Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime2026-vgv-seg-ostfeld-sg-bkaSMSEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH
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Deadline21 days left23 Oct 2026, 08:00
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Key information

Contract type
—
Deadline
23 Oct 2026, 08:00
CPV codes
71000000 - Architectural, construction, engineering and inspection services
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
—
Publication date
29 Sept 2026, 09:45

Overview

Leistungen zur vertiefenden schalltechnischen Untersuchung für die Erstellung eines Bebauungsplans im Bereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld in Wiesbaden-Erbenheim

Wiesbaden, 65187, Wiesbaden, Germany

Die SEG Wiesbaden hat ihre Schwestergesellschaft, die städtische WiBau Gesellschaft mbH (WiBau) mit der Durchführung des hier ausgeschriebenen Vergabeverfahrens beauftragt. Sämtliche Kommunikation im Vergabeverfahren ist daher mit der WiBau zu führen. Das gesamte Verfahren inkl. Kommunikation wird elektronisch in Textform, möglichst über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD (elektronische Hessische Ausschreibungsdatenbank) oder per E-Mail an [email protected] unter Angabe der Dokumentenbezeichnung und Gliederungsnummer der Vergabeunterlagen abgewickelt. Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD einzureichen. Dies erfordert eine kostenfreie Registrierung. Wenn Sie sich registriert haben werden Sie aktiv informiert, sobald eine neue Version der Unterlagen von der Vergabestelle veröffentlicht wird oder sobald die Vergabestelle neue Nachrichten zum Verfahren verschickt. Angebote, die schriftlich in Papierform oder auf anderem elektronischen Wege sowie welche, die nach der Angebotsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Verwendung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bewerber im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind nur für dieses Vergabeverfahren zu verwenden. Die Nutzung der Vergabeunterlagen für andere Zwecke ist nicht gestattet.

