Scanner Hub Digitale Pathologie
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Key information
Overview
Scanner Hub Digitale Pathologie Etablierung eines Scanner Hubs für die digitale Pathologie, um eine repräsentative, herstellerdiverse und gerätescharfe Prüfumgebung für die digitale Pathologie aufzubauen, die es ermöglicht, eine robuste, herstellerübergreifende Entwicklung, Validierung, Verifizierung und Qualitätssicherung von Künstliche-Intelligenz (KO-basierten Tools in der computergestützten Pathologie (Computational Pathology) durchzuführen
Pauwelsstr. 30, Aachen, 52074, Städteregion Aachen, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJDYYWSP002# Der Ausschreibungsgegenstand wird im Rahmen des Projekts NATONxRACOON gefördert und dadurch anteilig finanziert. Daraus resultierend wird um Beachtung der nachstehenden Punkte im weiteren Verfahren gebeten: Die dem Auftraggeber zugesagten Finanzmittel verfallen, wenn der Vertragsgegenstand nicht bis zum 31.12.2026 vollständig geliefert, betriebsbereit übergeben, ordnungsgemäß in Rechnung gestellt und gezahlt ist. Der Auftragnehmer sichert ausdrücklich zu, den Vertragsgegenstand bis zum 11.12.2026 vollständig an den Auftraggeber zu liefern, betriebsbereit zu übergeben und ordnungsgemäß in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber kann vom Vertrag kosten- und ersatzlos zurücktreten, wenn der Vertragsgegenstand nicht bis zum 11.12.2026 vom Auftragnehmer vollständig geliefert, betriebsbereit übergeben und ordnungsgemäß in Rechnung gestellt ist. Weitergehende gesetzliche und vertragliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt. Der Zuschlag im Vergabeverfahren darf grundsätzlich erst nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids oder unter dem Vorbehalt der Zuwendung der Mittel erteilt werden. Bei negativem Bescheid durch den Zuwendungsgeber wird das Vergabeverfahren aufgehoben, da dann die zur Beauftragung erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen. Dementsprechend kann ein Vertrauen in eine Vergabe auf Bieterseite durch die Angebotsabgabe nicht begründet werden. Eine Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Falle einer Aufhebung des Vergabeverfahrens aufgrund einer Nichtgewährung der erforderlichen Zuwendung an den Auftraggeber ist insoweit ausgeschlossen. Auf Grund des o.g. Sachverhalts ist der Zeitraum der Geltung der Angebote (Bindefrist) großzügig bemessen. Der AG behält sich die Verlängerung der Bindefrist bis zur Entscheidung über die Zuwendung vor und wird die teilnehmenden Bewerber/Bieter rechtzeitig um Zustimmung bitten. **** Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW. **** Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a GWB) **** Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
Die dem Auftraggeber zugesagten Finanzmittel verfallen, wenn der Vertragsgegenstand nicht bis zum 31.12.2026 vollständig geliefert, betriebsbereit übergeben, ordnungsgemäß in Rechnung gestellt und gezahlt ist. Der Auftragnehmer sichert ausdrücklich zu, den Vertragsgegenstand bis zum 11.12.2026 vollständig an den Auftraggeber zu liefern, betriebsbereit zu übergeben und ordnungsgemäß in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber kann vom Vertrag kosten- und ersatzlos zurücktreten, wenn der Vertragsgegenstand nicht bis zum 11.12.2026 vom Auftragnehmer vollständig geliefert, betriebsbereit übergeben und ordnungsgemäß in Rechnung gestellt ist. Weitergehende gesetzliche und vertragliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
Pauwelsstr. 30, Aachen, 52074, Städteregion Aachen, Germany
#Besonders auch geeignet für:selbst# Lieferung und Rechnungsstellung müssen bis zum 11.12.2026 erfolgt sein.
Die dem Auftraggeber zugesagten Finanzmittel verfallen, wenn der Vertragsgegenstand nicht bis zum 31.12.2026 vollständig geliefert, betriebsbereit übergeben, ordnungsgemäß in Rechnung gestellt und gezahlt ist. Der Auftragnehmer sichert ausdrücklich zu, den Vertragsgegenstand bis zum 11.12.2026 vollständig an den Auftraggeber zu liefern, betriebsbereit zu übergeben und ordnungsgemäß in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber kann vom Vertrag kosten- und ersatzlos zurücktreten, wenn der Vertragsgegenstand nicht bis zum 11.12.2026 vom Auftragnehmer vollständig geliefert, betriebsbereit übergeben und ordnungsgemäß in Rechnung gestellt ist. Weitergehende gesetzliche und vertragliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
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#Besonders auch geeignet für:selbst# Lieferung und Rechnungsstellung müssen bis zum 11.12.2026 erfolgt sein.
Die dem Auftraggeber zugesagten Finanzmittel verfallen, wenn der Vertragsgegenstand nicht bis zum 31.12.2026 vollständig geliefert, betriebsbereit übergeben, ordnungsgemäß in Rechnung gestellt und gezahlt ist. Der Auftragnehmer sichert ausdrücklich zu, den Vertragsgegenstand bis zum 11.12.2026 vollständig an den Auftraggeber zu liefern, betriebsbereit zu übergeben und ordnungsgemäß in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber kann vom Vertrag kosten- und ersatzlos zurücktreten, wenn der Vertragsgegenstand nicht bis zum 11.12.2026 vom Auftragnehmer vollständig geliefert, betriebsbereit übergeben und ordnungsgemäß in Rechnung gestellt ist. Weitergehende gesetzliche und vertragliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
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#Besonders auch geeignet für:selbst# Lieferung und Rechnungsstellung müssen bis zum 11.12.2026 erfolgt sein.
Die dem Auftraggeber zugesagten Finanzmittel verfallen, wenn der Vertragsgegenstand nicht bis zum 31.12.2026 vollständig geliefert, betriebsbereit übergeben, ordnungsgemäß in Rechnung gestellt und gezahlt ist. Der Auftragnehmer sichert ausdrücklich zu, den Vertragsgegenstand bis zum 11.12.2026 vollständig an den Auftraggeber zu liefern, betriebsbereit zu übergeben und ordnungsgemäß in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber kann vom Vertrag kosten- und ersatzlos zurücktreten, wenn der Vertragsgegenstand nicht bis zum 11.12.2026 vom Auftragnehmer vollständig geliefert, betriebsbereit übergeben und ordnungsgemäß in Rechnung gestellt ist. Weitergehende gesetzliche und vertragliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
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#Besonders auch geeignet für:selbst# Lieferung und Rechnungsstellung müssen bis zum 11.12.2026 erfolgt sein.