Software z. Ermittl. v. Kostenerstattungsbeträgen § 13 Abs. 2 SGB V im ambulant ärztlichen Bereich
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Key information
Overview
Im Zuge des Digitalisierungsprozesses strebt die Auftraggeberin an, die Ermittlung von Kostenerstattungsbeträgen im ambulant ärztlichen Bereich für Versicherte, die Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V gewählt haben, zukünftig mit Unterstützung durch Softwareprodukte durchzuführen. Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin eine Softwarelösung zur Implementierung in den bestehenden Bearbeitungsprozess zur Verfügung stellen, um die Kostenerstattungsbeträge ambulanter ärztlicher Leistungen umrechnen zu können.
>> Die Verfahrenssprache ist deutsch. >> Es gilt deutsches Recht. >> Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Ein Angebot Bietergemeinschaften findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind u. ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss u. die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt u. unterzeichnet beizufügen. >> Bietergemeinschaften haben die "Eigenerklärung Umsatz", die "Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" und die "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen. >> Für Unterauftragnehmer sind die "Eigenerklärung Umsatz" und/oder "Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass sich dieser gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Eignungsleihe nach § 47 VgV"). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“). >> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten des Unterauftragnehmers tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“). >> Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen vorzulegen: > Die Vergabestelle holt für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß WRegG ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben. > Als öffentlicher Auftraggeber hat sich die Vergabestelle durch die Eigenerklärung EU-Sanktionspaket (39) bestätigen zu lassen und sicherzustellen, dass an der Vertragserfüllung keine Personen, Organisationen oder Einrichtungen beteiligt sind, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 aufweisen. >> Mit dem Angebot ist vom Bieter ein ausgefüllter Fragenkatalog einzureichen und zudem eigens generierte Zugangsdaten zur Demoversion der angebotenen Softwarelösung zur Teststellung zur Verfügung zu stellen (siehe Ziffer 5 der BWB). >> Der Bieter hat mit dem Angebot ein selbst zu erstellendes Kurzkonzept Qualitätssicherung (maximal 15 DIN A 4-Seiten) als pdf-Datei beizufügen, in dem kurz und nachvollziehbar darzulegen ist, welche Prozesse, Systeme und Programme zur kontinuierlichen Qualitätssicherung ein- und umgesetzt werden (siehe Ziffer 6 der BWB). >> Auftragsverarbeitungsvereinbarung Sozialdaten (60) gemäß Ziffer 7 der BWB > Sicherheits- und Löschkonzept Dem Angebot ist nach den Vorgaben der Auftraggeberin (siehe Anlage 1 Sicherheitskonzept des Auftragnehmers (60.1)) das vom Bieter selbst erstellte Sicherheitskonzept beizufügen. Dieses beinhaltet die allgemein bei dem Bieter geltenden Sicherheitsanforderung, welche u.a. in den internen technischen und organisatorischen Maßnahmen des Bieters verankert sind. Sollte ein leistungsbezogenes Sicherheitskonzept verlangt werden, welches integrierte Sicherheitsmaßnahmen bei der Dienstleistung wiedergibt, so wird dies in der Leistungsbeschreibung mit aufgeführt. Das Sicherheitskonzept dient zur Verifizierung. > Im Weiteren hat der Bieter ein Löschkonzept beizufügen (siehe § 9 der AVV (60)). Ausreichend ist hierbei ein Auszug aus dem allgemeinen Löschkonzept des Bieters über die Löschungs- und Aufbewahrungsfristen der erhaltenen Datenbestände der IKK classic (u. a. Löschung von Verträgen, Unterlagen zur Vertragsanbahnung, Rechnung, etc.). Sollte das Löschkonzept nicht herausgegeben werden können, so ist eine Erklärung hierzu abzugeben, welche eine Zusicherung der Löschung mit Angabe der Lösch- und Aufbewahrungsfrist enthält. > Der Auftragnehmer teilt die für die Verarbeitung der Sozialdaten der Auftraggeberin vorgesehenen Standorte und Geschäftsräume bereits mit Abgabe des Angebots mit und benennt diese im Formblatt Anlage 2 „Standorte der Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters“ (60.2). > Die „Auflistung der bestehenden Unterauftragsverhältnisse“ sind in jedem Fall einzureichen – gegebenenfalls mit dem Hinweis, dass keine Unterauftragnehmer im Rahmen des Auftragsverhältnisses eingesetzt werden und dass keine Wartungsverträge im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis bestehen. Dies dient der Klarstellung aus den Anforderungen des Datenschutzes heraus (siehe Formblatt Anlage 3 „Auflistung der bestehenden Unterauftragsverhältnisse“ (60.3)). > Der vom Auftragnehmer nach § 10 der AVV zu bestellende Ansprechpartner ist der Auftraggeberin bereits mit Abgabe des Angebots zu benennen (siehe Formblatt Anlage 4 - Ansprechpartner“ (60.4)). >> Im Übrigen sind vom Bieter folgende weitere Eigenerklärungen vorzulegen: > Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (40), worin der Bieter erklärt im Fall der Zuschlagserteilung spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen verfügt: - Personenschäden 3.000.000 Euro - Sachschäden 3.000.000 Euro - Vermögensschaden 3.000.000 Euro und - Versicherung gegen Folgen eine Datenschutzverstoßes 3.000.000 Euro. > Eigenerklärung über die Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung und Projektvertretung (41) > Eigenerklärung zur Informationssicherheit (63)
12 May 2026, 09:01
Dispatch date
Milestone
17 May 2026, 22:00
Publication date
Publication
19 Jun 2026, 08:00
Submission deadline
Deadline
31 Dec 2026, 23:00
Contract start date
Deadline
30 Dec 2028, 23:00
Contract end date
Deadline
None recorded.