Schuhpflegesystem, Rahmenvereinbarungen

CN-DEF-STDContract notice – defence directive, standard regimebwbm-2026-0018BGBw Bekleidungsmanagement GmbH
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Deadline2,600 days left31 Aug 2033, 00:00
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Identifier
bwbm-2026-0018
Contract type
Deadline
31 Aug 2033, 00:00
CPV codes
39812200 - Shoe polishes39224200 - Brushes
Status
UNKN
Notice type
CN-DEF-STDContract notice – defence directive, standard regime
Estimated value
Publication date
18 May 2026, 17:11

Overview

Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von ASD 18630A, Nubukbürste ASD 18510C, Putzzeug ASD 15770A, Schuhpflegemittel, farblos ASD 15050B, Schuhplegemittel, schwarz ASD 15760A, Schuhplegemittel, weiß für einen Zeitraum von 84 Monaten

Köln, 51149, Köln, Germany

Sonstige einzureichende Unterlagen: a) Autorisierungsnachweis. Das "Formblatt 4.) a) " ist zu verwenden. b) Geheimhaltungsvereinbarung Wir behalten uns den Zuschlag auf das erste Angebot vor. Nach den Regelungen des Gesetzes (§ 6 Abs. 1 WRegG) ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind Produktionsstätte und/oder Nachunternehmer zu benennen. Ein Wechsel der Produktionsstätte und/oder Nachunternehmer unter Beibehaltung der Eignung mit Angebotsabgabe ist zulässig. Mit Abgabe des Angebots ist dies durch den Bieter zu erklären und sämtliche Nachweise gem. Übersicht geforderte Nachweise Abschnitt A für die neue Produktionsstätte und/oder Nachunternehmer einzureichen. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz fünf auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen. Ein Bieter kann ein Angebot auf ein Los oder auf alle Lose abgeben. Bieter dürfen in Ihrem Angebot angeben, mit wie vielen Losen sie maximal beauftragt werden möchten. Gilt jeweils für Los 4 und 5, Los 6 und 7 sowie Los 8 und 9: Ein Bieter kann ein Angebot auf ein Los oder auf alle Lose abgeben. Grundsätzlich kann jeder Bieter nur den Zuschlag auf maximal 1 Los erhalten. Liegen jedoch für einzelne Lose keine weiteren bezuschlagungsfähige Angebote in einem Wertungsrahmen von 15 % im Verhältnis zu dem wirtschaftlichsten Angebot vor, kann ein Bieter auch für 2 Lose den Zuschlag erhalten, wenn er auch hier das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat und folgende Bedingungen erfüllt: a) die innerhalb derselben 12 Monate erbrachten Referenzen für die Lose, auf die in Summe der Zuschlag erteilt werden soll, die unter Abschnitt A, Ziffer 3.a) der Übersicht geforderte Nachweise definierten Mindestanforderungen erfüllen.

100% der Gesamtbedarfsmenge geschätzte Bestellmenge: > 500.000 Stück

Köln, 51149, Köln, Germany

Erfüllungsorte sind verschiedene Lager innerhalb der Bundesrepublik Deutschland .... Information zu Höchstzahl der teilnehmenden Personen und Vorgehen zur Teilnehmerauswahl: Es sollen alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. .... Der Bieter sowie die von ihm eingesetzten Nachunternehmer dürfen ihren Sitz nur in Staaten haben, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind, oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst(*). Sofern der Bewerber sich auf die Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, §§ 26, 27 VSVgV beruft, darf ein eingesetztes eignungsverleihendes Unternehmen seinen Sitz nur in Staaten haben, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind, oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. (*) Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Bieter, die ihren Sitz nicht in einem EU-Staat, Mitgliedsstaat der Europäischen Freihandelszone oder einem Staat haben, mit dem ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst, haben keinen Anspruch auf Zuschlagserteilung. Dasselbe gilt für Bewerber- und Bietergemeinschaften, bei denen mindestens ein Mitglied keinen Sitz in einem EU-Staat, Mitgliedsstaat der Europäischen Freihandelszone oder einem Staat hat, mit dem ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. Im Zuge der Auftragsausführung wird folgende Bedingung an die Lieferkette gestellt: Die Ausführung, d.h. für Los 1: Herstellung der Nubukbürste (Materialherstellung ausgenommen), darf nur auf dem Gebiet von Staaten erfolgen, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. Dies gilt entsprechend, soweit die o. g. definierten Prozessschritte lediglich von Teilen des Auftragsgegenstandes erfolgt.

