Scannen als Dienstleistung
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Key information
Overview
Die Bedarfe bei Behörden, ihre Akten digital verfügbar zu machen, steigen seit einigen Jahren. Dataport bietet mit dem Service „Scannen als Dienstleistung“ eine Lösung an, mit der projekthaft große Bestände an Papierdokumenten digitalisiert werden können. Abschluss eines Rahmenvertrages für die Digitalisierung von Büchern (Los 1), Massenschriftgut (Los 2), des Posteingangs (Los 3) und von Dias, Microforms und Glasplattennegativen (Los 4). Für die einzelnen Lose erwarten wir folgende Seitenanzahlen: Los 1: ca. 2 Mio. Seiten Los 2: ca. 360 Mio. Seiten Los 3: ca. 50 Mio. Seiten Los 4: ca. 8 Mio. Scanobjekte Dataport sucht pro Los drei Scan-Dienstleister.
Deutschland, 00000, Kiel, Germany
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite zum Download zur Verfügung (https://vergabeverfahren.dataport.de). Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Bitte beachten Sie hierzu den Leitfaden Registrierung und Administration sowie die FAQ. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können (siehe dazu weitere Hinweise unter Ziffer 4.1.3). Weitere wichtige Hinweise zum Vergabeverfahren: Das Offene Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) ist ein streng formalisiertes Verfahren. Das Vergabeverfahren erfolgt nach den Abschnitten 1, 2 und 7 der VgV. Die Ausführungen und Bestimmungen in den Vergabeunterlagen konkretisieren diese Regelungen der VgV, die uneingeschränkt gelten. Die in Teil A – Allgemeiner Teil (Bewerbungsbedingungen) genannten Normen sind jeweils mit einem Hyperlink versehen, über den Bieter die jeweilige Norm online aufrufen können. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Links funktionieren oder die verlinkten Webseiten die Normen in der aktuell geltenden Fassung darstellen. Es gelten die genannten Normen in der jeweils zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden Fassung. In den Vergabeunterlagen werden unter anderem Anforderungen an das Angebot gestellt, Bedingungen definiert und Angaben verlangt (Bsp.: Angaben über den Bieter); werden diese nicht entsprechend den Vergabeunterlagen bei Erstellung des Angebotes berücksichtigt, kann das Angebot gemäß § 57 VgV vom Verfahren ausgeschlossen werden. Es ist für eine erfolgreiche Teilnahme am Verfahren daher unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen sorgfältig und vollständig zu lesen. Erkennt ein Bieter Fehler, Unklarheiten, Widersprüche oder Ähnliches in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen (siehe auch Ziffer 4.1.2). Zur Klarheit wird darauf hingewiesen, dass mit dem Begriff „Vergabeunterlagen“ sämtliche im Rahmen des Vergabeverfahrens auftraggeberseitig elektronisch zur Verfügung gestellten Dokumente und Informationen umfasst sind. Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens (siehe Hinweis oben, Seite 2) sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Angebotserstellung und -einreichung können vom Bieter mehrere Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden. Interessierte Unternehmen, die nach dem Download der Vergabeunterlagen Informationen der Vergabestelle zum laufenden Vergabeverfahren erhalten möchten (siehe dazu auch Zif-fer 4.1.3 Fragen- und Antwortenforum), können dies im Bieterassistenten entweder mit der Funktion „Nachrichten bestellen“ oder durch die Aufnahme der Angebotsbearbeitung veranlassen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle aus-schließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes erstmalig initiiert hat. Der Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist. Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt. Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z.B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z.B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Vergabeverfahren bekannte E-Mail-Adresse des Bieters (s.o.) senden. Für das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Dem Bieter obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bieters. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018). Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z=L/P Der Zuschlag je Los erfolgt auf die drei wirtschaftlichsten Angebote. Bei den in den Preisblättern aufgeführten Mengenangaben handelt es sich um sorgfältig geschätzte Mengenangaben, ermittelt auf der Grundlage des Bedarfs zum Zeitpunkt des Beginns des Vergabeverfahrens. Für die Leistungsabrufe aus diesem Vertrag maßgebend ist der tatsächliche Bedarf. Eine abschließende verbindliche Festlegung ist mit dieser Bedarfsschätzung nicht verbunden, so dass keine (Mindest-)Abnahmeverpflichtung besteht. Der Auftraggeber wird auf Grundlage der Entscheidung C-23/20 des Europäischen Gerichtshofs vom 17.06.2021 jedoch in jedem Los maximal bis zu 50% über der Auftragsmenge (150%) abrufen.
In einigen Bestandsakten von Behörden befinden sich Bücher wie Gebäudestatiken oder Personenstandsregister. Im Kulturbereich werden historisch wertvolle Bücher verwahrt. Diese gebundenen Medien sollen im Zuge der Digitalisierung elektronisch erfasst werden.
Deutschland, 00000, Kiel, Germany
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018). Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z=L/P Der Zuschlag je Los erfolgt auf die drei wirtschaftlichsten Angebote. Bei den in den Preisblättern aufgeführten Mengenangaben handelt es sich um sorgfältig geschätzte Mengenangaben, ermittelt auf der Grundlage des Bedarfs zum Zeitpunkt des Beginns des Vergabeverfahrens. Für die Leistungsabrufe aus diesem Vertrag maßgebend ist der tatsächliche Bedarf. Eine abschließende verbindliche Festlegung ist mit dieser Bedarfsschätzung nicht verbunden, so dass keine (Mindest-)Abnahmeverpflichtung besteht. Der Auftraggeber wird auf Grundlage der Entscheidung C-23/20 des Europäischen Gerichtshofs vom 17.06.2021 jedoch in jedem Los maximal bis zu 50% über der Auftragsmenge (150%) abrufen.
