Schulraumerweiterung Aesch - Planerwahlverfahren (Generalplaner)
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Key information
Overview
Die Auftraggeberschaft beabsichtigt, die bestehende Schulanlage in Aesch durch einen Ersatzneubau eines Schulhauses «Ersatzneubau Trakt D» zu erweitern sowie ein denkmalgeschütztes Bestandsgebäude «Altes Schulhaus» zu einem Kindergarten umzubauen. Ziel des Projekts ist die Schaffung eines zeitgemässen, flexiblen und zukunftsfähigen Bildungs- und Betreuungsangebots, das den steigenden Anforderungen an den Schulund Kindergartenbetrieb gerecht wird. Zur Projektierung und Realisierung wird ein Generalplanerteam (GP) gemäss vorliegender Ausschreibung gesucht. Der GP übernimmt die integrale Gesamtplanung, die Koordination sämtlicher Fachplaner sowie die Sicherstellung von Qualität, Kosten und Terminen über alle Projektphasen hinweg. Die Leistungen werden phasenweise freigegeben. Die Projekte «Altes Schulhaus» und «Ersatzneubau Trakt D» werden zwar vom gleichen Planerteam bearbeitet; geplant sind aber zwei separate Projektierungen und Realisierungen: Das «Alte Schulhaus» soll aufgrund des kleinen Volumens, aber des grossen Koordinations- und Abstimmungsaufwands (Umbau, Denkmalpflege) im Einzelleistungsträgermodell realisiert werden. Für den Ersatzneubau ist ein Generalunternehmer-Modell mit einem detaillierten Leistungsverzeichnis und einer pauschalen oder globalen Abrechnung vorgesehen.
8124 Maur ZH Details sind dem Ausschreibungsprogramm zu entnehmen
Nein
Nein
Nein
Nein
gemäss Unterlagen
simap.ch (für registrierte Anbietende)
de
Die Bewerbung erfolgt durch den federführenden Generalplaner mit Angaben zum Generalplaner und zu allen benötigten Fachplanern und Spezialisten mit Referenzen. Mehrfachnennungen des Generalplaners und des Architekturbüros in verschiedenen Teams sind nicht erlaubt. Jedoch können zum Beispiel der Generalplaner, das Architekturbüro und das Baumanagement vom selben Unternehmen gestellt werden.
Die zur Planerausschreibung zugelassenen Generalplanerteams müssen zwingend die Kernkompetenzen Architektur, Baumanagement, Kostenplanung, Landschaftsarchitektur, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik, Bauphysik/Akustik und Brandschutz abdecken. Die Gesamtverantwortung liegt beim Generalplaner. Diese Funktion kann von einem der Teammitglieder wahrgenommen werden. Weitere Planer und Spezialisten können hinzugezogen werden.
Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.