60 % der Gesamtbedarfsmenge geschätzte Bestellmenge: > 300.000 Stück

Köln, 51149, Köln, Germany

Erfüllungsorte sind verschiedene Lager innerhalb der Bundesrepublik Deutschland .... Information zu Höchstzahl der teilnehmenden Personen und Vorgehen zur Teilnehmerauswahl: Es sollen alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. .... Der Bieter sowie die von ihm eingesetzten Nachunternehmer dürfen ihren Sitz nur in Staaten haben, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind, oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst(*). Sofern der Bewerber sich auf die Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, §§ 26, 27 VSVgV beruft, darf ein eingesetztes eignungsverleihendes Unternehmen seinen Sitz nur in Staaten haben, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind, oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. (*) Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Bieter, die ihren Sitz nicht in einem EU-Staat, Mitgliedsstaat der Europäischen Freihandelszone oder einem Staat haben, mit dem ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst, haben keinen Anspruch auf Zuschlagserteilung. Dasselbe gilt für Bewerber- und Bietergemeinschaften, bei denen mindestens ein Mitglied keinen Sitz in einem EU-Staat, Mitgliedsstaat der Europäischen Freihandelszone oder einem Staat hat, mit dem ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. Im Zuge der Auftragsausführung wird folgende Bedingung an die Lieferkette gestellt: Die Ausführung, d.h. für Los 2: Herstellung der Bürste und Putzzeugtasche (Materialherstellung ausgenommen), darf nur auf dem Gebiet von Staaten erfolgen, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. Dies gilt entsprechend, soweit die o. g. definierten Prozessschritte lediglich von Teilen des Auftragsgegenstandes erfolgt.

40% der Gesamtbedarfsmenge geschätzte Bestellmenge: > 200.000 Set

Köln, 51149, Köln, Germany

Erfüllungsorte sind verschiedene Lager innerhalb der Bundesrepublik Deutschland .... Information zu Höchstzahl der teilnehmenden Personen und Vorgehen zur Teilnehmerauswahl: Es sollen alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

50 % der Gesamtbedarfsmenge geschätzte Bestellmenge: > 200.000 Stück

Köln, 51149, Köln, Germany

Erfüllungsorte sind verschiedene Lager innerhalb der Bundesrepublik Deutschland .... Information zu Höchstzahl der teilnehmenden Personen und Vorgehen zur Teilnehmerauswahl: Es sollen alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. .... Der Bieter sowie die von ihm eingesetzten Nachunternehmer dürfen ihren Sitz nur in Staaten haben, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind, oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst(*). Sofern der Bewerber sich auf die Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, §§ 26, 27 VSVgV beruft, darf ein eingesetztes eignungsverleihendes Unternehmen seinen Sitz nur in Staaten haben, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind, oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. (*) Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Bieter, die ihren Sitz nicht in einem EU-Staat, Mitgliedsstaat der Europäischen Freihandelszone oder einem Staat haben, mit dem ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst, haben keinen Anspruch auf Zuschlagserteilung. Dasselbe gilt für Bewerber- und Bietergemeinschaften, bei denen mindestens ein Mitglied keinen Sitz in einem EU-Staat, Mitgliedsstaat der Europäischen Freihandelszone oder einem Staat hat, mit dem ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. Im Zuge der Auftragsausführung wird folgende Bedingung an die Lieferkette gestellt: Die Ausführung, d.h. für Los 4: Herstellung des Schuhpflegemittel (Zutatenherstellung ausgenommen), darf nur auf dem Gebiet von Staaten erfolgen, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. Dies gilt entsprechend, soweit die o. g. definierten Prozessschritte lediglich von Teilen des Auftragsgegenstandes erfolgt.

50 % der Gesamtbedarfsmenge geschätzte Bestellmenge: > 200.000 Stück

Köln, 51149, Köln, Germany

Erfüllungsorte sind verschiedene Lager innerhalb der Bundesrepublik Deutschland .... Information zu Höchstzahl der teilnehmenden Personen und Vorgehen zur Teilnehmerauswahl: Es sollen alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. .... Der Bieter sowie die von ihm eingesetzten Nachunternehmer dürfen ihren Sitz nur in Staaten haben, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind, oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst(*). Sofern der Bewerber sich auf die Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, §§ 26, 27 VSVgV beruft, darf ein eingesetztes eignungsverleihendes Unternehmen seinen Sitz nur in Staaten haben, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind, oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. (*) Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Bieter, die ihren Sitz nicht in einem EU-Staat, Mitgliedsstaat der Europäischen Freihandelszone oder einem Staat haben, mit dem ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst, haben keinen Anspruch auf Zuschlagserteilung. Dasselbe gilt für Bewerber- und Bietergemeinschaften, bei denen mindestens ein Mitglied keinen Sitz in einem EU-Staat, Mitgliedsstaat der Europäischen Freihandelszone oder einem Staat hat, mit dem ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. Im Zuge der Auftragsausführung wird folgende Bedingung an die Lieferkette gestellt: Die Ausführung, d.h. für Los 5: Herstellung des Schuhpflegemittel (Zutatenherstellung ausgenommen), darf nur auf dem Gebiet von Staaten erfolgen, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. Dies gilt entsprechend, soweit die o. g. definierten Prozessschritte lediglich von Teilen des Auftragsgegenstandes erfolgt.

