Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung ohne feste Stromversorgung
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Key information
Overview
Die Gemeinde Glashütten beabsichtigt die Anmietung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zur kontinuierlichen Überwachung des fließenden Verkehrs ab dem 01. September 2026 für eine Laufzeit von 48 Monaten.
Schloßborner Weg 2, Glashütten, 61479, Hochtaunuskreis, Germany
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, betriebsbereite Vorhaltung, Wartung sowie der technische Betrieb einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage einschließlich aller hierfür erforderlichen Nebenleistungen im Rahmen eines Liefer- und Dienstleistungsvertrages. Die Anlage soll ohne festen Stromanschluss betrieben werden können und eine dauerhafte Verfügbarkeit gewährleisten. Darüber hinaus ist als Bestandteil des Leistungsumfangs die Vorhaltung eines semi-stationären Messanhängers vorzusehen, der bei Bedarf als Übergangs-, Ersatz- oder Überbrückungssystem eingesetzt werden kann. Hierdurch soll die durchgehende Möglichkeit der Geschwindigkeitsüberwachung auch bei Ausfällen, Wartungsarbeiten, technischen Störungen, Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen der stationären Anlage sichergestellt werden.
Schloßborner Weg 2, Glashütten, 61479, Hochtaunuskreis, Germany