Schülerbeförderung Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regimerss01FEFörderkreis für Heilpädagogik und Sozialtherapie in Augsburg e.V.
Estimated value€1,300,000
DeadlineExpired10 Jul 2026, 11:21
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Identifier
rss01
Contract type
Deadline
10 Jul 2026, 11:21
CPV codes
60130000 - Special-purpose road passenger-transport services60100000 - Road transport services
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
€1,300,000
Publication date
5 Jun 2026, 13:58

Overview

Der Förderkreis für Heilpädagogik und Sozialtherapie in Augsburg e.V. als Träger der Rudolf-Steiner-Schule Augsburg vergibt als Auftraggeber die Schülerbeförderung von geistig- und körperlich schwerst mehrfachbehinderten Kindern und Jugendlichen der Rudolf Steiner Schule Augsburg. Befristet vom 01.09.2026 mit Schulbeginn am 15.09.2026 bis Ende des Schuljahres 2029/2030, 26.07.2030. Angebot erfolgt elektronisch in deutscher Sprache. Zuschlag erfolgt nach den Kriterien: Bruttopreis für Gesamtbestetztkilometer 65% Fahrzeugqualität 15% Organisation 20% Abgabe des Angebots elektronisch in Textform bis 10.07.2026, 23:59 Uhr bei www.deutsche-evergabe.de Fragen bis 06.07.2026, 14:00 Uhr per E-Mail an evergabe/url Submission 17.07.2026, 11:00 Uhr Bindefrist bis 17.08.2026, 24:00 Uhr

Augsburg, Germany

Bei Unterrichtsversäumnis eines Kindes oder Schülers wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen ist dessen Wohnort so lange nicht mehr anzufahren, bis von den Eltern des Kindes oder Schülers oder vom Auftraggeber dem Auftragnehmer mitgeteilt wird, dass der Teilnehmer ab dem kommenden Tag wieder zu befördern ist. Fährt das Beförderungsunternehmen trotz einer Krankmeldung des Teilnehmers durch die Einrichtung oder die Sorgeberechtigten den Wohnort an, wird für diese Anfahrt seitens des Auftraggebers keine Vergütung gewährt. Ist ein Beförderungsteilnehmer durch die Einrichtung oder die Sorgeberechtigten von der Beförderung abgemeldet oder ist er nicht spätestens 5 Minuten nach dem im Tourenplan ggf. unter Berücksichtigung vorab mitgeteilter Änderungen oder Verschiebungen des vereinbarten Abholzeitpunkt zur Abfahrt bereit, ist der Beförderungsunternehmer von der Beförderungspflicht dieses Beförderungsteilnehmers für diese Fahrt befreit und hat die restliche Tour unverzüglich fortzusetzen, um Verspätungen oder Fahrthöchstzeit-überschreitungen anderer Beförderungsteilnehmer zu vermeiden. Das Gleiche gilt, wenn der Beförderungsteilnehmer sich einer den vorstehenden Sicherheitsbestimmungen entsprechenden Beförderung nachhaltig verweigert und dadurch die Weiterfahrt des Busses um mehr als 5 Minuten verzögert; hiervon sind die Einrichtung und die für den Beförderungsteilnehmer benannten Sorgeberechtigten unverzüglich zu benachrichtigen. Änderungen im Schulbetrieb (z.B. unterrichtsfreie Tage) werden dem Beförderungs-unternehmen von der Einrichtung unverzüglich mitgeteilt. Bei rechtzeitig vom Auftraggeber dem Auftragnehmer bekannt gegebenem Unterrichtsausfall entfällt die Beförderungspflicht. In den Fahrzeugen, die zur Schülerbeförderung eingesetzt werden, gilt ein generelles Rauchverbot, auch während der Dauer der Leerfahrten. Das Rauchverbot erstreckt sich auch auf das Schulgelände. Während der Beförderungsfahrt ist laute Musik im Fahrzeug nicht gestattet. Das Beförderungsunternehmen verpflichtet sich, bei Ausfällen von Fahrern/innen eine Ausfallregelung zu treffen und die Fahrten sicherzustellen. Das Konzept der Ersatzleistungen, wird vom Beförderungsunternehmen dargestellt und liegt dem Auftraggeber vor.

