Sicherheitsdienstleistungen für die Humboldt-Universität zu Berlin
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Sicherheitsdienstleistungen für die Humboldt-Universität zu Berlin
I. Hinweise zu den Eignungsnachweisen 1) Aktuell: Aktuell bedeutet nicht älter als sechs Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Bewerbungsfrist. (2) Handelsregisterauszug: Falls ein Bewerber aufgrund z. B. eigener Konstituierung nicht wie gefordert einen Handelsregisterauszug vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen. Es genügt jeweils die Ablichtung einer Drittbescheinigung. (3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/ Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht. (4) Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatts „Eigenerklärung Bewerbergemeinschaft“ abzugeben. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die für die Eignungsprüfung geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Referenzangaben gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber. (5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss der Bewerber eine Verpflichtungserklärung unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatts „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) vorlegen, wonach er im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Für das die Eignung verleihende Unternehmen sind alle Eignungsnachweis vorzulegen, die auch der Bewerber vorzulegen hat. II. Ermittlung der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden: Nach der formalen Prüfung (vgl. §§ 56, 57 VgV) und der allgemeinen Eignungsprüfung (vgl. § 42 VgV) erfolgt die Auswahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (vgl. § 51 Abs. 1 VgV). Es werden maximal drei Unternehmen aufgefordert. Maßgebendes Kriterium ist die Qualität der Referenzen. Je übereinstimmender die vorgelegten Referenzen mit der nachgefragten Leistung in einer Gesamtschau und je zahlreicher die vergleichbaren Referenzen sind, desto mehr Punkte werden bis zu einer Gesamtzahl von 10 Punkten vergeben. Nur die Unternehmen, die 8 und mehr Punkte erhalten, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Positiv bewertet werden insbesondere Referenzen im Bereich von Sicherheits- dienstleistungen für staatliche Universitäten, speziell mit einem Campus.