50 % der Gesamtbedarfsmenge geschätzte Bestellmenge: > 300.000 Stück

Köln, 51149, Köln, Germany

Erfüllungsorte sind verschiedene Lager innerhalb der Bundesrepublik Deutschland .... Information zu Höchstzahl der teilnehmenden Personen und Vorgehen zur Teilnehmerauswahl: Es sollen alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. .... Der Bieter sowie die von ihm eingesetzten Nachunternehmer dürfen ihren Sitz nur in Staaten haben, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind, oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst(*). Sofern der Bewerber sich auf die Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, §§ 26, 27 VSVgV beruft, darf ein eingesetztes eignungsverleihendes Unternehmen seinen Sitz nur in Staaten haben, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind, oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. (*) Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Bieter, die ihren Sitz nicht in einem EU-Staat, Mitgliedsstaat der Europäischen Freihandelszone oder einem Staat haben, mit dem ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst, haben keinen Anspruch auf Zuschlagserteilung. Dasselbe gilt für Bewerber- und Bietergemeinschaften, bei denen mindestens ein Mitglied keinen Sitz in einem EU-Staat, Mitgliedsstaat der Europäischen Freihandelszone oder einem Staat hat, mit dem ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. Im Zuge der Auftragsausführung wird folgende Bedingung an die Lieferkette gestellt: Die Ausführung, d.h. für Los 6: Herstellung des Schuhpflegemittel (Zutatenherstellung ausgenommen), darf nur auf dem Gebiet von Staaten erfolgen, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. Dies gilt entsprechend, soweit die o. g. definierten Prozessschritte lediglich von Teilen des Auftragsgegenstandes erfolgt.

50 % der Gesamtbedarfsmenge geschätzte Bestellmenge: > 300.000 Stück

Köln, 51149, Köln, Germany

Erfüllungsorte sind verschiedene Lager innerhalb der Bundesrepublik Deutschland .... Information zu Höchstzahl der teilnehmenden Personen und Vorgehen zur Teilnehmerauswahl: Es sollen alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. .... Der Bieter sowie die von ihm eingesetzten Nachunternehmer dürfen ihren Sitz nur in Staaten haben, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind, oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst(*). Sofern der Bewerber sich auf die Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, §§ 26, 27 VSVgV beruft, darf ein eingesetztes eignungsverleihendes Unternehmen seinen Sitz nur in Staaten haben, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind, oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. (*) Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Bieter, die ihren Sitz nicht in einem EU-Staat, Mitgliedsstaat der Europäischen Freihandelszone oder einem Staat haben, mit dem ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst, haben keinen Anspruch auf Zuschlagserteilung. Dasselbe gilt für Bewerber- und Bietergemeinschaften, bei denen mindestens ein Mitglied keinen Sitz in einem EU-Staat, Mitgliedsstaat der Europäischen Freihandelszone oder einem Staat hat, mit dem ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. Im Zuge der Auftragsausführung wird folgende Bedingung an die Lieferkette gestellt: Die Ausführung, d.h. für Los 7: Herstellung des Schuhpflegemittel (Zutatenherstellung ausgenommen), darf nur auf dem Gebiet von Staaten erfolgen, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. Dies gilt entsprechend, soweit die o. g. definierten Prozessschritte lediglich von Teilen des Auftragsgegenstandes erfolgt.

50 % der Gesamtbedarfsmenge geschätzte Bestellmenge: > 50.000 Stück

Köln, 51149, Köln, Germany

Erfüllungsorte sind verschiedene Lager innerhalb der Bundesrepublik Deutschland .... Information zu Höchstzahl der teilnehmenden Personen und Vorgehen zur Teilnehmerauswahl: Es sollen alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. .... Der Bieter sowie die von ihm eingesetzten Nachunternehmer dürfen ihren Sitz nur in Staaten haben, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind, oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst(*). Sofern der Bewerber sich auf die Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, §§ 26, 27 VSVgV beruft, darf ein eingesetztes eignungsverleihendes Unternehmen seinen Sitz nur in Staaten haben, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind, oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. (*) Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Bieter, die ihren Sitz nicht in einem EU-Staat, Mitgliedsstaat der Europäischen Freihandelszone oder einem Staat haben, mit dem ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst, haben keinen Anspruch auf Zuschlagserteilung. Dasselbe gilt für Bewerber- und Bietergemeinschaften, bei denen mindestens ein Mitglied keinen Sitz in einem EU-Staat, Mitgliedsstaat der Europäischen Freihandelszone oder einem Staat hat, mit dem ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. Im Zuge der Auftragsausführung wird folgende Bedingung an die Lieferkette gestellt: Die Ausführung, d.h. für Los 8: Herstellung des Schuhpflegemittel (Zutatenherstellung ausgenommen), darf nur auf dem Gebiet von Staaten erfolgen, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. Dies gilt entsprechend, soweit die o. g. definierten Prozessschritte lediglich von Teilen des Auftragsgegenstandes erfolgt.

