Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld
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Key information
Overview
Durchführung einer geomagnetischen Untersuchung mit anschließender Kampfmittelräumung in Wiesbaden-Erbenheim
Wiesbaden, 65187, Wiesbaden, Germany
Die SEG Wiesbaden hat ihre Schwestergesellschaft, die städtische WiBau Gesellschaft mbH (WiBau) mit der Durchführung des hier ausgeschriebenen Vergabeverfahrens beauftragt. Sämtliche Kommunikation im Vergabeverfahren ist daher mit der WiBau zu führen. Das gesamte Verfahren inkl. Kommunikation wird elektronisch in Textform, möglichst über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD (elektronische Hessische Ausschreibungsdatenbank) oder per E-Mail an [email protected] unter Angabe der Dokumentenbezeichnung und Gliederungsnummer der Vergabeunterlagen abgewickelt. Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD einzureichen. Dies erfordert eine kostenfreie Registrierung. Wenn Sie sich registriert haben werden Sie aktiv informiert, sobald eine neue Version der Unterlagen von der Vergabestelle veröffentlicht wird oder sobald die Vergabestelle neue Nachrichten zum Verfahren verschickt. Angebote, die schriftlich in Papierform oder auf anderem elektronischen Wege sowie welche, die nach der Angebotsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Verwendung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bewerber im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind nur für dieses Vergabeverfahren zu verwenden. Die Nutzung der Vergabeunterlagen für andere Zwecke ist nicht gestattet.
1. Veranlassung und Zielsetzung Im Osten der Landeshauptstadt Wiesbaden befindet sich der Entwicklungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld. Das rund 450 Hektar große Areal ist als langfristige Entwicklungsfläche der Landeshauptstadt Wiesbaden definiert und soll sowohl für den Wohnungsbau als auch für Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen städtebaulich entwickelt werden. Rund 100 Hektar des Areals sind für eine Siedlungs- und Gewerbeentwicklung in einer städtebaulich integrierten Lage mit Anschluss an bestehende Infrastrukturen umzusetzen. Der übrige Teil wird als Landschaftsraum verbleiben. In einem ersten Schritt beabsichtigt die Landeshauptstadt Wiesbaden für das nördliche Areal des städtebaulichen Entwicklungsbereichs Planungsrecht zu schaffen. Auf diesen hauptsächlich landwirtschaftlich genutzten Flächen im Wiesbadener Stadtteil Erbenheim soll ein zentraler Behördenstandort für das Bundeskriminalamt (BKA) entstehen, das derzeit verschiedene Liegenschaften im Stadtgebiet nutzt. 2. Leistungsumfang Kampfmittelräumung Innerhalb des Gebietes ist eine geomagnetische Untersuchung mit anschließender Kampfmittelräumung durchzuführen. Es handelt sich um einen Bereich, der später bebaut werden soll. Nach Abschluss der Geomagnetik und der Kampfmittelräumung ist für die untersuchten und geräumten Flächen eine Kampfmittelfreigabe auszustellen. Die geomagnetische Untersuchung soll im Zeitraum vom 01. September 2026 bis 28. Februar 2027 durchgeführt werden. Sollte die Kampfmittelräumung aufgrund unvorhergesehener Ereignisse im genannten Zeitraum nicht möglich sein oder nicht abgeschlossen werden können, kann eine Fortsetzung zwischen dem 01. September 2027 und dem 28. Februar 2028 erfolgen. Die zu untersuchende Fläche ist insgesamt 41.557 m² groß. Für rund 10.830 m² liegen derzeit noch keine Betretungsrechte vor. Der Auftraggeber ist bemüht, diese bis zum Untersuchungsbeginn zu beschaffen. Insofern kann die tatsächlich zu untersuchende Fläche nach oben oder unten abweichen. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Mindestflächengröße besteht nicht. Die Fläche liegt in einem ehemaligen Bombenabwurfgebiet. Es liegt eine Luftbildauswertung vor, die in diesem Bereich einen Blindgängerverdachtspunkt anzeigt. In einem östlich angrenzenden, rund 36 ha großen Bereich wurde bereits eine geomagnetische Untersuchung mit Kampfmittelräumung durchgeführt. In diesem Areal wurden 310 Störpunkte identifiziert. Für die zu untersuchende rund 4,15 ha große Fläche wird unterstellt, dass nach Abschluss der geomagnetischen Untersuchung 75 Störpunkte zu räumen sind. Bei dieser Angabe handelt es sich um eine Schätzung. Daraus kann kein Anspruch auf eine Mindest- oder Maximalmenge abgeleitet werden. 