Veranlassung und Zielsetzung: Im Süden der Landeshauptstadt Wiesbaden befindet sich der Entwicklungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld. Das rund 450 Hektar große Areal ist als langfristige Entwicklungsfläche der Landeshauptstadt Wiesbaden definiert und soll sowohl für den Wohnungsbau als auch für Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen städtebaulich entwickelt werden. Rund 100 Hektar des Areals sind für eine Siedlungs- und Gewerbeentwicklung in einer städtebaulich integrierten Lage mit Anschluss an bestehende Infrastrukturen umzusetzen. Der übrige Teil wird als Landschaftsraum verbleiben. Innerhalb des rd. 80 ha großen Geltungsbereichs des geplanten Bebauungsplans ist der Neu- und Ausbau von Straßen und Wegen, die Errichtung eines Umspannwerks, die Bebauung eines rd. 33 ha großen Baufeldes sowie verschiedene Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorgesehen. Nach aktuellem Planungsstand soll das Planungsgebiet als sonstiges Sondergebiet festgesetzt werden. Entsprechend der vorläufigen Nutzungskonzeption sind innerhalb des Baufeldes Büro- und Laborgebäude, Parkierungsanlagen und Logistikflächen, Sportstätten und Trainingsflächen, sowie umfangreiche Sicherungseinrichtungen vorgesehen. Die Liegenschaft soll über zwei neu zu errichtende Erschließungsstraßen an das öffentliche Straßennetz angebunden werden. Hierfür werden Umbaumaßnahmen am Siegfriedring sowie am Knotenpunkt Erbenheim-Nord der B 455 erforderlich. Die landwirtschaftliche Nutzung auf den verbleibenden Flächen soll nahezu vollständig erhalten bleiben. Der aktuelle Planungsstand des Bebauungsplans sieht eine hohe bauliche Ausnutzbarkeit vor (GRZ 0,8). Für das Planungsgebiet soll eine vertiefende schalltechnische Untersuchung durchgeführt werden, um die Geräuscheinwirkungen auf das Plangebiet sowie die durch das Plangebiet ausgelösten Schallimmissionen außerhalb des Gebietes zu ermitteln und zu bewerten. Für das Bauleitplanverfahren ist ein Gutachten zu erstellen, welches alle relevanten Informationen und Ergebnisse beinhaltet. Ergänzende Unterlagen zum in der Leistungsbeschreibung beschriebenen aktuellen Planungsstand finden Sie in: VgV_SEG_Ostfeld_SG_BKA_Schallgutachten.zip Leistungsgegenstand: Gegenstand der vorliegenden Leistungsbeschreibung ist die schalltechnische Begleitung des Bebauungsplanverfahrens gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuchs unter Berücksichtigung der geltenden Gesetzgebung, Rechtsprechung, Normen und Richtlinien. Hierzu zählen bspw. (nicht abschließend): • BImSchG, BauNVO, BauGB, 6. BImSchV, 16. BImSchV, 18. BImSchV, Schall 03, RLS 19, DIN 18005, DIN 4109-1, DIN 4109-2, DIN ISO 9613-2, DIN EN ISO 12354-4, VDI 2714, VDI 2720 Blatt 1, VD 2571, DIN 45691, VDI 3770 • Aktuelle Rechtsprechung, hier insb. VGH BW, Urteil vom 10.11.2010 - 5 S 955/09, BVerwG, Beschluss vom 06.03.2013 - 4 BN 39.12, BVerwG, Urteil vom 12.06.2024 - 11 A 13.23, VGH Hessen, Urteil vom 21.01.2025 - 4 C 655/21.N, BVerwG, Urteil vom 23.01.2025 - 7 C 4.24 Die Leistung umfasst die Durchführung von Schallberechnungen, die Erstellung und kontinuierliche Fortschreibung eines Schallgutachtens sowie die Beratung des Auftraggebers und Begleitung der Beteiligungsverfahren nach §§ 3 und 4 BauGB (und ggf. § 4a Abs. 3 BauGB) bis zum Satzungsbeschluss. Die Leistungen ergeben sich aus dem in Kapitel 5 beschriebenem Leistungsumfang und abschließend aus dem beigefügten Preisblatt. Zu Beginn der Leistungserbringung sind ein Planentwurf des Bebauungsplans sowie Gutachten zu allen relevanten abwägungsrelevanten Fachthemen vorhanden. Am 11. Februar und damit ungefähr 4 Wochen später liegen umfangreiche Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung vor. Der Auftragnehmer hat sich mit den vorliegenden Planungen vertraut zu machen, den Auftraggeber bei der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen fachlich zu beraten und zu unterstützen sowie entsprechende Planungshinweise zu geben. Das Ergebnis der Abwägung wird in einen neuen Planentwurf überführt. Dieser Entwurf ist vom Auftragnehmer hinsichtlich aller relevanten und themenspezifischen Auswirkungen zu überprüfen. Es sind Berechnungen durchzuführen sowie Karten, Tabellen, Abbildungen und Textbeiträge zu erstellen. Für das Bauleitplanverfahren ist ein Gutachten zu erstellen, welches alle relevanten Informationen und Ergebnisse beinhaltet. Bearbeitungszeitraum: Die Bearbeitung ist für den Zeitraum zwischen 01.12.2026 bis 31.12.2028 geplant. Die Beratungsleistung wird nach Bedarf abgerufen und hat während des gesamten Bearbeitungszeitraums zu erfolgen. Darüber hinaus können folgende, unverbindliche Meilensteine genannt werden: 15.01.2027: Beginn der Leistungserbringung 11.02.2027: Ende der frühzeitigen Beteiligung 26.04.2027: Lieferung des Schallgutachtens im Entwurf 26.05.2027: Lieferung des finalen Schallgutachtens Februar 2028: Förmliche Beteiligung Dezember 2028: Rechtskraft des Bebauungsplans Zusätzliche sowie detailliertere Beschreibungen der Leistung entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung. Folgende Inhalte sind darin beschrieben: - Veranlassung und Zielsetzung - Aktueller Planungsstand - Leistungsgegenstand - Vorliegende Unterlagen - Leistungsumfang - Besonderheiten der Projektbearbeitung - Geheimschutz / Umgang mit Verschlusssachen (VS-nfD) - Bearbeitungszeitraum

