Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld
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Key information
Overview
Schalltechnische Beratungsleistung und Untersuchung innerhalb der Rahmenplanung im Zuge der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Ostfeld" in Wiesbaden
Wiesbaden, 65187, Wiesbaden, Germany
Die SEG Wiesbaden hat ihre Schwestergesellschaft, die städtische WiBau Gesellschaft mbH (WiBau) mit der Durchführung des hier ausgeschriebenen Vergabeverfahrens beauftragt. Sämtliche Kommunikation im Vergabeverfahren ist daher mit der WiBau zu führen. Das gesamte Verfahren inkl. Kommunikation wird elektronisch in Textform, möglichst über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD (elektronische Hessische Ausschreibungsdatenbank) oder per E-Mail an [email protected] unter Angabe der Dokumentenbezeichnung und Gliederungsnummer der Vergabeunterlagen abgewickelt. Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD einzureichen. Dies erfordert eine kostenfreie Registrierung. Wenn Sie sich registriert haben werden Sie aktiv informiert, sobald eine neue Version der Unterlagen von der Vergabestelle veröffentlicht wird oder sobald die Vergabestelle neue Nachrichten zum Verfahren verschickt. Angebote, die schriftlich in Papierform oder auf anderem elektronischen Wege sowie welche, die nach der Angebotsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Verwendung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bewerber im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind nur für dieses Vergabeverfahren zu verwenden. Die Nutzung der Vergabeunterlagen für andere Zwecke ist nicht gestattet.
Beschreibung des Auftrags Ausgangssituation: Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW) hat am 17. September 2020 die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Ostfeld" (SEM Ostfeld) nach § 165 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Das Plangebiet befindet sich im Osten von Wiesbaden, in unmittelbarer Nähe zu den Stadtteilen Erbenheim und Mainz-Kastel und umfasst eine Fläche von rund 450 Hektar. Ziel der Planung ist es, einen ausgewogenen Mix aus bezahlbarem Wohnen, Arbeiten, Freiflächen und Biotopflächen herzustellen. Entstehen soll ein innovativer und zukunftstauglicher Stadtteil mit überwiegender Wohnnutzung und zugleich auch ausreichend Raum für Gewerbe. Die LHW lobte am 15. Juli 2023 gemeinsam mit der Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden (SEG) als Entwicklungsträger und Treuhänder der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld einen europaweiten offenen zweiphasigen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerb als kooperatives Verfahren aus. Die Stadtverordnetenversammlung (STVV) der LHW hat mit Beschluss vom 3. Juli 2025 bestätigt, dass der durch das Preisgericht gekürte Entwurf des 1. Preisträgers Studio Wessendorf mit DLA Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder PartGmbB für den Bereich "Landschaftsraum/Stadtquartier" die Grundlage für die zu erarbeitende Rahmenplanung für den gesamten Entwicklungsbereich der SEM Ostfeld bildet. Im nächsten Schritt wird eine Rahmenplanung aufbauend auf dem Siegerentwurf für den Bereich "Landschaftsraum/Stadtquartier" in einem iterativen Prozess aus verschiedenen Fachdisziplinen erarbeitet. Sie bildet die strategische Grundlage für die langfristige und nachhaltige Entwicklung des neuen Stadtquartiers Ostfeld. Sie konkretisiert die städtebaulichen, freiräumlichen und funktionalen Leitlinien auf Basis der beschlossenen Entwicklungsziele der LHW und dient als verbindlicher Orientierungsrahmen für die weiteren Planungsschritte. Zentrale Ziele sind: • Entwicklung eines zukunftsfähigen, klimaresilienten und sozial durchmischten Stadtquartiers für ca. 10.000 Menschen • Festlegung städtebaulicher Grundstrukturen und Qualitäten als Basis für die Bauleitplanung • Integration von Fachkonzepten (u. a. Mobilität, Klima, Energie, Wasser, Einzelhandel, Dienstleistung und Gewerbe) zu einem abgestimmten Gesamtplan • Sicherung hoher gestalterischer und baukultureller Qualitäten sowie Weiterentwicklung des Landschaftsraums • Förderung autoarmer, nachhaltiger Mobilitäts- und Versorgungsstrukturen • Schaffung hochwertiger öffentlicher Räume und sozialer