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 14.09.2026, 12:00 Uhr eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: (https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp). Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 3) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Gegenstand der Maßnahme ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über max. 8 Jahre für Serviceleistungen zum Betrieb eines bereits bei der FBB im Einsatz befindlichen TETRA-Sprechstellensystems des Herstellers Hagedorn Informationstechnik GmbH (angebunden an das TETRA-Bündelfunksystem der FBB), einschließlich herstellerseitigem 3rd-Level-Support sowie dem bedarfsgerechten Abruf von Liefer- und Dienstleistungen zur Sicherstellung und Unterstützung des ordnungsgemäßen Systembetriebs. Die Leistungen beinhalten Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft, Überlassung neuer Programmstände, Hotline, Rufbereitschaft, und Vor-Ort Services. Leistungsbestandteile sind insbesondere: • 3rd-Level-Support bei komplexen Störungen und Systemausfällen • Lieferung von Sprechstellen, Zubehör sowie zentraler Servertechnik • Abruf von Projekt-, Spezialisten- und Technikerleistungen • Optionaler Abruf von IT-Sicherheitsleistungen (z. B. Patch- und Schwachstellenmanagement) Die Schätzmengen sind dem Dokument EA-2026-0121_Schätzmengen_Leistung zu entnehmen. Die Höchstmenge ist gleich Schätzmenge +10%.
Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH, Berlin-Brandenburg, 12529, Dahme-Spreewald, Germany
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen, die sich nach der Fertigstellung/während der Bauzeit innerhalb des Sicherheitsbereichs nach LuftSiG befinden. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Flughafenbetriebs werden daher die Vergabeunterlagen (VU) nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt. Der AG wird die vollständige Leistungsbeschreibung und das Vertragsdokument mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Verfügung stellen, da Teile der Leistungsbeschreibung das Geheimschutzbedürfnis der FBB betreffen. Hier handelt es sich um luftsicherheitsrelevante Angaben. Das Vertragsdokument ohne Anlagen wird ebenfalls nicht mit der Bekanntmachung veröffentlicht. Es handelt sich im Hinblick auf die Leistung um einen Standardvertrag, weshalb die Nichtveröffentlichung für die interessierten Marktteilnehmer für die Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren nicht relevant ist