Wiesbaden, 65187, Wiesbaden, Germany

#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Siehe hierzu auch Formblatt "Erläuterung zu den Zuschlagskriterien". Zuschlagskriterien: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot i.S.v. § 127 Abs. 1 GWB gemäß § 58 VgV unter Berücksichtigung folgender Wertungskriterien in folgender Gewichtung ermittelt: 1. Preis: 35 % 2. Qualität der projektbezogenen Konzeption und Herangehensweise: 65 % Bewertung der Einzelkriterien: Die Bewertung der Einzelkriterien erfolgt nach folgender Maßgabe: Zuschlagskriterium "Preis": Das Preisblatt wird anhand der Gesamtangebotssumme für die abgefragten Leistungen inkl. Nebenkosten, nach Nachlass bewertet. Der Bieter mit dem insgesamt geringsten angebotenen Honorar für die ausgeschriebenen Leistungen einschließlich aller genannten Leistungen, erhält 100 Punkte. Die ermittelten Angebotssummen der übrigen Angebote werden linear im Verhältnis zu den Kosten des günstigsten Bieters bewertet. Die Berechnung erfolgt dabei nach der Vorgabe: Ermittelte Punktzahl = Preis des günstigsten Bieters / Preis des jeweiligen Bieters x 100 Die ermittelte Punktzahl wird gerundet. Aus dem Produkt Punktzahl × Gewichtung des Zuschlagskriteriums folgt die erzielte Punktzahl. Zuschlagskriterium "Qualität der projektbezogenen Konzeption und Herangehensweise": Die Ausführungen zur projektbezogenen Konzeption und Herangehensweise sind vom Bieter formlos zu erstellen und mit dem Angebot einzureichen. Die Ausführungen zu dem Zuschlagskriterium können nicht nachgefordert werden! Das Nichteinreichen der Ausarbeitung zu diesem Wertungskriterium begründet gemäß § 57 Abs. 2 VgV i.V.m. § 56 Abs. 3. einen Ausschluss aus dem weiteren Verfahren! Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine städtebaulich und immissionsschutzrechtlich hochkomplexe Planung. Zur Bewertung der Qualität der angebotenen Leistung ist mit dem Angebot eine projektbezogene Konzeption zur vorgesehenen Bearbeitung einzureichen. Bewertet wird, wie nachvollziehbar, fachlich fundiert und projektspezifisch der Bieter die ausgeschriebene Leistung bearbeiten will. Erwartet werden keine konkreten Schallberechnungen oder vorweggenommenen Gutachtenergebnisse, sondern die Darstellung der methodischen und fachlichen Herangehensweise. Die Konzeption soll maximal 6 DIN-A4-Seiten umfassen. Die Konzeption und Herangehensweise soll sich konkret auf die ausgeschriebene Leistung beziehen. Sie ist in die folgenden drei Bereiche zu gliedern: a. Schalltechnische Bauleitplanung und Übernahme des Bearbeitungsstands: Der Bieter beschreibt, wie er das vorhandene Gutachten und Eingangsdaten sowie Stellungnahmen und dokumentierte Abstimmungsergebnisse übernimmt, auf Vollständigkeit, Plausibilität, Aktualität und fachliche Verwendbarkeit prüft und weiterentwickelt. Darzustellen ist, wie zwischen weiterverwendbaren und erneut zu untersuchenden Sachverhalten unterschieden, offene Punkte und Annahmen dokumentiert und die Ergebnisse in ein eigenständiges Gutachten für das weitere Bebauungsplanverfahren überführt werden. b. Komplexe bzw. konfliktträchtige Planungssituation: Der Bieter beschreibt seine Herangehensweise an die wesentlichen schalltechnischen Konflikte des Projekts. Hierbei hat sich der Bieter an den in der Leistungsbeschreibung gemachten Angaben zu orientieren (insb. Kapitel 1 und 2). Einzugehen ist insbesondere auf die bestehende Verkehrslärmvorbelastung und die Anwendung der 16. BImSchV. Darzustellen ist, wie Konflikte erkannt, Varianten entwickelt und Empfehlungen für die städtebauliche Planung abgeleitet werden. c. Rechts- und