Infrastruktur • Bereitstellung einer konsensfähigen Rahmenplanung als Entscheidungs- und Kommunikationsgrundlage für Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit Die Rahmenplanung erfolgt als interdisziplinärer, iterativer Prozess und konkretisiert den Siegerentwurf des Ideenwettbewerbs unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, aktueller Gutachten und fachlicher Anforderungen. Die Rahmenplanung wird im Maßstab 1:1000 erarbeitet. Die Planungsempfehlungen sind auf diese Maßstabsebene auszurichten und für die Integration in die Rahmenplanung aufzubereiten. Ergänzend sind übergeordnete konzeptionelle und umsetzungsbezogene Empfehlungen zu entwickeln. Ein besonderer Schwerpunkt liegt für die LHW und die SEG in der Gestaltung und Nutzung des öffentlichen Raums. Auf der Ebene der Rahmenplanung soll daher ein Handbuch, die "Prinzipien des öffentlichen Raums", erarbeitet werden, welches Leitlinien für die Nutzungsvielfalt und Aufenthaltsqualität festlegt. Im Sinne eines überwiegend autofreien Stadtquartiers soll der öffentliche Raum neu gedacht werden und zukünftig vielfältige Funktionen erfüllen. Dabei soll der Mensch stets als Maßstab bei der Entwicklung der "Prinzipien" dienen. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung: Die schalltechnische Untersuchung in Verbindung mit der begleitenden Beratungsleistung für das Stadtquartier der SEM Ostfeld verfolgt das Ziel, aufbauend auf der Auswertung vorhandener Grundlagen, einer daraus abgeleiteten, zusammenfassenden Betrachtung der Geräuschvorbelastung sowie prognostischer Annahmen zur zukünftigen Entwicklung, eine fundierte schalltechnische Bewertungsgrundlage zu erarbeiten. Diese dient dazu, die zu erwartenden Geräuscheinwirkungen auf das Plangebiet sowie die vom Plangebiet ausgehenden Emissionen systematisch zu untersuchen, zu bewerten und in Handlungsempfehlungen sowie planungsrelevante Vorgaben für die weitere Rahmenplanung zu überführen. Im Mittelpunkt steht dabei die Analyse und Bewertung der maßgeblichen Geräuschquellen, insbesondere aus Verkehr (Straßen-, Schienen- und Luftverkehr), gewerblichen Nutzungen sowie weiteren relevanten Emittenten im Umfeld und innerhalb des Plangebiets. Aufgrund seiner Lage zwischen zwei Hauptverkehrsstraßen ist das Plangebiet schalltechnisch besonders zu betrachten. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die bestehende Geräuschvorbelastung sowie deren Bedeutung für die künftige Anordnung und Verträglichkeit der vorgesehenen Nutzungen. Ziel ist es, die schalltechnischen Rahmenbedingungen für eine verträgliche Entwicklung des Stadtquartiers frühzeitig zu definieren und Nutzungskonflikte zwischen schutzbedürftigen Nutzungen (insbesondere Wohnen, soziale Infrastruktur) und potenziell emittierenden Nutzungen zu identifizieren. Zusätzliche sowie detailliertere Beschreibungen der Leistung entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung.
Wiesbaden, 65187, Wiesbaden, Germany
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Während der Durchführung der Maßnahmen ist zu gewährleisten, dass jederzeit mindestens eine deutschsprachige Fachkraft auf der Baustelle anwesend ist. Zuschlagskriterien: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot i.S.v. § 127 Abs. 1 GWB gemäß § 58 VgV unter Berücksichtigung folgender Wertungskriterien in folgender Gewichtung ermittelt: 1. Preis 40 % 2. Arbeitsweise im Projektteam 15 % 3. Konzept - Fachliches Verständnis und methodische Herangehensweise 45 % Bewertung der Einzelkriterien: Die Bewertung der Einzelkriterien erfolgt nach folgender Maßgabe: Zuschlagskriterium Preis Das Preisblatt wird anhand der Gesamtangebotssumme für die abgefragten Leistungen inkl. Nebenkosten, nach Nachlass und einem Stundenkontingent von 100 Stunden zum durchschnittlichen Stundensatz bewertet. (Das dient lediglich der gewichteten Bewertung der Stundensätze, es soll nicht per se ein solches Stundenkontingent beauftragt werden.) Der Bieter mit dem insgesamt geringsten angebotenen Honorar für die ausgeschriebenen Leistungen einschließlich aller genannten Leistungen, erhält 100 Punkte. Die ermittelten Angebotssummen der übrigen Angebote werden linear im Verhältnis zu den Kosten des günstigsten Bieters bewertet. Die ermittelte Punktzahl wird gerundet und