2.1. Anforderungen an die geomagnetische Untersuchung Die geomagnetische Untersuchung ist nach dem neuesten Stand der Technik sowie unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen baufachlichen Richtlinien für die Kampfmittelräumung und der Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen auszuführen. Es sind geeignete, dem Stand der Technik entsprechende computergestützte Mess-, Ortungs- und Auswertungsverfahren einzusetzen, die eine vollflächige, standort- und positionsgenaue Erfassung des Untersuchungsgebiets ermöglichen. Die Datenerfassung hat mit Hilfe eines möglichst genauen GPS-Systems zu erfolgen (Zielgröße ist eine Lagegenauigkeit von +/- 0,1 m), sodass die Ergebnisse lagegenau georeferenziert werden können. Nach Abschluss der Geomagnetik ist eine Modellrechnung durchzuführen, um die geografische Lage, die Tiefenlage und das magnetische Moment zu ermitteln. Die Untersuchung soll so gestaltet werden, dass ferromagnetische kampfmittelrelevante Anomalien bis in eine Tiefe von 5 m unter GOK mit der für die Kampfmittelräumung erforderlichen Genauigkeit erfasst werden. Ziel der geomagnetischen Untersuchung ist die vollflächige Kampfmittelüberprüfung des Untersuchungsgebietes als Voraussetzung für die Kampfmittelfreigabe der Fläche bis zu einer Tiefe von 5 m unter GOK. Die Untersuchungsergebnisse sind nachvollziehbar auszuwerten, vollständig zu dokumentieren und georeferenziert in digitaler Form bereitzustellen. 2.2. Anforderungen an die Kampfmittelräumung Die Kampfmittelräumung ist von einer bodenkundlichen und einer ökologischen Baubegleitung begleitet. Zudem wurde ein Bodenschutzkonzept erstellt, in dem Maßnahmen zum Schutz des Bodens vorgegeben sind, die bei der Kampfmittelräumung zu beachten sind. Die Kampfmittelräumung ist nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik durchzuführen. Die im Rahmen der geomagnetischen Untersuchung detektierten kampfmittelrelevanten Störpunkte sind vor Ort einzumessen, auszupflocken und freizulegen. Nicht sprengfähiges Material ist zu heben und zu entsorgen. Sprengfähiges Material ist zu identifizieren, zu sichern, zu dokumentieren, zu melden und nach den Vorgaben des Kampfmittelräumdienstes zu behandeln. Die Ausgrabung von Störpunkten bis 0,5 m unter GOK soll von Hand erfolgen. Für tiefergehende Störpunkte ist vorrangig ein Bagger mit 7,5 t Gesamtge-wicht und Gummikettenantrieb einzusetzen. In Einzelfällen und nach Abstimmung mit der bodenkundlichen und ökologischen Baubegleitung kann auch ein Bagger mit bis zu 17 t Gesamtgewicht eingesetzt werden. Bei der Ausgrabung ist die genaue Lage und Tiefe des konkreten Störpunktes schichtweise mit einer Handsonde zu verifizieren. (...) Detailliertere Beschreibungen der Leistung entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung. Dort sind die o.g. Themen vollständig beschrieben sowie weitere Themen wie - Gebietsmerkmale und durchgeführte Untersuchungen - Betroffenheit der Landwirtschaft - Betroffenheit von Schutzgebieten - Untergrundsituation, Altflächen und Bodenverunreinigungen - Abstimmung mit weiteren Auftragnehmern/ Fachgutachtern beschrieben.
Wiesbaden, 65187, Wiesbaden, Germany
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Die geomagnetische Untersuchung soll im Zeitraum vom 01. September 2026 bis 28. Februar 2027 durchgeführt werden. Sollte die Kampfmittelräumung aufgrund unvorhergesehener Ereignisse im genannten Zeitraum nicht möglich sein oder nicht abgeschlossen werden können, kann eine Fortsetzung zwischen dem 01. September 2027 und dem 28. Februar 2028 erfolgen. Während der Durchführung der Maßnahmen ist zu gewährleisten, dass jederzeit mindestens eine deutschsprachige Fachkraft auf der Baustelle anwesend ist. Zuschlagskriterien: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot i.S.v. § 127 Abs. 1 GWB gemäß § 58 VgV unter Berücksichtigung folgender Wertungskriterien in folgender Gewichtung ermittelt: 1. Konzeptionelle Herangehensweise 40 %, 2. Preis 60 % Bewertung der Einzelkriterien: Die Bewertung der Einzelkriterien erfolgt nach folgender Maßgabe: Zuschlagskriterium konzeptionelle Herangehensweise: Die konzeptionelle Herangehensweise ist auf Basis der bereits mit der Bekanntmachung und dem vorliegenden Schreiben zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen zu erstellen. Im Rahmen der vom Bieter zu erstellenden und mit dem Angebot einzureichenden