Stadtgebiet Essen - Erstaufforstungen

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regimebe022260701SVStadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
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Deadline8 days left22 Oct 2026, 21:59
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Key information

Identifier
Contract type
—
Deadline
22 Oct 2026, 21:59
CPV codes
77231600 - Afforestation services45112700 - Landscaping work
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
—
Publication date
29 Sept 2026, 13:10

Overview

Aufforstungsarbeiten

Stadtgebiet Essen, Essen, 45127, Essen, Germany

#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZDY655P9ZV# Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren gemäß Art.22 der EU-Richtlinie 2014/24/EU und § 11a EU VOB/A 1.1.) Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform "Vergabe.NRW/ Vergabemarktplatz" durchgeführt und ist unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ und dem angeschlossenen Vergabemarktplatz http://www.vergabe.metropoleruhr.de" im Internet erreichbar. Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die freiwillige Registrierung wird bereits vor der Submission/ Angebotsöffnung erbeten. 1.2.) Mit Angebotsöffnung wird der Bieter für das weitere Vergabeverfahren gemäß § 11a EU Abs.6 VOB/A verpflichtend aufgefordert seine Unternehmensbezeichnungen sowie eine elektronische Adresse im Vergabeportal NRW anzugeben/ zu registrieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung, auch nach Fristsetzung von 6 Kalendertagen nicht nach, wird er aus diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen. 1.3.) Die Kommunikation, z.B. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung, das Nachreichen von Nachweisen und Erklärungen, die Einstellung ergänzender Informationen wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW / Metropole Ruhr geführt (über die bei der Registrierung vom Bieter angegebene E-Mailadresse) um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten. 1.4.) Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden direkt über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads kostenlos bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen (z.B. GAEB-Dateien im Bereich von Bauleistungen). 1.5.) Wichtiger Hinweis: Es werden nur Angebote im GAEB-/oder Excel-Format zugelassen. Andere Dateiformate führen zum Ausschluss des Angebots. Das veraltete GAEB-Format GAEB 90 (Endung D84) wird nicht korrekt importiert und ist daher zur Angebotsabgabe nicht zugelassen. Bitte senden Sie zur Angebotsabgabe ausschließlich GAEB P84- oder X84-Dateien zurück. Angebote müssen in den genannten GAEB oder im Excel-Format abgegeben werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass bei Rückgabe im GAEB und im Excel-Format beide Angebote ausgeschlossen werden müssen,wenn sich diese inhaltlich/preislich widersprechen. 2.) Hinweise zu den Vergabeunterlagen/ Nachweisen 2.1.) Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2.2.) Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 2.3) Angebote Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die "ohne Bedingungen" als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonto etc.) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 3.) Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebot entweder elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB abzugeben - oder mit einer fortgeschrittenen/qualifizierten elektronischen Signatur als Containersignatur im Bietertool des Vergabemarktplatzes zu signieren. - Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur). Elektronische Angebote und Teilnahmeanträge müssen verschlüsselt und ausschließlich über das Bietertool des VMP eingereicht werden. Über die Kommunikation - unverschlüsselt - eingegangene Angebote werden ausgeschlossen. 4.) TVgG NRW Die Vergabe des Auftrages richtet sich nach den Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) 5.) Nebenangebote Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 6.) Bietergemeinschaften - Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Siehe auch Bewerbungsbedingungen der Stadt Essen (liegt den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter "Vergabeunterlagen - Anschreiben" bei). Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößengegen das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."

