Stadt Weißenburg i. Bay.: Erschließungsmaßnahme WG "Stadtnah im Grünen" und GWG "Am Lehenwiesenweg II"

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime6340/6356.9510GBGroße Kreisstadt Weißenburg i. Bay.
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Deadline4 days left30 Jul 2026, 00:00
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Identifier
6340/6356.9510
Contract type
Deadline
30 Jul 2026, 00:00
CPV codes
71300000 - Engineering services71322000 - Engineering design services for the construction of civil engineering works71322500 - Engineering-design services for traffic installations
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
Publication date
1 Jul 2026, 07:00

Overview

Die Stadt Weißenburg beabsichtigt im Zeitraum 2028 bis 2030 in einer gemeinsamen Maßnahme das Wohngebiet (WG) „Stadtnah im Grünen“ und das Gewerbegebiet (GWG) „Am Lehenwiesenweg II“ zu erschließen. Für die beiden Gebiete liegen Bebauungspläne vor. Die vorgesehene Maßnahme teilt sich auf in die Errichtung der Entwässerung (Ingenieurbauwerke nach HOAI § 43) und des Straßenbaus (Verkehrsanlagen nach HOAI § 47) jeweils für beide Gebiete. Weitere Erschließungsmaßnahmen für die Sparten (Strom, Wasser, ggf. Fernwärme) werden von der Stadt-werke Weißenburg GmbH beauftragt und sind nicht Teil des VgV- Verfahrens Beide zu erschließende Gebiete befinden sich im Westen von Weißenburg, schließen nicht direkt aneinander an, aber sind über die gemeinsam genutzte und zu errichtende Entwässerung im Trennsystem inkl. Regenrückhaltung miteinander verbunden, so dass eine gemeinsame Planung zur Nutzung von Synergien angestrebt wird. Die Gesamtbaukosten werden vorläufig auf 8,0 Mio.€ netto geschätzt. Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen - Anlage 01 entnommen werden.

Nr. W 12 - HattenhofNr. 35/II - Am Lehenwiesenweg II, Weißenburg i.Bay., 91781, Weißenburg-Gunzenhausen, Germany

a) Die Vergabeunterlagen sind einsehbar und stehen zum kostenlosen Download unter der gewählten Vergabeplattform des AG zur Verfügung.b) Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Textform darauf hinzuweisen.c) Die Bewerbungsunterlagen sind nach der in den Eignungskriterien unter 5.1.9 vorgegebenen Reihenfolge und Nummerierung zu gliedern. Zur Bewertung ist eine schriftliche Aussage zu jedem Unterpunkt notwendig. (Siehe auch Vergabeunterlagen – Anlage 02: Wertungsmatrix Stufe 1)d) Gesonderte Formulare (z.B. Teilnahmeanträge) werden nicht ausgegeben bzw. sind nicht erforderlich.e) Werden mehr Referenzen als gefordert eingereicht, erfolgt eine beliebige Auswahl durch die Vergabestelle. Die Bewerber werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl nicht danach erfolgt, dass eine höchstmögliche Punktzahl erzielt wird.f) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, und ist nach einer objektiven Auswahl, entsprechend den zugrunde gelegten Kriterien, die Anzahl der Bewerber die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden zu hoch (exakt gleiche bzw. Höchstpunktzahl), behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.g) Bei weniger als drei Bewerbern nach Eignungsprüfung in der 1. Stufe, behält sich der Auftraggeber vor, die 2. Stufe mit einer geringeren Anzahl durchzuführen.h) Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber zum Bieterwettbewerb nachzunominieren, sofern nach Aufforderung zur Angebotsabgabe ein Unternehmen die Teilnahme am weiteren Verfahren abgesagt bzw. nachträglich aufgrund fehlender Eignung oder eines Ausschlussgrundes nach §§ 123, 124 GWB vom Verfahren ausgeschlossen wird. Nachnominiert werden können ausschließlich geeignete Unternehmen, die ihren Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben. Die Auswahl erfolgt entsprechend der geprüften Rangfolge und wird ggf. gem. Punkt f) durch Losverfahren getroffen. Ein Anspruch auf eine Nachnominierung besteht nicht.i) Sofern nach VgV §17 (10) verhandelt wird, weist der Auftraggeber hiermit darauf hin, dass die persönliche Teilnahme am vorgesehenen Verhandlungstermin von den Bietern Stufe 2 erwartet wird. Eine Nichtteilnahme kann zum Ausschluss führen.j) Datenschutzhinweis: Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch Personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere beteiligte Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Weitere Auskünfte zum Datenschutz sind unter dem Link https://www.weissenburg.de/datenschutzerklaerung einsehbar.

Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung (ein Vertrag) der a.) Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 ff. Entwässerung im Trennsystem / Kanalbau / Regenrückhaltung (Gruppe 2 nach HOAI Anl. 12.2), - objekt- und stufenweise Beauftragung* der Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 9, - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 2 – 4 einschl. zugehörige Besondere Leistungen, - Stufe 2 mit LPH 5 – 9 gem. Vertragsmuster nach HIV-KOM Ingenieurvertrag. Aufgrund der bereits vorliegenden Vorauslegung wird LPH 2 von 20 auf 10 % reduziert. - Besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung nach Anl. 12 HOAI sowie ZVB-Ing. Ziff. 8.10 und Ziff. 10; und b.) Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI Teil 3, Abschnitt 4, §§ 45 ff. - objekt- und stufenweise Beauftragung* der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9, - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 – 4 einschl. zugehörige Besondere Leistungen, - Stufe 2 mit LPH 5 – 9 gem. Vertragsmuster nach HIV-KOM Ingenieurvertrag. - Es wird davon ausgegangen, dass LPH 4 nicht erforderlich sein wird. - Besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung nach Anl. 13 HOAI sowie ZVB-Ing. Ziff. 8.10 und Ziff. 10. || Allgemeines: *Beauftragungsstufen:- Stufe 1 Gesamtmaßnahme: Objektplanung Ingenieurbauwerke mit LPH 2-4 und Objektplanung Verkehrsanlagen mit LPH 1-4 für die Gesamtmaßnahme (Objekt 1+2);- Stufe 2 getrennt nach Objekt 1 und 2: Objektplanung Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen mit LPH 5-9 für Objekt 1, Objektplanung, Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen mit LPH 5-9 für Objekt 2;- Die Einarbeitung, Überprüfung und fachliche Bewertung der vorliegenden Vorauslegung „Ingenieurbauwerke“ ist erforderlich; die verantwortliche Übernahme gemäß § 8 HOAI ist zu vereinbaren. Die Zielfindungsphase nach BGB ist mit den Bebauungsplänen abgeschlossen. Die Vergabe der ausgeschriebenen Dienstleistungen erfolgt ausschließlich an einen Bieter (AN). Für die Leistungsbereiche wird ein gemeinsamer Vertrag geschlossen. Der Vertragsabschluss für die Gesamtmaßnahme erfolgt auf Basis des Ingenieurvertrags nach HIV-KOM (Boorberg-Verlag) inkl. AVB und ZVB. Die Vergabe erfolgt im Rahmen dieses gegenständlichen VgV‑Verfahrens, sodass der Zuschlag ausschließlich an ein gemeinsames Angebot erteilt werden kann. Eine getrennte Zuschlagserteilung an unterschiedliche Bieter ist ausgeschlossen.- Zulässige Bewerbungs- bzw. Angebotskonstellationen sind:o ein Ingenieurbüro, das beide Leistungsbereiche erbringt,o ein Ingenieurbüro mit einem/mehreren Nachunternehmen für einzelne Leistungsbereicheo eine Gemeinschaft aus Ingenieuren und Fachplanern (gesamtschuldnerische Haftung nicht zwingend erforderlich). || Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht und können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. || Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorar-tafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.

Wohngebiet: Nr. W 12 - Hattenhof, Gewerbegebiet: Nr. 35/II - Am Lehenwiesenweg II, Weißenburg i.Bay., 91781, Weißenburg-Gunzenhausen, Germany

#Besonders auch geeignet für:freelance#

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01 Jul 2026, 00:00

Requested publication date

Publication

01 Jul 2026, 07:00

Issued at

Publication

30 Jul 2026, 00:00

LOT-0001 Additional information request period

Deadline

06 Aug 2026, 08:00

LOT-0001 Participation request reception period

Deadline

Version history

None recorded.

Contracting authorities1

Lots1

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.