konzeptionellen Herangehensweise soll der Bieter, unter Einbeziehung der nachfolgenden Erläuterung, ausführlich (max. 2 DIN-A-4 Seiten) und anschaulich schriftlich Folgendes darstellen: Die geomagnetische Untersuchung und die Kampfmittelräumung sollen unmittelbar nach der Ernte der Feldfrüchte erfolgen. Dabei ist von unterschiedlichen Erntezeitpunkten auszugehen. Zudem ist aufgrund von Anforderungen des Arten- und Bodenschutzes mit einem erhöhten Abstimmungs- und Arbeitsaufwand zu rechnen. Parallel zu den Leistungen des Auftragnehmers finden in anderen Bereichen des Baufeldes Bodenuntersuchungen, archäologische Grabungen sowie eine Räumung von Blindgängerverdachtspunkten statt. Witterungsbedingt kann es außerdem vorkommen, dass einzelne Flächen zeitweise nicht geomagnetisch untersucht werden können. Es ist daher mit Verzögerungen, Behinderungen oder Unterbrechungen einzelner Arbeitsabschnitte zu rechnen. Bitte erläutern Sie auf maximal 2 DIN-A-4-Seiten Ihr konkretes Mess- und Räumkonzept, mit dem unter diesen Rahmenbedingungen ein möglichst reibungsloser, termin- und qualitätsgerechter Untersuchungs- und Räumablauf sichergestellt werden kann. Dabei sind insbesondere folgende Aspekte darzustellen: • Abschnittsweise Arbeitsplanung bei unterschiedlichen Flächenfreigaben • Umgang mit witterungsbedingten Unterbrechungen • Koordination mit parallel arbeitenden Fachgewerken • Personal- und Geräteeinsatzplanung • Maßnahmen zur Einhaltung des Gesamttermins • Sicherstellung der Geräte- und Materialverfügbarkeit bei Unterbrechungen Jeder dieser Spiegelstriche stellt ein Unterkriterium dar. Alle Unterkriterien werden gleich gewichtet. Hierbei werden vom Bieter keine auf die hier ausgeschriebene Leistung bezogenen Entwürfe, Pläne und Zeichnungen oder Berechnungen erwartet oder gefordert. Die von uns zusammengestellten Unterlagen samt Anlagen sollen Ihnen als Grundlage dienen, die spätere Aufgabe in einen Gesamtzusammenhang einzuordnen und als Hintergrund zu nutzen. Eigene, tiefergehende Planungen sowie die Erarbeitung weiterer Planungen / Unterlagen etc. ist dann die Aufgabe des nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragten Bieters. Die Konzeptionelle Herangehensweise ist bereits mit dem Angebot einzureichen. 0 Punkte: aus Sicht des AG ungenügende Ansätze und Ideen 1 Punkt: aus Sicht des AG ausreichende Ansätze und Ideen 2 Punkte: aus Sicht des AG befriedigende Ansätze und Ideen 3 Punkte: aus Sicht des AG gute Ansätze und Ideen 4 Punkte: aus Sicht des AG sehr gute Ansätze und Ideen 5 Punkte: aus Sicht des AG herausragende Ansätze und Ideen Hierbei geht der AG zunächst davon aus, dass die Bieter, sehr gute Ansätze und Ideen (4 Punkte) bei der Ausarbeitung des Angebotes einreichen. Wird diese Erwartungshaltung übertroffen, vergibt der AG mehr Punkte und begründet dies. Bleiben die Ansätze und Ideen hinter diesen Erwartungen des AG vergibt er weniger Punkte und begründet dies ebenfalls. Nach konkreter Sachlage werden auch Zwischenwerte (z.B. 1,5 Punkte) vergeben. Maximal können fünf Punkte erzielt werden. Diese werden mit dem Faktor 20 multipliziert (= max. 100 Punkte). Aus dem Produkt Punktzahl Einzelkriterium × Gewichtung des Wertungskriteriums folgt die nach Maßgabe der Tabelle für das Kriterium erzielte Punktzahl. Zuschlagskriterium Preis Das Angebot wird anhand der Gesamtangebotssumme für die abgefragten Leistungen inkl. Nebenkosten, nach Nachlass bewertet. Der Bieter mit dem insgesamt geringsten angebotenen Honorar für die ausgeschriebenen Leistungen einschließlich aller genannten Leistungen, erhält 100 Punkte. Die ermittelten Angebotssummen der übrigen Angebote werden linear im Verhältnis zu den Kosten des günstigsten Bieters bewertet. Die Berechnung erfolgt dabei nach der Vorgabe: Ermittelte Punktzahl =Preis des günstigsten Bieters: Preis des jeweiligen Bieters x 100 Aus dem Produkt Punktzahl × Gewichtung des Zuschlagskriteriums folgt die nach Maßgabe der Tabelle für das Kriterium erzielte Punktzahl.
16 Jun 2026, 00:00
Requested publication date
Publication
16 Jun 2026, 14:35
Issued at
Publication
17 Jul 2026, 08:00
LOT-0000 Tender submission deadline period
Deadline
17 Jul 2026, 08:00
LOT-0000 - Misc event
Milestone
01 Sept 2026, 00:00
LOT-0000 - Procurement project planned period start
Milestone
28 Feb 2028, 00:00
LOT-0000 - Procurement project planned period end
Deadline
None recorded.