Sanierung Tiefgarage am Stadtmuseum, Vergabe der Brandschutzplanung
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Key information
Overview
Mit dieser Ausschreibung werden die Planungsleistungen für die Sanierung der Tiefgarage am Stadtmuseum in Oldenburg vergeben. Es sind Planungsleistungen der Fachrichtung Brandschutzplanung zu vergeben. Näheres zur Projektbeschreibung ist der Anlage 2 Porjektbeschreibung zu entnehmen.
Oldenburg (Oldb), 26121, Oldenburg (Oldenburg), Germany
Mit dieser Ausschreibung werden die Planungsleistungen für die Sanierung der Tiefgarage am Stadtmuseum in Oldenburg vergeben. Es sind Planungsleistungen der Fachrichtung Brandschutzplanung zu vergeben. Näheres zur Projektbeschreibung ist der Anlage 2 Porjektbeschreibung zu entnehmen.
Oldenburg (Oldb), 26121, Oldenburg (Oldenburg), Germany
Allgemeine Hinweise/Bewerbungsbedingungen Diese Verfahrensbeschreibung dient der Übersicht des Verfahrensablaufs. Sie verbleibt beim Bieter und muss nicht mit dem Angebot abgegeben werden. Personenbezogene Bezeichnungen Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form gleichermaßen für alle Geschlechter. Lediglich aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Verfahrensbezogene Bezeichnungen Mit „Bieter“ sind alle Unternehmen gemeint, welche ein Angebot abgeben. Dieser Begriff umfasst sowohl einzelne Unternehmen als auch Bietergemeinschaften. „Auftragnehmer“ ist der Bieter, der am Ende des Verfahrens den Zuschlag erhalten hat. Aufwandsentschädigung Eine Kostenerstattung für die Teilnahme an dem Verfahren und Erstellung des Angebots wird seitens des Auftraggebers nicht gewährt. Hinweise zum Datenschutz Die Stadt Oldenburg (Oldb) verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO die im Bieterbogen angegebenen Daten sowie die Daten in den Unterlagen, mit denen die im Bieterbogen enthaltenen Infor-mationen belegt werden, ausschließlich zum Zwecke dieses Vergabeverfahrens entsprechend der gesetzli-chen Vorgaben. Dies schließt ausdrücklich die Weitergabe dieser Daten an beauftragte und zur Verschwie-genheit verpflichtete Dritte zum Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens ein. Sofern der ausgefüll-te Bieterbogen und/oder die Unterlagen personenbezogene Daten von Beschäftigten oder Dritten enthal-ten, ist sichergestellt und auf Anfrage nachzuweisen, dass eine Übermittlung im Rahmen der Verfahrens-teilnahme zulässig ist. Kommunikation im Vergabeverfahren Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über die Vergabeplattform abgewi-ckelt. Hierzu zählen insbesondere Bieterfragen, z.B. zum Verfahren sowie zum Inhalt der Ausschreibung. Ebenso gilt dies für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen. Damit sichergestellt ist, dass Antworten auf Bieterfragen rechtzeitig veröffentlicht werden können, müssen diese bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Feh-ler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Einreichung des Angebots in Textform darauf hinzuweisen. Für die bloße Einsicht in das Verfahren ist eine Registrierung nicht notwendig. Jedoch wird es empfohlen, sich kostenfrei zu registrieren und zum Verfahren freizuschalten. Nur dadurch ist der Erhalt von Hinweisen auf sämtliche Verfahrensinformationen bzw. auf Änderungen an den Vergabeunterlagen oder neu einge-stellte Verfahrensinformationen, wie oben genannte Nachforderung von Unterlagen, sichergestellt. Für die Abgabe eines Angebots ist die Registrierung und Freischaltung zwingend erforderlich. Verfahrenssprache Die Sprache des Vergabeverfahrens ist deutsch. Alle Unterlagen, Bescheinigungen usw. sind in deutscher Sprache einzureichen. Unterlagen usw., die nicht in deutscher Sprache verfasst wurden, sind neben dem Text in der Originalsprache auch als beglaubigte Kopie in deutscher Übersetzung zu überreichen. Mehrfachangebote Die Abgabe von Mehrfachangeboten ist unzulässig. Als Mehrfachangebot gelten auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens sowie mehrerer Mitglieder ständiger Unternehmens- und Arbeitsgemeinschaften. Nebenangebote Nebenangebote sind bei diesem Verfahren nicht zugelassen. Hinweise zur Abgabe eines Angebots Für die Abgabe eines Angebots sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. Hinweise zur Abgabe des Honorarangebotes sind dem Bieterbogen zu entnehmen. Die entscheidungsrele-vanten Zuschlagskriterien sind ebenfalls im Bieterbogen beschrieben. Alle Preise sind in Euro mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pau-schalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Ein Bieter, der in seinem Ange-bot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungs-positionen in "Mischkalkulationen" auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen. Sofern eine Besichtigung der Tiefgarage vor Angebotsabgabe gewünscht ist, ist eine vorherige Terminab-sprache mit dem Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft und Hochbau der Stadt Oldenburg zwingend erforder-lich. Die Anfrage hierzu erfolgt über das Vergabeportal. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen: Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbe-schränkungen hatder Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirt-schaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Diese Abfrage erfolgt über den Bieterbogen. Gem. § 42 VgV i.V.m. § 122 GWB ist ein Unternehmen geeignet, wenn es die durch die öffentliche Auftrag-geberin im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt. Im Rahmen der Angebotsprüfung ist daher die Eignung der Bieter festzustellen. Die Eignungskriterien betreffen: das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S. des § 123 f. GWB die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Die zutreffenden Felder im Bieterbogen sind online auszufüllen oder anzukreuzen. Es werden nur die im Bieterbogen geforderten Angaben gewertet. Bezüglich der Ausschluss- und Eignungskriterien erfolgen ergänzende Abfragen unter dem entsprechenden Punkt auf der Vergabeplattform. Eventuelle Erläuterungen in einem Anschreiben des Bieters oder über die geforderten Unterlagen hinaus-gehende Einreichungen werden nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht unter Verwendung des Bieterbogens abgegeben werden, werden im Zuge der forma-len Prüfung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften geben ein gemeinsames Angebot ab. Hierzu wird der Bieterbogen inklusive aller ent-sprechenden Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied gesondert eingereicht. Dabei wird die Erfassung der bevollmächtigten Vertretung der Bietergemeinschaft wie die eines Einzelbie-ters im Vergabeportal online ausgefüllt und für die weiteren Mitglieder als Anlage beigefügt. Eine Erklärung der Bietergemeinschaft mit Angaben zur gesamtschuldnerischen Haftung ist als Anlage bei-zufügen (Vordruck). Die Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden kumulativ betrachtet. Davon unbenommen ist der Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft zu führen. Eignungsleihe gemäß § 47 VgV Beabsichtigt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen, so hat er dieses bei Angebotsabgabe zu benennen und nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderli-chen Mittel bzw. Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung des Unternehmens ist z.B. über den Vordruck gemäß Anlage möglich. Ebenso sind sämtliche geforderten Anlagen und Nachweise auch für das Unternehmen der Eignungsleihe einzureichen. Unterauftragsvergabe gemäß § 36 VgV Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Leistungserfüllung der Fähigkeiten eines anderen Unternehmens nach Maßgabe der §§ 36,46 Abs. 3 Nr. 10 VgV zu bedienen, so sind Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche im Bieterbogen anzugeben. Ebenso ist dieses Unternehmen gemäß § 36 Abs. 1 VgV, soweit zumutbar, bereits bei Angebotsabgabe mit Art und Umfang der Leistungen zu benennen. Der AG behält sich vor, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Auswahl kommen, einen Nachweis zu verlangen, dass diesen Bietern im Auftragsfall die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers zur Verfügung stehen. Der Bieter hat dann mit einer vorzulegenden Verpflichtungs-erklärung dieses Unternehmens den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten anzuge-ben. Ebenso sind spätestens dann die Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vom vorgesehen Unterauftragnehmer vorzulegen. Für eine Zuschlagserteilung ist zudem die Eignung des für die Unterbeauftragung vorgesehenen Unter-nehmens nachzuweisen. Ist der vorgesehene Unterauftragnehmer gleichzeitig auch Eignungsleihgeber i.S.d. § 47 VgV, ist bereits mit der Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung dieses Nachunternehmers vorzulegen, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.