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Key information
Overview
Schwachstellen-Aggregator
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird oder der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. 2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal www.evergabe.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Bieter sind im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren. 3. Der AG hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden. 4. Die Übermittlung von Bewerber-/Bieterfragen hat ausschließlich über das Vergabeportal zu erfolgen. Die Fragen müssen spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist vorliegen. 5. Mit dem Angebot ist anzugeben, bei welchen Leistungen und in welchem Umfang Nachunternehmer eingesetzt werden sollen (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten). Ferner sind für das Nachunternehmen die Erklärungen und Nachweise laut den Bewerbungsbedingungen, in dem in den Eignungskriterien geforderten Umfang, vorzulegen. 6. Der Auftraggeber behält sich vor, für den Bewerber/Bieter bzw. die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie vorgesehene Nachunternehmer, dessen/deren Angebot in die engere Wahl kommt, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einzuholen. 7. Jeder Bieter/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine allgemeine Angaben zum Unternehmen (Erklärung und vertretungsberechtigte Person, Handelsregisternummer) vorzulegen; jeder Bieter/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung vorzulegen, dass in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen; jeder Bieter/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung vorzulegen, dass in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 8a AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegen; jeder Bieter/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Erklärung zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vorzulegen (Vordrucke in den Vergabeunterlagen). 8. Von Bietergemeinschaften ist eine Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen (Vordruck in den Vergabeunterlagen).