50 % der Gesamtbedarfsmenge geschätzte Bestellmenge: > 50.000 Stück

Köln, 51149, Köln, Germany

Erfüllungsorte sind verschiedene Lager innerhalb der Bundesrepublik Deutschland .... Information zu Höchstzahl der teilnehmenden Personen und Vorgehen zur Teilnehmerauswahl: Es sollen alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. .... Der Bieter sowie die von ihm eingesetzten Nachunternehmer dürfen ihren Sitz nur in Staaten haben, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind, oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst(*). Sofern der Bewerber sich auf die Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, §§ 26, 27 VSVgV beruft, darf ein eingesetztes eignungsverleihendes Unternehmen seinen Sitz nur in Staaten haben, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind, oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. (*) Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Bieter, die ihren Sitz nicht in einem EU-Staat, Mitgliedsstaat der Europäischen Freihandelszone oder einem Staat haben, mit dem ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst, haben keinen Anspruch auf Zuschlagserteilung. Dasselbe gilt für Bewerber- und Bietergemeinschaften, bei denen mindestens ein Mitglied keinen Sitz in einem EU-Staat, Mitgliedsstaat der Europäischen Freihandelszone oder einem Staat hat, mit dem ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. Im Zuge der Auftragsausführung wird folgende Bedingung an die Lieferkette gestellt: Die Ausführung, d.h. für Los 9: Herstellung des Schuhpflegemittel (Zutatenherstellung ausgenommen), darf nur auf dem Gebiet von Staaten erfolgen, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. Dies gilt entsprechend, soweit die o. g. definierten Prozessschritte lediglich von Teilen des Auftragsgegenstandes erfolgt.

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18 May 2026, 00:00

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18 May 2026, 17:11

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18 Jun 2026, 08:00

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18 Jun 2026, 08:00

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18 Jun 2026, 08:00

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18 Jun 2026, 08:00

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25 Jun 2026, 00:00

LOT-0007 - Invitation submission period

Milestone

25 Jun 2026, 00:00

LOT-0002 - Invitation submission period

Milestone

25 Jun 2026, 00:00

LOT-0006 - Invitation submission period

Milestone

25 Jun 2026, 00:00

LOT-0003 - Invitation submission period

Milestone

25 Jun 2026, 00:00

LOT-0009 - Invitation submission period

Milestone

25 Jun 2026, 00:00

LOT-0004 - Invitation submission period

Milestone

25 Jun 2026, 00:00

LOT-0001 - Invitation submission period

Milestone

25 Jun 2026, 00:00

LOT-0005 - Invitation submission period

Milestone

25 Jun 2026, 00:00

LOT-0008 - Invitation submission period

Milestone

01 Sept 2026, 00:00

LOT-0001 - Procurement project planned period start

Milestone

01 Sept 2026, 00:00

LOT-0002 - Procurement project planned period start

Milestone

01 Sept 2026, 00:00

LOT-0006 - Procurement project planned period start

Milestone

01 Sept 2026, 00:00

LOT-0003 - Procurement project planned period start

Milestone

01 Sept 2026, 00:00

LOT-0008 - Procurement project planned period start

Milestone

01 Sept 2026, 00:00

LOT-0005 - Procurement project planned period start

Milestone

01 Sept 2026, 00:00

LOT-0007 - Procurement project planned period start

Milestone

01 Sept 2026, 00:00

LOT-0009 - Procurement project planned period start

Milestone

01 Sept 2026, 00:00

LOT-0004 - Procurement project planned period start

Milestone

31 Aug 2033, 00:00

LOT-0002 - Procurement project planned period end

Deadline

31 Aug 2033, 00:00

LOT-0006 - Procurement project planned period end

Deadline

31 Aug 2033, 00:00

LOT-0007 - Procurement project planned period end

Deadline

31 Aug 2033, 00:00

LOT-0005 - Procurement project planned period end

Deadline

31 Aug 2033, 00:00

LOT-0004 - Procurement project planned period end

Deadline

31 Aug 2033, 00:00

LOT-0008 - Procurement project planned period end

Deadline

31 Aug 2033, 00:00

LOT-0003 - Procurement project planned period end

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31 Aug 2033, 00:00

LOT-0009 - Procurement project planned period end

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31 Aug 2033, 00:00

LOT-0001 - Procurement project planned period end

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Version history

None recorded.

Contracting authorities1

BG

LEITWEG-ID 992-80002-47

deKöln, Germany
[email protected]

Lots9

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Award criteria0

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