Stadt Göttingen - Neues Rathaus - Sanierung und Instandsetzung der Tiefgaragen - Objektplanung und Tragwerksplanung

cn-standardContract or concession notice – standard regime00651023-2026SGStadt Göttingen
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Deadline28 days left22 Oct 2026, 09:00
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Identifier
Contract type
Deadline
22 Oct 2026, 09:00
CPV codes
71000000 - Architectural, construction, engineering and inspection services71200000 - Architectural and related services71240000 - Architectural, engineering and planning services71300000 - Engineering services
Status
Active
Notice type
cn-standardContract or concession notice – standard regime
Source
Estimated value
Publication date
21 Sept 2026, 22:00

Overview

Das Neue Rathaus der Stadt Göttingen ist am Hiroshimaplatz 1 - 4 verortet. Es besteht aus mehreren Baukörpern, die sich aus einem hochhausartigen Turm sowie einem mehrgeschossigen Ergänzungsbau (fortlaufend als 3. BA benannt) zusammensetzen. Beide Gebäudeteile sind im Erdgeschoss miteinander verbunden. Gegenstand der geplanten Maßnahme ist die Sanierung des mangelhaften Gefällebetons der Tiefgarage im 3. BA. Zum besseren Verständnis wird dieser Bereich im Weiteren mit Tiefgarage "A" bezeichnet. Das Neue Rathaus hat eine zweite Tiefgarage, die sich im sogenannten 1. Bauabschnitt, unter dem Turm befindet. Zum besseren Verständnis wird dieser Bereich im Weiteren mit Tiefgarage "B" bezeichnet. Hier muss eine umfangreiche Sanierung und Instandsetzung durchgeführt werden. 1. Sanierung des mangelhaften Gefällebetons ("Tiefgarage A") Die Tiefgarage "A" wurde ca. 1978 errichtet und umfasst drei Geschosse: das Sockelgeschoss (1 UG.) und zwei Untergeschosse (2. UG und 3. UG). Im Teilbereich dieser Tiefgaragen wurden Sanierungsmaßnahmen an der Stahlbetonkonstruktion, den technischen Anlagen sowie der Gefällebetonkonstruktion begonnen. Nach dem Einbau des Gefällebetons in den beiden unteren Untergeschossen wurden erhebliche Hohlstellen und Rissbildungen festgestellt. Es wurden Sachverständigengutachten eingeholt, welche Verbundstörungen, Hohlstellen und Rissbildungen dokumentieren und mehrere mögliche technische Ursachen benennen. Eine abschließende rechtliche Verantwortungs- oder Haftungszuweisung ist jedoch weder mit dieser Darstellung noch mit der Vorlage dieser Gutachten verbunden. Der bisherige Planungsvertrag wurde vorzeitig beendet. Die übrigen Projektbeteiligten haben jedoch ihre Bereitschaft zur weiteren Mitwirkung erklärt. Gegenstand des Projekts ist die Planung und Begleitung der Mängelbeseitigung sowie die Fortführung der begonnenen Sanierungsmaßnahmen. Nach der Kostenschätzung des Auftraggebers wird von Sanierungskosten in Höhe von rd. 2,08 Mio. EUR brutto (KG 300) ausgegangen. Die weiteren, noch nicht ausgeführten Leistungen der KG 400, die im Rahmen der Mängelbeseitigung anfallen werden, werden auf rd. 135.000 EUR brutto geschätzt. 2. Sanierungsbereich Turm ("Tiefgarage B") Analog zu den bereits durchgeführten Vorarbeiten im 3. BA liegt im Sanierungsbereich der Tiefgarage "B" ein ähnliches Schadensbild vor, das noch nicht planerisch oder aus-führend bearbeitet wurde. Nachdem Wasser in die Dehnfugen eingedrungen und Beton abgeplatzt ist wurde im Jahre 2020 eine Untersuchung der Baukonstruktion durchgeführt. Dabei wurde eine gravierende Überschreitung der Salz- bzw. Chlorid-Gehalte festgestellt. Es wurden weitere Mängel festgestellt, u.a. eine unsachgemäße Montierung des verbauten Entwässerungssystems. Gegenstand der Sanierung sollen der Ausbau des Asphalts, das Vorbereiten des Betons, Vorarbeiten und Korrosionsschutz an der Bewehrung sein. Abstützungen an der Tragkonstruktion sind vorzusehen. Es sollen Abstützungen an der Tragkonstruktion vor-gesehen werden. Zur technischen Ausrüstung der Tiefgarage zählen z.B. die Beleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Rolltore und Schrankenanlagen sowie die sanitärtechnische- und lüftungs-technische Anlage und außerdem die Sprinkleranlage. Die Lüftungsanlage wird ersatzlos gegen eine Entrauchungsanlage ausgetauscht. Es sind Fachplaner mit der Demontage sowie die dem Stand der Technik entsprechende Wiederherstellung dieser technischen Gebäudeausstattung und sonstiger Einbauten betraut. Die Koordinierung dieser anderen Gewerke ist bei Planung und Ausführung mitzubetrachten. Dabei sind lärmintensive Arbeiten aufgrund des Arbeitsaufkommens im Turm so weit wie möglich zu bündeln. Die Höhe der Kosten für die Sanierungsarbeiten der Tiefgarage "B" werden auf rd. 9,95 Mio. EUR (KG 200 - 700) brutto geschätzt. 3. Allgemeine Rahmenbedingungen Sowohl die Kosten für die Planungsleistungen als auch die Kosten der gewerblichen Umsetzung sollen voneinander getrennt geführt werden. Mit der Planungsleistungen für die Tiefgarage "A" ist unmittelbar nach Auftragserteilung zu beginnen. Es wird davon ausgegangen, dass die Planungsphase ca. 4 Monate und die Ausführungsphase ca. 6 Monate in Anspruch nehmen wird. Eine Fertigstellung des Vorhabens wird bis zum 4. Quartal 2027 angestrebt. Mit der Planungsleistung für die Tiefgarage "B" ist im April 2027 zu beginnen. Es wird davon ausgegangen, dass die Planungsphase ca. 12 Monate und die Ausführungsphase ca. 21 Monate in Anspruch nehmen wird. Eine Fertigstellung des Vorhabens wird bis Anfang 2030 angestrebt.

#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JMVCS# Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.

Contracting authorities1

SG

UNKNOWN DE115 303 707

deGöttingen, Germany
[email protected]

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Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

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