StudW-Mannheim-L4

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regimehnraw-2026-0001SAStudierendenwerk Mannheim AöR
28 days left
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Deadline28 days left5 Nov 2026, 22:59
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Key information

Identifier
Contract type
—
Deadline
5 Nov 2026, 22:59
CPV codes
45210000 - Building construction work45212350 - Buildings of particular historical or architectural interest
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
—
Publication date
6 Oct 2026, 07:54

Overview

Das Studierendenwerk Mannheim beabsichtigt die Vergabe des Umbau und der Sanierung eines denkmalgeschützten Wohngebäudes sowie der Erweiterung um zwei Neubauten

L4, 11 - 14, Mannheim, 68161, Mannheim, Germany

Die Bieter haben für sämtliche nach den Vergabe- und Vertragsunterlagen geschuldeten Planungs-, Bau- und sonstigen Leistungen einen verbindlichen generellen Festpreis anzubieten, welcher durch den Auftraggeber im vorliegenden Vergabeverfahren in Höhe von 15.800.000,00 Euro brutto vorgegeben wird. Der Festpreis umfasst alle Leistungen, Lieferungen, Nebenleistungen, Koordinationsleistungen und Kosten, die zur vollständigen, genehmigungsfähigen, funktionsgerechten, bezugsfertigen und schlüsselfertigen Herstellung des geschuldeten Werks erforderlich sind. Preisgleitklauseln oder sonstige Preisanpassungsmechanismen gelten nur, soweit sie in den Vergabe- und Vertragsunterlagen ausdrücklich vorgesehen sind. Zusätzliche Vergütungsansprüche bestehen nur, wenn der Auftraggeber nach Vertragsschluss eine Änderung des geschuldeten Leistungsumfangs anordnet oder ein anderer in den Vertragsunterlagen oder im Gesetz vorgesehener Anspruchstatbestand erfüllt ist. Änderungen des Auftrags müssen außerdem vergaberechtlich, insbesondere nach § 132 GWB, zulässig sein. Die Höhe einer etwaigen zusätzlichen Vergütung bestimmt sich anhand von Preisen, die den Preisermittlungsgrundlagen der Urkalkulation des Auftragnehmers entsprechen. Soweit sich die erforderlichen Preise aus der Urkalkulation nicht ableiten lassen, bestimmt sich die zusätzliche Vergütung nach den vertraglichen und gesetzlichen Regelungen unter Berücksichtigung der dem Angebot zugrunde liegenden Kalkulation.

Das Vorhaben betrifft das Grundstück L 4, 11-14, 68161 Mannheim. Vorgesehen sind der Umbau und die Sanierung eines denkmalgeschützten Wohngebäudes sowie die Erweiterung um zwei Neubauten durch das Studierendenwerk Mannheim AöR als Auftraggeber. Die vorhandenen Unterlagen dokumentieren in Bezug auf beide Neubauten jeweils als bisherigen Planungsstand ein Erdgeschoss und sechs Obergeschosse, eine Grundstücksgröße von 757 m², eine Bruttogrundfläche von 4.290,53 m², einen Bruttorauminhalt von 14.058 m³, acht Kfz-Stellplätze und 83 Fahrradstellplätze. Für einen früheren Planungsstand wurde von der Stadt Mannheim am 5. September 2024 eine Baugenehmigung erteilt. Weder diese Genehmigung noch die ihr zugrunde liegende Planung bestimmen die vom Auftragnehmer geschuldete neue Planung inhaltlich. Maßgeblich sind ausschließlich der geschuldete funktionale Erfolg, die Vergabeunterlagen, die Fördervorgaben und das auf Grundlage der neuen Planung zu schaffende Bau- und Denkmalschutzrecht.

L4, 11 - 14, Mannheim, 68161, Mannheim, Germany

Die Bieter haben für sämtliche nach den Vergabe- und Vertragsunterlagen geschuldeten Planungs-, Bau- und sonstigen Leistungen einen verbindlichen generellen Festpreis anzubieten, welcher durch den Auftraggeber im vorliegenden Vergabeverfahren in Höhe von 15.800.000,00 Euro brutto vorgegeben wird. Der Festpreis umfasst alle Leistungen, Lieferungen, Nebenleistungen, Koordinationsleistungen und Kosten, die zur vollständigen, genehmigungsfähigen, funktionsgerechten, bezugsfertigen und schlüsselfertigen Herstellung des geschuldeten Werks erforderlich sind. Preisgleitklauseln oder sonstige Preisanpassungsmechanismen gelten nur, soweit sie in den Vergabe- und Vertragsunterlagen ausdrücklich vorgesehen sind. Zusätzliche Vergütungsansprüche bestehen nur, wenn der Auftraggeber nach Vertragsschluss eine Änderung des geschuldeten Leistungsumfangs anordnet oder ein anderer in den Vertragsunterlagen oder im Gesetz vorgesehener Anspruchstatbestand erfüllt ist. Änderungen des Auftrags müssen außerdem vergaberechtlich, insbesondere nach § 132 GWB, zulässig sein. Die Höhe einer etwaigen zusätzlichen Vergütung bestimmt sich anhand von Preisen, die den Preisermittlungsgrundlagen der Urkalkulation des Auftragnehmers entsprechen. Soweit sich die erforderlichen Preise aus der Urkalkulation nicht ableiten lassen, bestimmt sich die zusätzliche Vergütung nach den vertraglichen und gesetzlichen Regelungen unter Berücksichtigung der dem Angebot zugrunde liegenden Kalkulation.

Contracting authorities1

Lots1

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.