Support für den Betrieb des Förderinformations- und Projektsteuerungssystems FIPS
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Key information
Overview
Fachliche und technische Unterstützung (Support) zum Betrieb des Förderinformations- und Projektsteuerungssystems FIPS sowie notwendiger Anpassungsentwicklungen insbesondere zum Onlinezugang, zur Herstellung der Barrierefreiheit und Abbildung neuer Fördermodalitäten für die Jahre 2027 bis 2031
München, 80538, München, Germany
Fachliche und technische Unterstützung (Support) zum Betrieb des Förderinformations- und Projektsteuerungssystems FIPS sowie notwendiger Anpassungsentwicklungen insbesondere zum Onlinezugang, zur Herstellung der Barrierefreiheit und Abbildung neuer Fördermodalitäten für die Jahre 2027 bis 2031
München, 80538, München, Germany
A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB beachten Sie bitte die unter „Vertragsbedingungen/Formulare“ beigefügte „Eigenerklärung“. B) Unterauftragnehmer Der Bieter wird aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Vor Zuschlagserteilung werden diejenigen Bieter, die in die engere Wahl kommen, aufgefordert, die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Das StMWi überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen und wird hierzu eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anfordern. Diese hat der Bieter vor Zuschlag im Arbeitsschritt „Vertragsbedingungen/Formulare“ vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen. C) Fragen zu den Vergabeunterlagen Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 31.08.2026, 12:00 Uhr, über die Bieterkommunikation in der eVergabe zu stellen. D) Die Ausschreibung wird auf dem Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. E) Die Rechte an den im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen stehen dem StMWi zu. Die Unterlagen dürfen nur für die Angebotserstellung genutzt werden.