Server- und Infrastrukturerweiterung
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Overview
Server- und Infrastrukturerweiterung
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: a) Angebotsschreiben b) Leistungsbeschreibung c) EVB IT Systemlieferungsvertrag d) Eigenerklärung zur Eignung e) Formblatt 234 Bieter/Arbeitsgemeinschaft f) Formblatt 235 Verzeichnis Unternehmerleistungen Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: g) Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. (z. B. Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer); Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsaus- übung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Regis- tereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied. h) Mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleis- tungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum. Geeignet ist eine Referenz, wenn hierdurch tragfähige Rückschlüsse zur auftragsbezogenen Leistungsfähigkeit des Bieters abgeleitet werden können. i) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre j) Angabe, ob Liquidation vorliegt k) Angabe, dass keine schweren Verfehlungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit vorliegen l) Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 m) Formblatt 236 (kann zusätzlich seitens des Auftraggebers auf gesondertes Verlangen anderer Unternehmen abgefordert werden) Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu übermitteln. Hinweise zum Nachweis der Eignung Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder anhand einer Eigenerklärungen oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Vergabeunterlagen/Bekanntmachung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Sollte das Angebot für den Zuschlag in Betracht kommen, werden die gleichen Eignungsnachweise, die der Bieter zu erbringen hat (Angabe der jeweiligen Nummer im Präqualifikationsverzeichnis bzw. Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Bekanntmachung), auch von den Nachunternehmen abgefordert.