Das Beförderungsunternehmen verpflichtet sich, alle von der Einrichtung als „Beförderungsteilnehmer“ benannten Kinder der Rudolf-Steiner-Schule Augsburg und ggf. eingeteilte Begleitpersonen an allen von der Einrichtung festgelegten Öffnungstagen mit Kraftfahrzeugen zu den ihrer jeweiligen Behinderung gerecht werdenden Bedingungen (dazu gehören ggf. auch Einzelbeförderungen) nach Maßgabe der nachfolgenden Kriterien zur und von der Einrichtung zu befördern. An- und Abfahrtsorte Rudolf-Steiner-Schule Augsburg Schäfflerbachstr. 26 86153 Augsburg jeweilige Wohnadressen der Beförderungsteilnehmer Ankunftszeit Einrichtung Rudolf Steiner Schule Augsburg: Schultäglich um 08:00 und um 08:15 Bei der Tourenplanung ist zu beachten, dass je die Hälfte der im Einsatz befindlichen Fahrzeuge auf die Ankunftszeiten und Abfahrtzeiten aufzuteilen ist. Genauer Absprache erfolgen zum Beginn eines jeden Schuljahres. Abfahrts- bzw. Einstiegszeit Einrichtung Montag bis Donnerstag: Bereitstellen der Busse um 12:45 Uhr (Mittagsfahrten) Abfahrt um 13:00 Uhr (Mittagsfahrten) Bereitstellen der Busse um 12:00 Uhr (Heimfahrten SVE-Gruppe) Abfahrt 12:15 Uhr Bereitstellen der Busse um 15:30 Uhr und Abfahrt um 15:45 Uhr (Nachmittagsfahrten) sowie bereitstellen Busse um 15:45 Uhr und Abfahrt um 16:00 Uhr (Nachmittagsfahrten). Genauer Absprache zum Beginn eines jeden Schuljahres. Freitag: Bereitstellen der Busse um 12:00 Uhr (Heimfahrten SVE-Gruppe) Abfahrt 12:15 Uhr Bereitstellen der Busse um 13:30 Uhr und Abfahrt um 13:45 Uhr (Mittagsfahrten) sowie bereitstellen der Busse um 13:45 und Abfahrt um 14:00 Uhr (Mittagsfahrten). Bei der Tourenplanung ist zu beachten, dass je die Hälfte der im Einsatz befindlichen Fahrzeuge auf die Ankunftszeiten und Abfahrtzeiten aufzuteilen ist. Genauer Absprache zum Beginn eines jeden Schuljahres. Tourenpläne Die Tourenpläne sind vom Bieter zu erstellen. Ein Verzeichnis der Wohnadressen der derzeitigen Schüler liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Eine endgültige Listung kann erst zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 erfolgen, die Tourenpläne sind entsprechend anzupassen. Zu Beginn der Schuljahre in den Folgejahren und während der laufenden Schuljahre können sich Touren durch Zu- und Abgänge von Schülerinnen und Schülern verändern. Begleitpersonen und Dritte Falls das Beförderungsunternehmen oder dessen Fahrer/innen der Auffassung sind, dass eine Begleitperson notwendig erscheint, hat das Unternehmen sich umgehend mit dem Auftraggeber in Verbindung zu setzen und mit diesem die Gründe zu besprechen. Der Auftraggeber entscheidet in Abstimmung und aufgrund der erforderlichen Genehmigung der Regierung von Schwaben über den Einsatz von Begleitpersonen. Die eingeteilte Begleitperson muss in der Lage sein, den Beförderungsteilnehmern entsprechend des Grades der Behinderung Hilfe zu leisten und bei Problemen, Streitigkeiten zwischen den Beförderungsteilnehmern und Notfällen, z.B. epileptischen Anfällen, angemessen zu reagieren. Sofern der Auftraggeber eine Informationsveranstaltung einmal im Jahr anbietet, ist die Teilnahme der Begleitperson verpflichtend. Begleitpersonen müssen o vor Einsatz ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, das nicht älter als fünf Jahre ist und haben dieses zum Ablauf der fünf Jahre zu erneuern und vorzulegen, o ein aktueller Nachweis eines anerkannten Erste-Hilfe-Kurses (nicht älter als 2 Jahre) ist vorzulegen und bei Ablauf zu erneuern und vorzulegen, o es ist auf die Vertragsdauer die gesundheitliche Eignung der jeweiligen Begleitperson nachzuweisen durch Zeugnisse, welche jeweils nicht älter als drei Jahre sind, o geschult sein in Gewaltprävention/Schutz vor sexueller Gewalt in der Schülerbeförderung. Entstehende Kosten trägt gegenüber dem Auftraggeber jeweils das Beförderungsunternehmen. Auf Verlangen des Auftraggebers darf das Beförderungsunternehmen bestimmte Begleitpersonen nicht mehr einsetzen, wenn Tatsachen vorliegen, die gegen die Eignung oder Zuverlässigkeit sprechen. Wird vom Auftraggeber eine Begleitperson für eine Linie angefordert, so ist diese vom Auftragnehmer zu stellen. Der Kostenersatz richtet sich dabei nach den Vorgaben der Regierung von Schwaben inklusive 19 % MwSt. Zum Aufnehmen bzw. Absetzen der Begleitpersonen können keine zusätzlichen Umwege in Rechnung gestellt werden. Der Busunternehmer erstellt für die Begleitperson eine separate Rechnung und gibt Name, Anschrift und Nachweis der geleisteten Mitfahrten in Minuten an den Auftraggeber. Die Kosten für die Begleitpersonen sind nicht Gegenstand der Wertung des Angebotes. Die Mitnahme von dritten Personen ist nicht gestattet. Service Während des Fahrbetriebes muss eine geeignete, deutsch sprechende Person des Schulbusunternehmers jederzeit fernmündlich zu erreichen sein, um bei Pannen, Unfällen usw. sofort für Hilfe sorgen zu können. Aus gleichem Grund muss stets ein Ersatzfahrzeug einsatzbereit sein. Darüber hinaus müssen alle Fahrer der Busse während der Fahrten über Mobiltelefon oder ähnlicher Einrichtung erreichbar sein. Die Vorschriften für die Benutzung von Mobiltelefonen in Fahrzeugen sind zu beachten. Ein verantwortlicher und entsprechend entscheidungsbefugter Mitarbeiter des Auftragnehmers (Fahrdienstleister) muss während der gesamten An- und Abfahrtszeiten am An- bzw. Abfahrtsort der Rudolf-Steiner-Schule persönlich präsent sein, um kurzfristige Änderungen zu organisieren und für Informationen und Fragen der Mitarbeiter des Auftraggebers zur Verfügung zu stehen.

Augsburg, Germany

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Timeline

05 Jun 2026, 00:00

Requested publication date

Publication

05 Jun 2026, 13:58

Issued at

Publication

10 Jul 2026, 11:21

LOT-0001 Tender submission deadline period

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