Stadt Königs Wusterhausen, Planungsleistung zur Sanierung Bürgerhaus Hanns-Eisler
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Key information
Overview
Das heutige Bürgerhaus Hanns-Eisler wurde 1892 errichtet und ging 1960 ins Eigentum der Stadt Königs Wusterhausen über. Seit 1994 wird es als Bürgerhaus und das Untergeschoss für gastronomische Zwecke genutzt. Das Bürgerhaus Hanns-Eisler soll unter Wahrung des historischen Erscheinungsbildes saniert und barrierefrei erschlossen werden. Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz. Die letzte Prüfung zur Denkmalwürdigkeit erfolgte im Frühjahr 2025. Das Gebäude wurde als nicht denkmalfähig eingestuft. Die Gestaltungssatzung der Stadt Königs Wusterhausen ist jedoch zu berücksichtigen. Im Jahr 2021 wurden verschiedene Lösungsansätze zur Umsetzung der Barrierefreiheit erarbeitet. Die Vorzugsvariante sieht ein neues, rückwärtig angeordnetes Erschließungsbauwerk mit einer Treppe und einer Aufzugsanlage vor, dass auch als Foyer / Empfangshalle genutzt werden soll. Zudem soll die innere Erschließung des Bestandsgebäudes geändert und die sanitären Anlagen erneuert werden. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sind Grundlage der hier in Rede stehenden Planungsaufgabe. Die Aufgabe des Auftragnehmers umfasst sowohl die Planungsleistungen der Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume (Teil 3, Abschnitt 1) §§ 33-37 HOAI 2021 sowie Freianlagen (Teil 3, Abschnitt 2) §§ 38-40 HOAI 2021 als auch die Leistungsbilder Fachplanung Tragwerksplanung (Teil 4, Abschnitt 1) §§ 49-52 HOAI 2021 und Technische Ausrüstung (Teil 4, Abschnitt 2) §§ 53-56 HOAI 2021. Die Beauftragung der Grundleistungen erfolgt zunächst für die Leistungsbilder Gebäude und Innenräume, Freianlagen, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung für die Leistungsphasen 1 bis 3 inklusive der ausgewählten Besonderen Leistungen.
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWHLSY# Vergabeplattform ist der Vergabemarktplatz Brandenburg. Wir bitten Sie, sich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg kostenfrei freizuschalten bzw. zu registrieren, um die dort bereitgestellten Unterlagen für die Erstellung Ihres Angebots zu nutzen. Ein postalischer Versand erfolgt nicht. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Fragen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt. Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bewerber/Bieter insbesondere über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu eingehenden Fragen unverzüglich informiert werden. Sämtliche Informationen werden auf den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform hinterlegt und sind Teil der Vergabeunterlagen. Diese sind bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen. Fragen sollten bis spätestens 6 Kalendertage (Tag der Abgabe ausgenommen) vor Ablauf der Angebotsfrist über den Kommunikationsbereich eingereicht werden. Bewerber/Bieter, welche sich bei diesem Verfahren nicht registriert haben, weisen wir darauf hin, dass eine automatische Benachrichtigung von Änderungen, sonstige Informationen oder Nachsendungen nicht erfolgen. Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht der Informationsbeschaffung. Da ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe zugelassen ist, sind die Angebote zwingend über das Bietertool der o. g. Vergabeplattform einzureichen, andernfalls ist das Angebot zwingend auszuschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, welche über E-Mail oder über den Bereich "Kommunikation" des Vergabemarktplatzes eingereicht werden, nicht berücksichtigt werden, da diese nicht die notwendige Verschlüsselung aufweisen.