Stadt Esslingen - Medientechnik
Track this opportunity
Register to add pursuits, save this notice, and get alerts when similar tenders appear.
- Save and reuse search filters
- Track opportunities as pursuits
- Get notified when new notices match
Key information
Overview
Derzeit sind bereits 553 Unterrichts- und Fachräume an den Schulen der Stadt Esslingen am Neckar mit Medientechnik ausgestattet. Im Bestand vorhanden sind insbesondere standardisierte Präsentations- und Steuerungskomponenten wie Beamer, Leinwände, Lautsprecher, Dokumentenkameras, Displays sowie Übertragungs- und Streamingtechnik. Gegenstand der Ausschreibung ist die Übernahme, Ergänzung und Fortführung dieser bestehenden Ausstattung einschließlich der dazugehörigen Serviceleistungen durch den Auftragnehmer. Ziel ist es, den bestehenden Standard im Wesentlichen beizubehalten, die Kompatibilität der vorhandenen Komponenten zu sichern und not-wendige Ergänzungen sowie Ersatzbeschaffungen wirtschaftlich in einer einheitlichen Vertragsstruktur fortzuführen. Da sich der konkrete zukünftige Bedarf insbesondere durch Ersatzbeschaffungen, Ergänzungen, Umbaumaßnahmen sowie mögliche Neubauten oder zusätzliche Räume ergeben kann, erfolgt die Beauftragung bedarfsorientiert über Einzelabrufe aus der Rahmenvereinbarung.
Esslingen am Neckar, Esslingen, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP4D5GMJ5N# Der Auftragnehmer erklärt, dass er im Falle der Auftragsausführung alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhält, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffenden Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gemäß § 7 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen.
Vgl. kurze Beschreibung
Esslingen am Neckar, Esslingen, Germany
11 Jun 2026, 00:00
Requested publication date
Publication
11 Jun 2026, 10:20
Issued at
Publication
14 Jul 2026, 08:00
LOT-0001 Tender submission deadline period
Deadline
None recorded.