Die Stadt Essen plant die Erstaufforstung von vier Flächen im Essener Stadtgebiet. Fläche 1: Bezirk 3, Stadtteil Haarzopf, Am Ruhmbach, Anfahrt: Fängershof zwischen 69 und 71 a, 2,65 ha Fläche 2: Bezirk 4, Stadtteil Schönebeck, Kaldenhoverbaum, Anfahrt: Kaldenhoverbaum 31, 2,53 ha Fläche 3: Bezirk 8, Stadtteil Heisingen, Freiherr-vom-Stein-Straße, Anfahrt: Freiherr-vom-Stein-Straße 647, 0,25 ha Fläche 4: Bezirk 8, Stadtteil Kupferdreh, Weubelshof, Anfahrt: Weubelshof 44, 0,37 ha Das Leistungsverzeichnis ist aus Gründen der Übersichtlichkeit in 4 Abschnitte aufgeteilt. Jeder Abschnitt ist aus haushalterischen Günden unterteilt in Pflanzarbeiten und Fertigstellungs-/Entwicklungspflege, d.h. es werden entsprechend zwei Aufträge erstellt (1. Teilauftrag Pflanzung und 2. Teilauftrag Pflege). Das komplette Leistungsverzeichnis muss vollständig angeboten werden. Es erfolgt eine Vergabe an nur einen Bieter. Der Auftragnehmer benennt der städtischen Bauleitung mindestens einen betrieblich verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartner (mindestens Sprachlevel "C1"), sowie eine Vertretungsperson für Bürger, Behörden und Bauleitung mit Angabe der untertägigen Kontaktdaten auf der Baustelle. Außerdem ist je eingesetzter Kolonne ein deutschsprachiger Mitarbeiter seitens des AN zu stellen, um die Belange der Arbeitssicherheit gewährleisten zu können. Forstgehölze Die Fläche ist mit zertifizierten Forstgehölzen aus zugelassenen Saatgutbeständen gem. Forstvermehrungsgutgesetz vom 22.05.2022 in den im Leistungstext angegebenen Qualitäten aufzuforsten. Die Aufforstung muss mit Forstpflanzen aus anerkanntem, gebietsangepasstem Saatgut gemäß Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) erfolgen und die Pflanzen müssen über ein Herkunftszertifikat verfügen. Bei Bäumen, die nicht dem Forstvermehrungsgutgesetz unterliegen, ist möglichst das Herkunftsgebiet "Westdeutsches Bergland" bzw. "Westfälische Bucht" zu verwenden. Gemäß des Landesbetriebs Wald und Holz NRW wird auf die Erweiterung der Liste der Ersatzherkünfte verwiesen (siehe Leistungstext). Für die Aufforstungsflächen gelten unterschiedliche Pflanzraster gemäß den Ausführungsplänen. Die Pflanzraster sind wie folgt festgelegt: Pflanzraster 2,0 × 1,0 m (gemäß Plan) Fläche 1 - Am Ruhmbach Fläche 2 - Kaldenhoverbaum Kreisförmiges Pflanzraster (gemäß Plan) Fläche 3 - Freiherr-vom-Stein-Straße Pflanzraster 2,0 × 2,0 m (gemäß Plan) Fläche 4 - Weubelshof Ausführungszeitraum Die Aufforstung ist im Ausführungszeitraum von November 2026 bis März 2027 durchzuführen. Der Ausführungsbeginn der Pflanzarbeiten hat im November 2026 zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat die Pflanzenbestellung und -lieferung so zu koordinieren, dass eine fristgerechte Ausführung gewährleistet ist. Pflegemaßnahmen Nach der Pflanzung wird ein Jahr Fertigstellungspflege und zwei Jahre Entwicklungspflege vereinbart. Für die entsprechend gekennzeichneten Pflanzflächen ist zusätzlich ein Wildschutzzaun zu liefern und fachgerecht aufzustellen. Erforderliche Durchgänge sind herzustellen und für die Dauer der Entwicklungspflege funktionsfähig vorzuhalten. Nach Abschluss der Entwicklungspflege ist der Wildschutzzaun einschließlich aller Nebenleistungen vollständig zurückzubauen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Maschineneinsatz Generell dürfen Maschinen nur mit Bioöl betrieben und eingesetzt werden. Der Nachweis ist dem AG vor Beginn der Arbeiten vorzulegen. Der Wald der Stadt Essen besitzt das FSC-Siegel. Die Auflagen und Bestimmungen nach FSC-Standard 3.0 sind zwingend zu beachten. Lagerflächen Lagerflächen sind mit der Bauleitung wenn nicht bereits vorgegeben abzusprechen und selbstständig zu sichern. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instandzusetzen. Allgemeine Hinweise Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich abladen und lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sowie die Verwertung bzw. Deponierung unter Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei der Angabe "entsorgen" oder "zur Deponie transportieren" in einem Leistungstext ist immer die Entrichtung der Deponiegebühren bzw. der Verwertungskosten Leistungsbestandteil und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Auf abweichende Regelungen wird im Text ausdrücklich hingewiesen. Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist (VOB/B § 4 Abs. 8). Vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Kartenmaterial (z.B. über Einsatzstandorte) ist dem Nachunternehmer durch den Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Für die Ausführung der Arbeiten benötigtes Kartenmaterial ist von den ausführenden Kolonnen des Auftragnehmers/Nachunternehmers zwingend mitzuführen.

Stadtgebiet Essen, Essen, 45127, Essen, Germany

#Besonders auch geeignet für:selbst#

Contracting authorities1

SV

LEITWEG-ID 05113-31001-15

deEssen, Germany
[email protected]

Lots1

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.