Stadt Gt GP Neubau Feuerwehr
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Key information
Overview
Die Stadt Gütersloh beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrhauses für den Löschzug Gütersloh am bestehenden Standort an der Friedrich-Ebert-Straße 10 in 33330 Gütersloh. Anlass des Vorhabens sind erhebliche funktionale, technische, organisatorische und bauliche Defizite des bestehenden Feuerwehrstandortes. Das Projekt wurde durch die zuständigen politischen Gremien beschlossen. Ziel des Vorhabens ist die Errichtung eines funktionalen, wirtschaftlichen, nachhaltigen und zukunftsfähigen Feuerwehrhauses, das den Anforderungen eines modernen Feuerwehrstandortes dauerhaft gerecht wird. Die Planung hat insbesondere die Anforderungen des Einsatzbetriebes, des Arbeitsschutzes, der funktionalen Betriebsorganisation sowie eines leistungsfähigen und resilienten Feuerwehrbetriebes zu berücksichtigen. Das Vorhaben weist aufgrund der innerstädtischen Lage sowie der vorgesehenen Umsetzung im laufenden Feuerwehrbetrieb eine besondere Projektkomplexität auf. Während der gesamten Planungs- und Bauphase ist die uneingeschränkte Einsatzbereitschaft der Feuerwehr sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat hierfür ein belastbares Bauphasen-, Interims- und Betriebskonzept zu entwickeln und fortlaufend fortzuschreiben. Das neue Feuerwehrhaus ist als multifunktionaler Standort zu planen. Neben den Anforderungen des Einsatzdienstes sind auch Ausbildungs-, Schulungs- und Verwaltungsfunktionen sowie Nutzungen der Jugendfeuerwehr und des symphonischen Blasorchesters zu berücksichtigen. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Feuerwehrhauses ist nach derzeitigem Projektstand für das Jahr 2031 vorgesehen.
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0WMK4D# Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden max. 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Teilnahme an der folgenden Phase des Verfahrens, dem Angebotswettbewerb, aufgefordert. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren: 1. Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt. 2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen erfüllt. 3. Stufe: Bei einer größeren Anzahl geeigneter Bewerber, welche die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl der Bewerber, welche zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, auf Basis der Angaben zu den Referenzen und der Zahl der qualifizierten Berufsträger. Es werden diejenigen Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb eingeladen, die nach den Angaben zu den Referenzen sowie zur Zahl der qualifizierten Berufsträger im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen. 1. Zur Bewertung der Referenzen Die vorgelegten Referenzen werden durch den Auftraggeber qualitativ dahingehend bewertet, in welchem Umfang sie mit den Anforderungen des Projektes "Neubau Freiwillige Feuerwehr Gütersloh" vergleichbar sind. Dabei wird insbesondere berücksichtigt, in welchem Maße Erfahrungen mit: - Generalplanungsleistungen, - Projekten im Bestand oder unter laufendem Betrieb, - technisch und organisatorisch komplexen Projektstrukturen, - technisch komplexen Ausrüstungs- und Infrastrukturmaßnahmen, - Feuerwehren, Rettungsdiensten, BOS- oder vergleichbaren sicherheitsrelevanten Nutzungen, - sowie Koordinations- und Steuerungsleistungen nachgewiesen werden. Die Bewertung erfolgt anhand des bekannten Schulnotensystems. Dabei entspricht: - 5 Punkte = sehr gut - 4 Punkte = gut - 3 Punkte = befriedigend - 2 Punkte = ausreichend - 1 Punkt = mangelhaft - 0 Punkte = ungenügend. Die geforderten Referenzen für fünf verschiedene Leistungen werden insgesamt mit 80 % und gleich gewichtet (mit jeweils 16 %). Legt ein Bewerber nicht nur die mindestens geforderte eine Referenz, sondern mehrere Referenzen vor, wird die bestbewertete Referenz zugrunde gelegt. Die Punktzahl der Referenzbewertung wird mit dem Faktor 80 (entsprechend der Gewichtung der Referenzbewertung von 80 %) multipliziert. Der maximal erreichbar gewichtete Punktwert aus der Bewertung der Referenzen ist 400 Punkte. 2. Zur Bewertung der Zahl der qualifizierten Berufsträger Im Hinblick auf die angegebene Zahl der qualifizierten Berufsträger gilt für die Bewertung, dass die maximale Punktzahl (5 Punkte) bei 20 Berufsträgern erreicht wird. Die weiteren absteigenden Punktzahlen (4 - 3 - 2 - 1 Punkt(e)) werden für eine Zahl von Berufsträgern zuerkannt, die den gleichmäßigen Abständen der durch 4 teilbaren Zahl von 20 Berufsträgern am nächsten kommt (16 - 12 - 8 - 4 Berufsträger). Eine geringere Zahl von Berufsträgern als 4 Berufsträger führt zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Der Punktwert der Bewertung wird mit dem Faktor 20 (entsprechend der Gewichtung dieses Kriteriums von 20 %) multipliziert. Der maximal erreichbar gewichtete Punktwert aus der Bewertung Zahl der qualifizierten Berufsträger ist 100 Punkte. Die maximal erreichbare Punktzahl beider Eignungskriterien ist 500 Punkte.
09 Jun 2026, 22:00
Requested publication date
Milestone
10 Jun 2026, 06:27
Dispatch date
Milestone
10 Jun 2026, 22:00
Publication date
Publication
30 Jun 2026, 21:59
Additional information request deadline
Deadline
10 Jul 2026, 21:59
Participation request deadline
Deadline
None recorded.