Schön Klinik Neustadt - Grundlegende Erneuerung der Intensiv- bzw. IMC-Einheit - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
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Key information
Overview
Die Schön Klinik Neustadt (SKN) ist Akademisches Lehrkrankenhaus des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (Schön Klinik Neustadt SE & Co. KG, Am Kiebitzberg 10, 23730 Neustadt) und mit derzeit 366 akutstationären Planbetten im Krankenhausbedarfsplan des Landes Schleswig-Holstein ausgewiesen. Neben den akutstationären Betten werden in 160 Betten Patientinnen und Patienten in der Anschlussheilbehandlung rehabilitativ versorgt. Die zentrale Notfallversorgung (ZNA) der SKN ist mit ca. 22000 Kontakten p.a. die größte Einheit dieser Art in Ostholstein. In den jeweiligen stationär vorgehaltenen Fachbereichen werden fast alle Patientinnen und Patienten mit akutstationären Ereignissen auf maximalem Qualitätsniveau versorgt. Dies umfasst insbesondere die unfallchirurgische Behandlung (Regionales Traumazentrum), die Versorgung von kardiologischen Patientinnen und Patienten mit 2 Herzkatheter-Laboren sowie die Schlaganfallversorgung mit überregionaler Stroke-Unit (9 Betten) und interventionellen Eingriffen (Thrombektomie) in einem Angio-Labor als Hybrid-OP. Die intensivmedizinische Einheit der Schön Klinik Neustadt mit 10 Intensivbetten und 8 Intermediate-Care--Betten (IMC-Betten) wird seit ca. 30 Jahren, und damit seit Inbetriebnahme der Klinik, im 1. OG in direkter räumlicher Nähe zum OP bzw. Aufwachraum des OP"s betrieben. Regelmäßige Maßnahmen zur Instandhaltung der Gebäudeflächen wurden vollzogen. Nach gleichwohl 30 Jahren entsprechen die seinerzeit umgesetzten Baukonzepte nicht mehr den aktuellen Erfordernissen zum Betrieb einer aktuellen Intensiv- bzw. IMC-Einheit.
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#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9VMGTM# Im Zuge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wurde mit dem 5. EU-Sanktionspaket am 8. April 2022 ein Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte eingeführt (Art. 5k der Verordnung (EU) 833/2014). Seit dem 9. April 2022 ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen oder Organisationen zu vergeben oder mit diesen zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige bzw. in Russland niedergelassene Organisationen, b) Organisationen mit über 50 % russischer Beteiligung, c) Akteure, die im Namen oder auf Anweisung der unter a) oder b) genannten handeln, einschließlich relevanter Unterauftragnehmer und Lieferanten. Das Verbot gilt für alle Aufträge gemäß den EU-Vergaberichtlinien. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe per Eigenerklärung im Teilnahmeantrage nachweisen. Bewerber, die fristgerecht einen vollständigen Teilnahmeantrag einreichen und die formellen Mindestanforderungen erfüllen, werden zur Bewertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt aus den Bewerbern, welche die wirtschaftlichen, beruflichen und technischen Mindestanforderungen erfüllen und nicht ausgeschlossen wurden, und fordert sie zur Abgabe eines Angebots auf. Die Auswahl erfolgt anhand der für das Leistungsbild Objektplanung gem. §§ 33 HOAI eingereichten Referenzprojekte. Bewertet werden je Bewerber die beiden besten eingereichten Referenzen, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte) und vergleichbare Bauaufgabe (0-9 Punkte), für das Leistungsbild der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI. Die Projekte müssen innerhalb der vergangenen 10 Jahre (Stichtag 01.01.2016) mit der Leistungsphase 8 (Objektplanung) abgeschlossen worden sein. Es werden nur Projekte in die Wertung einbezogen, für die die entsprechenden Tabellen im Bewerbungsbogen ausgefüllt und die im angegebenen Wertungszeitraum abgeschlossen wurden. Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 26 Punkte erreicht werden. Die Darstellung der Referenzen muss im Format DIN A3 gut erkennbar sein. Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens. Bei gleichwertigen Bewerbungen und Überzeichnung behält sich der Auftraggeber ein Losverfahren gemäß § 75 Abs. 6 VgV vor. Die formalen und inhaltlichen Anforderungen sind in der Anlage "Auswahlkriterien" geregelt. Nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungen mit allen geforderten Nachweisen (aktuell, gültig, max. 12 Monate alt) werden berücksichtigt. Bewerbungen per E-Mail sind ausgeschlossen; die Frist ist verbindlich. Ausländische Nachweise werden anerkannt, wenn sie rechtskonform im Herkunftsland erstellt wurden und in mind. einfacher, deutscher Übersetzung vorliegen. Die bereitgestellten Unterlagen sind verbindlich und zwingend zu beachten. Die Vergabestelle prüft alle Bewerbungen bzw. Angebote. Fehlende Unterlagen können innerhalb einer Nachfrist (i. d. R. 6 Kalendertage) nachgefordert werden. Erfolgt keine fristgerechte Nachreichung, kann dies zum Ausschluss führen. Bietergemeinschaften sind zugelassen, sofern alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Ansprechpartner benannt wird. Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch über das angegebene Vergabeportal einzureichen. Die Angebotsaufforderung erfolgt in der Regel ca. 3 Wochen nach Ablauf der Einreichfrist und wird ausschließlich über das Vergabeportal versendet. Auch die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich über dieses Portal. Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag ohne Verhandlungen auf Basis der ursprünglichen Angebote zu erteilen (§ 17 Abs. 11 VgV). Fragen zum Verfahren sind ausschließlich über das Vergabeportal zu stellen. Anfragen per Telefon oder E-Mail werden nicht berücksichtigt. Antworten erfolgen anonymisiert über das Portal. Registrierte Nutzer erhalten Benachrichtigungen über neue Informationen. Kontaktdaten im Teilnahmeantrag gelten bis Verfahrensende. Änderungen sind umgehend mitzuteilen; die auf der Vergabeplattform hinterlegte E-Mail-Adresse muss aktuell sein. Die Verantwortung des rechtzeitigen Abrufs von Nachrichten auf der Vergabeplattform liegt beim Bewerber / Bieter.
