Sanierung eines Schulgebäudes mit Sporthalle am Standort Tieloh 28 in Hamburg - Objektplanung gem. § 33 HOAI ab LPH 5
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Key information
Overview
SBH | Schulbau Hamburg hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m². In dieser Tätigkeit wurde SBH mit der inneren und äußeren (energetische Schadstoffsanierung) Sanierung des Standorts Tieloh 28, 22307 Hamburg beauftragt. Im Weiteren siehe Ziffer 5.1.6 Allgemeine Informationen - Zusätzliche Informationen.
An der Stadthausbrücke 1, Hamburg, 20355, Hamburg, Germany
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet. Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bewerber mit Teilnahmeantrag in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
SBH | Schulbau Hamburg hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m². In dieser Tätigkeit wurde SBH mit der inneren und äußeren (energetische Schadstoffsanierung) Sanierung des Standorts Tieloh 28, 22307 Hamburg beauftragt. Im Weiteren siehe Ziffer 5.1.6 Allgemeine Informationen - Zusätzliche Informationen.
An der Stadthausbrücke 1, Hamburg, 20355, Hamburg, Germany
Das Schulgebäude Tieloh in Barmbek Besteht aus zwei Gebäudeteilen mit Schulgebäude und einer angrenzenden Sporthalle und wurde von Fritz Schumacher entworfen und 1913/1914 als Volksschule am Tieloh gebaut. Auf dem Grundstück konnte Schumacher sein Gestaltungs- und Nutzungskonzept gut verwirklichen. Schumacher galt für seine Zeit als moderner Architekt, jedoch hat er sich bei dem Bau der Schule Tieloh an den traditionellen Stil gehalten. Es handelt sich bei dem Objekt um ein Schulanlage aus Schulgebäude, Turnhalle, Pausenhof und Einfriedung mit je einem Zugang für Jungen und für Mädchen. Der Standort steht unter Denkmalschutz (Denkmalliste Hamburg, ID 22914). Sowohl eine denkmalrechtliche Genehmigung als auch eine Zustimmung zur Optimierung und Ertüchtigung der Flucht- und Rettungswege seitens des ABH liegen uns vor. Seit dem Schuljahr 2021/2022 sind die Klassen 10 bis 13 am Standort. Es handelt sich um eine Stadtteilschule. SANIERUNG Auf einer Fläche von rund 5.302,79 m² Mietfläche soll das Schulgebäude von der Gebäudeklasse 4 in die Gebäudeklasse 2 saniert werden unter Berücksichtigung des BEG EG Einzelmaßnahmen, einer GA- und LED-Förderung. Das vorläufige Gesamtinvestitionsvolumen für die Maßnahme für die LPH 5-8 beträgt ca. 4.973.990,84 Euro brutto für die Kostengruppen 300 – 400 gem. DIN 276. Planungsbeginn 08.2026 Bauzeit 03.2026 bis 03.2028 Am Standort war das Büro Knaack & Prell Architekten mit der Erstellung eines Vorentwurfs für die Sanierung des Gebäude 02 (Sporthalle) beauftragt. Zudem hat Knaack & Prell zwei Fachräume (1 Stck. Musikraum und 1 Stck. NW-Räume) modernisiert. Diese Aufträge wurden im Jahr 2022 abgeschlossen. Im Jahr 2023 wurde das Büro PASD Feldmeier+Wrede Architekten mit der Bearbeitung weiterer Leistungen gem. § 33 Hoai beauftragt. Die stufenweise Beauftragung wurde bis zur Bearbeitung der Leistungsphase LPH 3 fortgesetzt. Die beiden vorgenannten Unternehmen sind nicht gem. § 6 VgV von der Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen. Mit der Angebotsaufforderung werden Unterlagen zum aktuellen Planungsstand (Entwurfspläne) bereitgestellt. Zusätzlicher Hinweis zum Projektstand: Im Projekt wird derzeit noch mit dem Denkmalschutzamt, der Schule und der UK Nord verhandelt und debattiert, inwiefern wir mit dem historischen Putz in den Schulfluren umgehen wollen. Teile der LPH 5 wurden bereits im Zuge der Angebotserstellung erbracht. Zu beauftragende Leistungen: • Objektplanung gemäß § 34 HOAI für die Sanierung des Schulgebäudes, Leistungsphase 5 • Besondere Leistung: Einarbeiten in die vorangegangenen Leistungsphasen und Übernahme von Planungsleistungen Optionale Leistungen: • Objektplanung gemäß § 34 HOAI für die Sanierung des Schulgebäudes, Leistungsphasen 6-8 als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen Optionale Besondere Leistungen: • stufenweiser Kostenanschlag • Mitwirkung des AN in allen beauftragten Leistungsphasen bei der Ermittlung und Beantragung von Investitions- und Fördermitteln sowie bei der Erstellung von Zwischen- und Verwendungsnachweisen • Mitwirkung des AN in allen beauftragten Leistungsphasen bei der Nachhaltigkeitszertifizierung • Beteiligung und Dokumentation in einem vom AG bereitgestellten Projektraum Vertreter aus behördlichem Kontext werden neben dem Auswahlgremium des Auftraggebers ggf. in beratender Funktion an den Vergabeverhandlungen teilnehmen. Hinweis: Der AG behält sich vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV). Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das büro luchterhandt & partner unterstützen und beratend begleiten. Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Objektplanung Gebäude eingereichten 2 besten Referenzprojekte, welche innerhalb der vergangenen 7 Jahre (Stichtag 1.1.2019) mit Übergabe an die Nutzer realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkte), vergleichbare Bauaufgabe (0-5 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-3 Punkte) und vergleichbare angestrebte Qualität (0-3 Punkte). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 26 Punkte erreicht werden. Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens. Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der in den Bewerbungsbogen vorgegebenen Formulare zu dokumentieren. Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV durch ein unabhängiges Gremium unter den verbliebenen Bewerbern zu losen. Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen zugelassen. Die Bewerbung ist in Textform zu unterschreiben (Näheres siehe Verfahrenshinweise). Die in den Verfahrenshinweisen aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden, Fortbildungsnachweis) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen. Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen. Die Darstellung der Referenzen muss im Format DIN A3 gut erkennbar sein. Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die vollständige und zeitgerechte Entrichtung der Sozialabgaben (in Kopie, von einem Sozialversicherungsträger oder einer Sozialkasse, alternativ durch Erklärung des Steuerberaters) und die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern des jeweiligen Finanzamtes (gültig und nicht älter als 12 Monate) einzureichen. Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind zwingend zu beachten und bindend. Die Vergabestelle prüft die eingegangenen Bewerbungen bzw. Angebote. Fehlende Nachweise und Unterlagen werden mit angemessener Frist (in der Regel 6 Kalendertage ab Versand des Nachforderungsschreibens) nachgefordert. Werden nachgeforderte Nachweise oder Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.