Gegenstand dieses Loses ist die Digitalisierung von Bestandsakten. Erfasst wird insbesondere klassisches Schriftgut aus verschiedenen Bereichen der öffentlichen Verwaltung, beispielsweise Personalakten sowie Akten aus Bauämtern.
Deutschland, 00000, Kiel, Germany
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018). Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z=L/P Der Zuschlag je Los erfolgt auf die drei wirtschaftlichsten Angebote. Bei den in den Preisblättern aufgeführten Mengenangaben handelt es sich um sorgfältig geschätzte Mengenangaben, ermittelt auf der Grundlage des Bedarfs zum Zeitpunkt des Beginns des Vergabeverfahrens. Für die Leistungsabrufe aus diesem Vertrag maßgebend ist der tatsächliche Bedarf. Eine abschließende verbindliche Festlegung ist mit dieser Bedarfsschätzung nicht verbunden, so dass keine (Mindest-)Abnahmeverpflichtung besteht. Der Auftraggeber wird auf Grundlage der Entscheidung C-23/20 des Europäischen Gerichtshofs vom 17.06.2021 jedoch in jedem Los maximal bis zu 50% über der Auftragsmenge (150%) abrufen.
Gegenstand dieses Loses ist die Erbringung von Leistungen zur Digitalisierung des Posteingangs für Kunden von Dataport. Die eingehende Post wird auf Anforderung des jeweiligen Dataport-Kunden durch den Auftragnehmer bei der zuständigen Behörde abgeholt und beim Auftragnehmer zur Digitalisierung vorbereitet. Alternativ kann die Postadresse des Dataport-Kunden auf ein Postfach umgeleitet werden, für das der Auftragnehmer eine Öffnungsberechtigung erhält; Abholfrequenz und Abholzeitpunkt werden im Rahmen der Auftragsklärung festgelegt und im Lastenheft beschrieben.
Deutschland, 00000, Kiel, Germany
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018). Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z=L/P Der Zuschlag je Los erfolgt auf die drei wirtschaftlichsten Angebote. Bei den in den Preisblättern aufgeführten Mengenangaben handelt es sich um sorgfältig geschätzte Mengenangaben, ermittelt auf der Grundlage des Bedarfs zum Zeitpunkt des Beginns des Vergabeverfahrens. Für die Leistungsabrufe aus diesem Vertrag maßgebend ist der tatsächliche Bedarf. Eine abschließende verbindliche Festlegung ist mit dieser Bedarfsschätzung nicht verbunden, so dass keine (Mindest-)Abnahmeverpflichtung besteht. Der Auftraggeber wird auf Grundlage der Entscheidung C-23/20 des Europäischen Gerichtshofs vom 17.06.2021 jedoch in jedem Los maximal bis zu 50% über der Auftragsmenge (150%) abrufen.
Gegenstand dieses Loses ist die Digitalisierung von Kulturgut und Sonderformaten, z. B. Dias, Glasplattennegativen, Microforms sowie Fotos, Postkarten und Grafiken, die in hoher Qualität zu digitalisieren sind.
Deutschland, 00000, Kiel, Germany
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018). Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z=L/P Der Zuschlag je Los erfolgt auf die drei wirtschaftlichsten Angebote. Bei den in den Preisblättern aufgeführten Mengenangaben handelt es sich um sorgfältig geschätzte Mengenangaben, ermittelt auf der Grundlage des Bedarfs zum Zeitpunkt des Beginns des Vergabeverfahrens. Für die Leistungsabrufe aus diesem Vertrag maßgebend ist der tatsächliche Bedarf. Eine abschließende verbindliche Festlegung ist mit dieser Bedarfsschätzung nicht verbunden, so dass keine (Mindest-)Abnahmeverpflichtung besteht. Der Auftraggeber wird auf Grundlage der Entscheidung C-23/20 des Europäischen Gerichtshofs vom 17.06.2021 jedoch in jedem Los maximal bis zu 50% über der Auftragsmenge (150%) abrufen.
04 May 2026, 10:00
LOT-0001 Additional information request period
Deadline
04 May 2026, 10:00
LOT-0003 Additional information request period
Deadline
04 May 2026, 10:00
LOT-0004 Additional information request period
Deadline
04 May 2026, 10:00
LOT-0002 Additional information request period
Deadline
11 May 2026, 00:00
Requested publication date
Publication
11 May 2026, 08:40
Issued at
Publication
18 May 2026, 10:00
LOT-0004 Tender submission deadline period
Deadline
18 May 2026, 10:00
LOT-0003 Tender submission deadline period
Deadline
18 May 2026, 10:00
LOT-0002 Tender submission deadline period
Deadline
18 May 2026, 10:00
LOT-0001 Tender submission deadline period
Deadline
01 Aug 2026, 00:00
LOT-0002 - Procurement project planned period start
Milestone
01 Aug 2026, 00:00
LOT-0003 - Procurement project planned period start
Milestone
01 Aug 2026, 00:00
LOT-0004 - Procurement project planned period start
Milestone
01 Aug 2026, 00:00
LOT-0001 - Procurement project planned period start
Milestone
31 Jul 2030, 00:00
LOT-0002 - Procurement project planned period end
Deadline
31 Jul 2030, 00:00
LOT-0001 - Procurement project planned period end
Deadline
31 Jul 2030, 00:00
LOT-0004 - Procurement project planned period end
Deadline
31 Jul 2030, 00:00
LOT-0003 - Procurement project planned period end
Deadline
None recorded.