Stadt Wilthen, Gebäudereinigungsleistungen
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Key information
Overview
Stadt Wilthen, Gebäudereinigungsleistungen
Die Vergabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform eVergabe (https://www.evergabe.de/). In Papierform oder nicht über die o.g. Vergabeplattform eingereichte Angebote sind nicht formgerecht und werden ausgeschlossen. Sämtliche Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei zum Download bereitgestellt. Es sind die bereitgestellten Formulare zu verwenden. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Bewerbung nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen, sofern nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Enthalten die Bekanntmachung od. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber/Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert. Sollte es nach Zuschlagserteilung rechtlich begründet nicht möglich sein, den Vertrag mit dem bestplatzierten Bieter zu schließen, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistung unter Einhaltung der angebotenen Preise an den im Vergabeverfahren nächstplatzierten Bieter zu vergeben. Festlegung der Selbstausführung gemäß VgV § 47 Abs. 5 für die Unterhaltsreinigungen von Schulen und Sportstätten: Der Auftraggeber macht von seinem Recht gemäß VgV § 47 Abs. 5 Gebrauch und schreibt die Selbstausführung der kritischen Aufgaben vor. Als kritische Aufgaben werden die operativen Kernleistungen der Unterhaltsreinigung in den sensiblen Bereichen, insbesondere Klassen- und Fachräume in Schulen sowie Bürobereiche der Verwaltung mit Zugriff auf Sozial- und Personaldaten definiert. Diese Leistungen sind zwingend durch den Bieter selbst oder – im Falle einer Bietergemeinschaft – durch ein Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Eine Unterauftragsvergabe ist für diese Kernleistungen ausgeschlossen. Eine Eignungsleihe für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß VgV § 47 Abs. 1 nur zulässig, sofern der Drittunternehmer die Leistungen, für die seine Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich selbst als Mitglied einer Bietergemeinschaft im Rahmen der Selbstausführung (s.o.) erbringt. Soweit ein Bieter zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 47 Abs. 1 VgV die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nimmt, gelten die Voraussetzungen des § 47 Abs. 1 VgV. Soweit sich die Eignungsleihe auf Nachweise der beruflichen Leistungsfähigkeit, insbesondere einschlägige berufliche Erfahrung, bezieht, muss das Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden, die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Unabhängig hiervon sind die gemäß § 47 Abs. 5 VgV als kritisch bestimmten Aufgaben unmittelbar durch den Bieter selbst bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft auszuführen.“