Im Bestand ist zur Grund-, Regel- und Notfallversorgung eine Intensiv- und Intermediate Care-Station mit aktuell 18 Betten (zwei 1-Bett-, vier 2-Bett- und zwei 4-Bettzimmern) vorhanden. Die ITS- / IMC-Station konzentriert sich auf den nördlichen Bereich des Ostflügels Haus 1. Im südlichen Bereich des Ostflügels sind die Funktionen Labor, ambulantes Tumorzentrum und Büroräume Anästhesie angeordnet. Diese werden mit Hinblick auf Bestandsschonung erhalten und weitergenutzt. Im umgebauten Endzustand nimmt die ITS- / IMC-Station im Ostflügel den Bereich nördlich des unteren Flurs im 1.OG des Hauses 1 ein und stellt 18 Betten zur Verfügung, aufgeteilt in 10 ITS- (vier 1-Bettzimmer und drei 2-Bettzimmer) und acht IMC-Betten (vier 2-Bettzimmer). Das ambulante Tumorzentrum wird im Zuge der Baumaßnahme verlegt. Während der Baumaßnahme werden die Bestandsräume als Ausweichfläche genutzt und können anschließend als Büroräume eingesetzt werden. Dies folgt der Idee einer bestandsschonenden Planung und ermöglicht die ortsnahe Verlagerung von Flächen für einen effizienteren Bauablauf. Das Gebäude Haus 1 wurde im Jahr 1994 errichtet. Es handelt sich um ein unterkellertes Stahlbetonskelettbau mit 3 oberirdischen Geschossen. Der Ausbau erfolgte weitestgehend in Leichtbauweise. Die Stahlbetondecken sind im Bestand größtenteils als unterzugsfreie Flachdecken hergestellt. Die Bestands-Deckendurchbrüche der Raumlufttechnik können für die neue Versorgung wiederverwendet werden. Die Bestandsdecken können auch die Lasten der geplanten Deckenversorgungseinheiten aufnehmen. Statische Maßnahmen an der Decke sind daher nicht vorgesehen. Zur arbeitsstättengerechten Belichtung der Arbeitsräume wird es erforderlich einen Wanddurchbruch durch die Bestands-Stahlbetonwand zum Innenhof in Achse 16 / B-C herzustellen. Die Stahlbetonwandscheibe wird gem. statischer Machbarkeitsprüfung durch das Ingenieurbüro Horn & Horn nach Erstellung des Durchbruches durch eine Stahlkonstruktion bestehend aus einem Stahlunterzug und Stahlstützen substituiert. Die Baumaßnahme erfolgt im laufenden Betrieb in 2 Hauptbauabschnitten. Diese sind jeweils unterteilt in weitere Bauschritte. Des Weiteren sind vorbereitende / abschließende Nebenmaßnahmen vor- bzw. nachgeschaltet. Ziel während der Baumaßnahme ist es, die Bettenanzahl so hoch wie möglich zu halten. Zur Aufrechterhaltung des Betriebes werden provisorische Funktionsbereiche angrenzend zum Baufeld eingerichtet. Der Baustellenzugang erfolgt im Wesentlichen über die nördliche Fassade von einer zentralen Baustelleneinrichtung, um die Wege möglichst kurz zu gestalten. Durch ein Architekturbüro wurden die Leistungen bis zum Abschluss der LPH 3 Objektplanung gem. §§ 33 HOAI erbracht. Die KHUBau wurde bereits eingereicht und genehmigt. Das zu vergebende Leistungsbild umfasst daher: - Leistungsphase 4 der Objektplanung gem. § 34 HOAI; - Leistungsphasen 5-8 der Objektplanung gem. § 34 HOAI als stufenweise und optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG. Ein Recht auf Beauftragung dieser Leistungsphasen besteht nicht; - Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen). Die bereits vertraglich gebundenen Fachplaner stehen dem Projekt weiterhin zur Verfügung. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 6.020.000 EUR (netto). Davon entfallen ca. 1.800.000 EUR (netto) auf die Kostengruppe 300 und ca. 1.890.000 EUR (netto) auf die Kostengruppe 400. Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH aus Hamburg unterstützen und beratend begleiten.
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Die Honorarangebote werden nach folgender Berechnungsmethode bewertet: Das günstigste Angebot wird mit 5 Punkten und ein Angebot ab der doppelten Summe des günstigsten Angebots mit 0 Punkten bewertet. Die Punktzahl der dazwischenliegenden Angebote wird durch lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen ermittelt. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 58 VgV, welches unter Berücksichtigung der genannten Kriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Sofern mehrere Angebote vorliegen, die punktegleich sind, entscheidet über die Rangfolge der Preis. Sind zwei oder mehr Angebote sowohl hinsichtlich der erreichten Punkte und bzgl. des Preises identisch und bestbietend, wird das zuschlagerhaltende Angebot durch ein unabhängiges Gremium gelost. Der Auftraggeber behält sich gem. § 17 (11) VgV vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben.