SpPS: Beschaffung einer zentralen Applikation für Special Protection Schemes zur Nutzung in der Systemführung von 50Hertz sowie dazugehöriger Leistungen
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Overview
SpPS: Beschaffung einer zentralen Applikation für Special Protection Schemes zur Nutzung in der Systemführung von 50Hertz sowie dazugehöriger Leistungen
siehe Anfrage, DE300, Germany
Die Auswahl des Wirtschaftsteilnehmers und dessen Beauftragung mit der hier zu vergebenden Leistung erfolgt im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach §§ 119 Abs. 5 i.V.m. 142 GWB, 13 Abs. 1 Satz 1; 15 Sekt-VO. A. Zusätzliche Informationen Auftraggeber: 50Hertz Transmission GmbH. EU-Ausschreibung: Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (1. Präqualifikation, 2. Angebotsphase): Für die Teilnahme an der Ausschreibung ist der Zugang zur Ariba Sourcing Plattform notwendig. Beantragen Sie bitte die Registrierung (Zugang) zur Ariba Sourcing Plattform (bis spätestens 09.09.2026, 23:59 Uhr) bei Anne Beck, [email protected], und Moritz Isola, [email protected]. Folgende Angaben sind zwingend mitzuteilen, um wirksam einen Zugang zu beantragen: Unternehmensname, Adresse, Telefonnummer des Unternehmens, USt.-ID sowie Kontaktdaten (Name, E-Mail, Telefon) des Ansprechpartners. Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise im Dokument 01_SpPS_Bedingungen der Anfrage, insb. Punkt 5. Erkundigungsobliegenheit und Registrierung. B. Form des Teilnahmeantrags: Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Die gesamte Kommunikation mit dem Auftraggeber, einschließlich des Schriftverkehrs, ist in deutscher Sprache zu führen. Die Kommunikation der Wirtschaftsteilnehmer mit dem Auftraggeber findet ausschließlich über das Nachrichtenmodul (Bieterkommunikation) der Vergabeplattform „Ariba“ (Ariba Sourcing Plattform) mittels Bieteraccount statt. Der vollständige Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel (s. § 43 Abs. 1 SektVO) an die Vergabeplattform „Ariba“ zu übermitteln. 1. Nachweise dürfen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate sein (sofern nicht anders gefordert). 2. Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen. 3. Zugelassene Sprachen: Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Die gesamte Kommunikation mit dem Auftraggeber, einschließlich des Schriftverkehrs, ist in deutscher Sprache zu führen. Für Angaben und Nachweise, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache gefasst sind (z. B. Bescheinigungen ausländischer Behörden), sind neben Kopien der fremdsprachigen Originale auch einfache Übersetzungen einzureichen. Alle bei dem Auftraggeber einzureichenden Unterlagen (z. B. das Angebotsschreiben) sind in deutscher Sprache vorzulegen. 4. Bewerbergemeinschaften: Die Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist zulässig. Eine Bewerbergemeinschaft wird wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 50 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Die Bewerbergemeinschaft darf nicht gegen Art. 101 AEUV sowie § 1 GWB verstoßen. (a) Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat das Formblatt "07_SpPS_Formblatt_Angaben Bewerber Mitglied BWG" ausgefüllt einzureichen. (b) Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft füllen das Formblatt "08_SpPS_Formblatt_Bewerbergemeinschaft" gemeinsam aus, in welchem auch der bevollmächtigte Vertreter benannt wird. (c) Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit dem Einreichen eines Handelsregisterauszugs individuell nachweisen. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft das Formblatt "10_SpPS_Formblatt_Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" ausgefüllt einzureichen. (d) Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat das Formblatt "12_SpPS_Formblatt_Ausschlussgründe" vollständig ausgefüllt einzureichen 5. Berufung auf die Leistungsfähigkeit und Fachkunde Dritter: Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungs-fähigkeit der Fähigkeiten Dritter (im Folgenden: „Eignungsverleiher“, z. B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. (a) Jeder Bewerber muss im Fall der Eignungsleihe das Formblatt "09_SpPS_Formblatt_Eignungsleihe" Teil 1 selbst aus-füllen sowie Teil 2 durch seinen Eignungsverleiher ausfüllen lassen und hat beide Tei-e mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Zudem muss der Eignungsverleiher seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen in der EU-Auftragsbekanntmachung und dieser Verfahrensbedingungen für den Teilnahmewettbewerb unter Ver-wendung der vom Auftrag-geber gestellten Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bewerber beziehungsweise die Bewerbergemeinschaft darauf beruft. Unabhängig davon muss auch der Eignungsverleiher seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung so-wie das Nichtvorliegen der in § 123 und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nach Maßgabe dieser Verfahrensbedingungen für den Teilnahmewettbewerb unter Einreichung des Handelsregisterauszugs sowie unter Verwendung des gestellten Formblatts "12_SpPS_Formblatt_Ausschlussgründe" individuell und vollständig nachweisen. 6. Für die Erklärungen gemäß den Teilnahmebedingungen (Ziffer C.) sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden. 7. Der Teilnahmeantrag muss die Textform nach § 126b BGB aufweisen; er muss jedoch nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen werden. 8. Die Kommunikation der Wirtschaftsteilnehmer mit dem Auftraggeber findet aus-schließlich über das Nachrichtenmodul (Bieterkommunikation) der Vergabeplattform „Ariba“ (Ariba Sourcing Plattform) mittels Bieteraccount statt. 9. Wirtschaftsteilnehmer mit Sitz in einem Land außerhalb der Europäischen Union, in welchem kein völkerrechtliches Übereinkommen mit der Europäischen Union über den Marktzugang zur Europäischen Union besteht, werden zum Vergabeverfahren nicht zugelassen. 10. Der Auftraggeber kann von Bewerbern unternehmensbezogene Unterlagen in Anwendung von § 51 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 SektVO nachfordern. Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht.
SpPS: Beschaffung einer zentralen Applikation für Special Protection Schemes zur Nutzung in der Systemführung von 50Hertz sowie dazugehöriger Leistungen
siehe Anfrage, Berlin, DE300, Germany