Regelwerkskompetenz: Der Bieter beschreibt, wie er die einschlägigen Rechtsgrundlagen, technischen Regelwerke und die aktuelle Rechtsprechung auswählt, voneinander abgrenzt und auf die konkrete Aufgabenstellung anwendet. Darzustellen ist insbesondere der Umgang mit fachlich oder rechtlich nicht eindeutigen Sachverhalten sowie die Überführung der Ergebnisse in belastbare Empfehlungen für Abwägung, Begründung, Festsetzungen oder Schallschutzmaßnahmen. Die Punkte a. - c. stellen jeweils ein Unterkriterium dar. 5 Punkte - sehr gut: Die Herangehensweise erfüllt die Anforderungen der Stufe "sehr gut" vollständig. Sie setzt sich besonders vertieft mit den projektspezifischen Herausforderungen auseinander, erkennt auch komplexe Wechselwirkungen und Risiken und beschreibt konkrete, fachlich plausible Lösungs- und Qualitätssicherungsansätze. 4 Punkte - gut: Die Herangehensweise ist vollständig, konkret projektbezogen, fachlich schlüssig und nachvollziehbar. Die wesentlichen Herausforderungen werden erkannt und überzeugend behandelt. 3 Punkte - befriedigend: Die Herangehensweise ist insgesamt schlüssig und geeignet. Die wesentlichen Herausforderungen werden erkannt; einzelne Aspekte bleiben jedoch weniger konkret oder vertieft. 2 Punkte - ausreichend: Die Herangehensweise ist grundsätzlich nachvollziehbar, bleibt jedoch in mehreren relevanten Punkten allgemein, unvollständig oder methodisch nicht ausreichend konkret. 1 Punkt - mangelhaft: Wesentliche Teile der Aufgabenstellung werden nicht behandelt oder die dargestellte Herangehensweise ist nicht nachvollziehbar bzw. fachlich ungeeignet. 0 Punkte - ungenügend / nicht bewertbar: Die Aufgabenstellung wird nicht beantwortet oder die Darstellung ist für die Bewertung der Aufgabenstellung praktisch nicht verwertbar. Hierbei geht der AG zunächst davon aus, dass die Bieter, eine gute (4 Punkte) Ausarbeitung des Konzepts einreichen. Wird diese Erwartungshaltung übertroffen, vergibt der AG mehr Punkte und begründet dies. Bleiben die Ansätze und Ideen hinter diesen Erwartungen des AG vergibt er weniger Punkte und begründet dies ebenfalls. Nach konkreter Sachlage werden auch Zwischenwerte (z.B. 1,5 Punkte) vergeben. Maximal können je Unterkriterium 5 Punkte erzielt werden. Diese werden mit dem entsprechenden Faktor multipliziert ((a) schalltechnische Bauleitplanung und Übernahme des Bearbeitungsstands: Faktor 8 - max. 40 Punkte, (b) komplexe/ konfliktträchtige Planungssituation: Faktor 8 - max. 40 Punkte, (c) Rechts- und Regelwerkskompetenz: Faktor 4 - max. 20 Punkte). Die Produkte der einzelnen Unterkriterien werden addiert (max. 100 Punkte). Aus dem Produkt Punktzahl Einzelkriterium x Gewichtung des Wertungskriteriums folgt die erzielte Punktzahl. siehe hierzu auch Formblatt Erläuterung zu den Zuschlagskriterien Vorbefasste Bieter: In dem hier ausgeschriebenen Projekt gibt es vorbefasste Unternehmen, die sich möglicherweise an diesem Vergabeverfahren beteiligen werden. Der Auftraggeber ergreift gem. § 7 VgV angemessene Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch eine möglicherweise stattfindende Teilnahme dieser Unternehmen nicht verzerrt wird. Zu diesen Maßnahmen gehören: Unterrichtung der anderen am Vergabeverfahren teilnehmenden Unternehmen in Bezug auf die einschlägigen Informationen, hier in Form der Festlegung einer verlängerten Frist für den Eingang der Angebote. (Ergänzende Unterlage: VgV_SEG_Ostfeld_SG_BKA_Schallgutachten.zip)

Contracting authorities1

Lots1

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

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