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Identifier
Contract type
Deadline
1 Oct 2026, 21:59
CPV codes
71240000 - Architectural, engineering and planning services71000000 - Architectural, construction, engineering and inspection services71300000 - Engineering services71315300 - Building surveying services71541000 - Construction project management services
Status
Active
Notice type
cn-standardContract or concession notice – standard regime
Source
Estimated value
Publication date
1 Sept 2026, 22:00

Overview

Das technische Inbetriebnahmemanagement und technische Monitoring umfasst freiberufliche Leistungen zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, effizienten und planungskonformen Funktion technischer Anlagen der zu sanierenden "Alten Männeranstalt" der JVA Wittlich. Das Inbetriebnahmemanagement strukturiert und koordiniert den gesamten Inbetriebnahmeprozess zwischen den haustechnischen wie auch sicherheitstechnischen Anlagen, erstellt Prüf- und Funktionslisten, begleitet gewerkeübergreifende Funktionsprüfungen, dokumentiert Ergebnisse und stellt sicher, dass alle Systeme vor der Übergabe an den Betrieb ordnungsgemäß funktionieren. Das technische Monitoring ergänzt diesen Prozess durch die Definition von Mess- und Monitoringkonzepten, die Erfassung und Analyse von Betriebsdaten, den Abgleich von Ist- und Sollwerten sowie die Identifikation und Begleitung von Optimierungsmaßnahmen im laufenden Betrieb. Beide Leistungen dienen gemeinsam dazu, die Anlageneffizienz transparent zu bewerten, Mängel frühzeitig zu erkennen und die Energie- und Betriebsqualität nachhaltig zu sichern. Weiter ist die Durchführung dieser freiberuflichen Dienstleistungen eine Anforderung zum Nachweis für eine BNB gemäße Bauausführung (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen). Technisches Inbetriebnahmemanagment (TIBM): Das Leistungsbild Technisches Inbetriebnahmemanagement (TIBM) gem. Anlage 1a zum Vertrag ist aus der AMEV Empfehlung "Inbetriebnahmemangement" (Nr. 170) - Stand 16.10.2023 übernom-men, dass auch Grundlage der Angebotskalkulation und der Leistungsbeschreibung ist. Das Leistungsbild orientiert sich an der Struktur der RLBau und HOAI. Beauftrag werden die Leis-tungen in zwei Beauftragungsstufen. Die Grundleitungen sind im Angebotsblatt aufgeführt. Zu den optionalen Leistungen gehört die Erstellung eines Nutzerhandbuches. Technisches Monitoring: Das Leistungsbild Technisches Monitoring (TMon) gem. Anlage 1b zum Vertrag ist aus der AMEV Empfehlung "Technisches Monitoring 2020 - Technisches Monitoring als Instrument zur Qualitätssi-cherung" (Nr. 158) übernommen, die auch Grundlage der Angebotskalkulation und Leistungsbe-schreibung ist. Sofern es Überschneidungen mit dem Leistungsbild "Technisches Inbetriebnahmemanagement" (TIBM) der AMEV "Inbetriebnahmemangement" (Nr. 170) - Stand 16.10.2023 gibt, sind die nachfolgend beschriebenen Leistungen nur als ergänzende Leistungen zur Unterstützung des TIBM zu verstehen. Die Grundleitungen sind im Angebotsblatt aufgeführt. Zu den besonderen Leistungen gehört die Unterstützung bei der Erstellung eines Inbetriebnahmeplans, Entwicklung eines Konzepts zur späteren Übergabe der erlangten Daten und Informationen an den Betreiber. Prüfung der Entwurfsplanung des Generalplaners (LPH3) auf Vollständigkeit in Bezug zum TMON, Begleitung der Probe-betriebe und Leistungstest, Unterstützung des Betreibers zur Optimierung des Anlagenbetriebs.

#Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDYNBL# 1) Bietergemeinschaften (BGen) BGen, die sich erst nach der Einreichung des Angebots gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen. Bei BGen ist nur ein Angebot (Angebotsblatt, Kalkulationsblätter und Darstellung zu den Zuschlagskriterien) einzureichen. Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Eignungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB oder aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" (Artikel 5k) vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden. Bei BGen sind nur ein Projektleiter und ein stellv. Projektleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen. 2) Eignungsleihe (§ 47 VgV) Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB od. aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. Verordnung (EU) 2022/576 vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Eignungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Eignungsbogen bzw. dem Angebot vorzulegen. 3) Unteraufträge (§ 36 VgV) Beabsichtigt der Bieter eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bieter hat mit dem Angebot im Eignungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Liegt bei dem Unterauftragnehmer ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB, § 124 GWB od. aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. Verordnung (EU) 2022/576 vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. 4) Angebotsunterlagen / Vorlage von Nachweisen, Angaben und Unterlagen Für das Angebot sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare (bzw. anstelle des Eignungsbogens die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zu verwenden und vollständig ausgefüllt, in deutscher Sprache und in Textform (§ 126b BGB) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Eignungsbogen und dem Angebot sowie auf den geforderten Anlagen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an den dafür vorgesehenen Stellen der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bieter die Eigenerklärung abgibt. Mit Angebotsabgabe ist eine Darstellung zu den qualitätsbezogenen Zuschlagskriterien einzureichen, welche Bestandteil des Angebots ist. Die Form der Darstellung ist grds. frei wählbar, es ist jedoch auch hier die Textform erforderlich. Außerdem soll das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Deckblatt vorangestellt werden. Das Angebot und der Eignungsbogen sind mit allen geforderten Erklärungen und Nachweisen bei der angegebenen Kontaktstelle vollständig elektronisch über den Projektraum zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Die Unterlagen sind ausschließlich im Projektraum im Bereich "Angebote" hochzuladen. Der Eignungsbogen und das Angebot müssen die geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Angebote, Eignungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebots sowie der weiteren Erklärungen und Nachweise / Unterlagen werden keine Entschädigungen / Vergütungen gezahlt. 5) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zur Angebotsabgabe Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich im Projektraum zum Verfahren auf dem VMP RLP zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote heruntergeladen werden u. Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des VMP RLP. 6) Kommunikation Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den VMP RLP. 7) Ausschreibungsbedingungen / Ausschlussgründe Es ist eine Erklärung abzugeben, ob die in den §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 19 des Mindestlohngesetzes). Es dürfen nur solche Bewerber am Wettbewerb teilnehmen und eine Auftragsvergabe ist nur an solche Bieter möglich, bei denen ein Bezug zu Russland im Sinne der "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" (Artikel 5k) nicht vorliegt. Als Nachweis ist eine entsprechende Eigenerklärung (siehe Eignungsbogen) vorzulegen. 8) Zutrittsbedingungen Bis zur Einrichtung eines separaten Sicherheitsbereichs und gesonderter Baustellenpforte erfolgt der Zugang in den Sicherheitsbereich der JVA Wittlich über die Hauptpforte der JVA. Hier erfolgt eine Personen- und Fahrzeugkontrolle. Vorab werden alle vor Ort tätigen Personen durch Abfrage im Bundeszentralregister überprüft. Hierzu ist eine Einverständniserklärung der Mitarbeiter erforderlich. Einträge im BZR können zum Ausschluss von Personen für Tätigkeiten im Sicherheitsbereich führen. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre (Volljährigkeit nach deutschem Recht). Nur Mitarbeiter mit gültigen Reisepass, Personalausweis oder Aufenthaltserlaubnis können die JVA betreten. Die Ausführung von Tätigkeiten innerhalb des Sicherheitsbereichs der JVA ist 14 Tage im Voraus anzumelden und erfolgt in Begleitung eines JVA Beamten. Firmenfahrzeuge können die JVA in Schrittgeschwindigkeit befahren. Die Verkehrsregeln und Sicherheitsvorschriften innerhalb der JVA sind grundsätzlich zu beachten. Das Mitführen eines Mobiltelefons ist im gesamten Sicherheitsbereich untersagt. Arbeitsnotebooks/-tablets dürfen ohne Simkarte nach Anmeldung mitgeführt werden.

Contracting authorities1

Lots1

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

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