in die Tabelle unter Ziffer 2.1, Spalte 3 übertragen. Aus dem Produkt Punktzahl × Gewichtung des Zuschlagskriteriums folgt die nach Maßgabe der Tabelle unter Ziffer 2.1, Spalte 4 für das Kriterium erzielte Punktzahl. Zuschlagskriterium Arbeitsweise im Projektteam (max. 2 Seiten) Die Ausführungen zu der Arbeitsweise im Projektteam sind vom Bieter zu erstellen und mit dem Angebot einzureichen. Die Ausführungen zu dem Zuschlagskriterium können nicht nachgefordert werden! Das Nichteinreichen der Ausarbeitung zu diesem Wertungskriterium begründet gemäß § 57 Abs. 2 VgV i.V.m. § 56 Abs. 3. einen Ausschluss aus dem weiteren Verfahren! Im Rahmen der vom Bieter zu erstellenden und mit dem Angebot einzureichenden Ausführungen zu der Arbeitsweise im Projektteam soll der Bieter, unter Einbeziehung der nachfolgenden Erläuterung, ausführlich (insgesamt auf max. 2 DIN-A-4 Seiten) und anschaulich schriftlich die folgenden Aspekte darstellen: Beschreiben Sie Ihren Umgang sowie Vorkehrungen in Bezug auf Arbeitsspitzen, Personalfluktuation sowie Urlaubs- und Krankheitsausfälle, um eine durchgängige Bearbeitung der schalltechnischen Untersuchung und begleitenden Beratungsleistung für die Rahmenplanung des Stadtquartiers Ostfeld Wiesbaden während der gesamten Beauftragungszeit sicherzustellen. 5 Punkte - sehr gut: Die Antwort ist vollständig, sehr gut auf die konkrete Aufgabenstellung zugeschnitten, methodisch schlüssig, fachlich überzeugend und realistisch umsetzbar. Arbeitsweise, Rollen- und Aufgabenverteilung sowie organisatorische Vorkehrungen zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Leistungserbringung sind nachvollziehbar und belastbar dargestellt. Die Antwort lässt keinen Grund zur Beanstandung erkennen. 4 Punkte - gut: Die Antwort ist überzeugend, auftragsbezogen und weitgehend schlüssig. Die wesentlichen Aspekte der Aufgabenstellung werden nachvollziehbar dargestellt. Es bestehen keine wesentlichen Schwächen. 3 Punkte - befriedigend: Die Antwort erfüllt die Anforderungen im Wesentlichen, bleibt jedoch teilweise allgemein, nicht durchgehend nachvollziehbar oder nur eingeschränkt belastbar. Einzelne Aspekte der Aufgabenstellung werden nur oberflächlich behandelt. Kleinere Schwächen oder Unschärfen beeinträchtigen die Eignung der Vorgehensweise nicht wesentlich. 2 Punkte - ausreichend: Die Antwort deckt die Mindestanforderungen nur teilweise tragfähig ab. Es bestehen deutliche Lücken, eine geringe Konkretisierung oder erkennbare Umsetzungsrisiken. 1 Punkt - mangelhaft: Die Antwort geht nur ansatzweise auf die Aufgabenstellung ein, ist kaum auftragsbezogen oder weist erhebliche fachliche, methodische oder organisatorische Defizite auf. 0 Punkte - ungenügend / nicht bewertbar: Die Frage wird nicht beantwortet oder die Darstellung ist für die Bewertung der Aufgabenstellung praktisch nicht verwertbar. Hierbei geht der AG zunächst davon aus, dass die Bieter, eine gute (4 Punkte) Ausarbeitung der Arbeitsweise im Projektteam einreichen. Wird diese Erwartungshaltung übertroffen, vergibt der AG mehr Punkte und begründet dies. Bleiben die Ansätze und Ideen hinter diesen Erwartungen des AG vergibt er weniger Punkte und begründet dies ebenfalls. Nach konkreter Sachlage werden auch Zwischenwerte (z.B. 1,5 Punkte) vergeben. Maximal können fünf Punkte erzielt werden. Diese werden mit dem Faktor 20 multipliziert (= max. 100 Punkte) und dann in die Tabelle unter Ziffer 2.1, Spalte 3 (Punktzahl Einzelkriterium) übertragen. Aus dem Produkt Punktzahl Einzelkriterium × Gewichtung des Wertungskriteriums folgt die nach Maßgabe der Tabelle unter Ziffer 2.1, Spalte 4 für das Kriterium erzielte Punktzahl. Zuschlagskriterium Konzept - Fachliches Verständnis und methodische Herangehensweise (max. 6 Seiten) Die Ausführungen zu der Arbeitsweise im Projektteam sind vom Bieter zu erstellen und mit dem Angebot einzureichen. Die Ausführungen zu dem Zuschlagskriterium können nicht nachgefordert werden! Das Nichteinreichen der Ausarbeitung zu diesem Wertungskriterium begründet gemäß § 57 Abs. 2 VgV i.V.m. § 56 Abs. 3. einen Ausschluss aus dem weiteren Verfahren! Im Rahmen der vom Bieter zu erstellenden und mit dem Angebot einzureichenden Ausführungen zu dem Konzept soll der Bieter, unter Einbeziehung der nachfolgenden Erläuterung, ausführlich (insgesamt auf max. 6 DIN-A-4 Seiten) und anschaulich schriftlich die folgenden Aspekte darstellen: Beschreiben Sie Ihre fachliche und methodische Herangehensweise am Beispiel eines oder mehrere bereits durchgeführten Referenzprojekte zur Erarbeitung einer schalltechnischen Untersuchung und begleitenden Beratungsleistung im Zusammenhang mit städtebaulichen Planungen für gemischt genutzte Stadtquartiere mit hohem Wohnanteil, insbesondere Rahmenplanungen oder Bauleitplanverfahren. Gehen Sie bei der Beschreibung Ihrer Herangehensweise auf folgende Aspekte ein: - Wie wurden die maßgeblichen Geräuschquellen identifiziert, eingeordnet und in ihrer Bedeutung für das jeweilige Plangebiet bewertet? - Wie wurde sichergestellt, dass die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung und Beratung für die städtebauliche Planung praktisch verwertbar sind? - Wie wurden aus den Untersuchungsergebnissen planungsrelevante Hinweise, Empfehlungen oder Anforderungen für die weitere Planung abgeleitet? Jeder dieser Spiegelstriche stellt ein Unterkriterium dar. Alle Unterkriterien werden gleich gewichtet. Hierbei werden vom Bieter keine auf die hier ausgeschriebene Leistung bezogenen Entwürfe, Pläne und Zeichnungen oder Berechnungen erwartet oder gefordert. Die von uns zusammengestellten Unterlagen samt Anlagen sollen Ihnen als Grundlage dienen, die spätere Aufgabe in einen Gesamtzusammenhang einzuordnen und als Hintergrund zu nutzen. Eigene, tiefergehende Planungen sowie die Erarbeitung weiterer Planungen / Unterlagen etc. ist dann die Aufgabe des nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragten Bieters. 5 Punkte - sehr gut: Die Antwort ist vollständig, sehr gut auf die konkrete Aufgabenstellung zugeschnitten, methodisch schlüssig, fachlich überzeugend und nachvollziehbar. Die Herangehensweise ist realistisch, umsetzbar und fachlich tragfähig. Die Zusammenhänge zwischen Geräuschquellen, schalltechnischer Bewertung, städtebaulicher Planung und planungsrelevanten Empfehlungen werden überzeugend dargestellt. Die Antwort lässt keinen Grund zur Beanstandung erkennen. 4 Punkte - gut: Die Antwort ist überzeugend, auftragsbezogen und weitgehend schlüssig. Die Methodik sowie die fachliche Herangehensweise werden nachvollziehbar dargestellt. Die wesentlichen Aspekte der Aufgabenstellung werden behandelt. Es bestehen keine wesentlichen Schwächen. 3 Punkte - befriedigend: Die Antwort erfüllt die Anforderungen im Wesentlichen, bleibt jedoch teilweise allgemein, nicht durchgehend nachvollziehbar oder nur eingeschränkt belastbar. Einzelne Aspekte der Aufgabenstellung werden nur oberflächlich behandelt. Kleinere Schwächen oder Unschärfen beeinträchtigen die Eignung der Vorgehensweise nicht wesentlich. 2 Punkte - ausreichend: Die Antwort deckt die Mindestanforderungen nur teilweise tragfähig ab. Es bestehen deutliche Lücken, eine geringe Konkretisierung oder erkennbare fachliche bzw. methodische Schwächen. Die Umsetzbarkeit oder Tragfähigkeit der Herangehensweise bleibt teilweise offen. 1 Punkt - mangelhaft: Die Antwort geht nur ansatzweise auf die Aufgabenstellung ein, ist kaum auftragsbezogen oder weist erhebliche fachliche, methodische oder konzeptionelle Defizite auf. 0 Punkte - ungenügend / nicht bewertbar: Die Aufgabenstellung wird nicht beantwortet oder die Darstellung ist für die Bewertung der Aufgabenstellung praktisch nicht verwertbar. Hierbei geht der AG zunächst davon aus, dass die Bieter, eine gute (4 Punkte) Ausarbeitung des Konzepts einreichen. Wird diese Erwartungshaltung übertroffen, vergibt der AG mehr Punkte und begründet dies. Bleiben die Ansätze und Ideen hinter diesen Erwartungen des AG vergibt er weniger Punkte und begründet dies ebenfalls. Nach konkreter Sachlage werden auch Zwischenwerte (z.B. 1,5 Punkte) vergeben. Maximal können fünf Punkte erzielt werden. Diese werden mit dem Faktor 20 multipliziert (= max. 100 Punkte) und dann in die Tabelle unter Ziffer 2.1, Spalte 3 (Punktzahl Einzelkriterium) übertragen. Aus dem Produkt Punktzahl Einzelkriterium × Gewichtung des Wertungskriteriums folgt die nach Maßgabe der Tabelle unter Ziffer 2.1, Spalte 4 für das Kriterium erzielte Punktzahl. Für nähere Informationen siehe hierzu auch Formblatt "Erläuterung zu den Zuschlagskriterien".