Stadt Fellbach. Eigenbetrieb Stadtentwässerung Fellbach - Konzeption, Planung, Umsetzung und Betrieb in Form eines Energie- und Wärmecontracting-Modells im Rahmen eines energetischen Gesamtkonzepts
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Key information
Overview
Die Kläranlage Erbach des Eigenbetriebs Stadtentwässerung der Stadt Fellbach ("SEF") ist Teil der kritischen Infrastruktur und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Eine stabile, effiziente und zukunftsfähige Energieversorgung ist daher von zentraler Bedeutung, um Ausfälle zu vermeiden und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund steigender Anforderungen an Energieeffizienz, Klimaschutz und Versorgungssicherheit plant die SEF, für die Kläranlage Erbach mit einem Partner ein energetisches Gesamtkonzept zu entwickeln und umzusetzen, welches sowohl die Wärme- als auch die Stromerzeugung betrifft. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die SEF die Vergabe von Leistungen der Konzeption, Planung und Umsetzung eines zusammenhängenden Energieversorgungskonzepts für die Kläranlage Erbach in Fellbach sowie die anschließende Belieferung mit Wärme sowie Strom in einem Contracting-Modell.
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMQYF# (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.