S21/NBS, alle PA, DKS, RV Landschaftsbau & -pflege
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Key information
Overview
Gegenstand des Rahmenvertrags Landschaftsbau & -pflege sind die Herstellung, Umsetzung und Pflege von landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen (LBP-Maßnahmen) sowie weiterer Maßnahmen aus der Eingriffsregelung, dem Arten- und Naturschutz. Hierzu zählen unter anderem temporäre und langfristige Ausgleichs-, Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen sowie Vergrämungsmahdarbeiten entlang befahrener Gleisanlagen aus artenschutzrechtlichen Gründen. Grundlage der auszuführenden Leistungen sind behördliche Genehmigungen, Planfeststellungsbeschlüsse, Auflagen aus Naturschutz- und Artenschutzverfahren sowie projektspezifisch entwickelte Schutz- und Pflegekonzepte. Der Bedarf umfasst sowohl kurzfristig umzusetzende temporäre Maßnahmen als auch langfristige Maßnahmen einschließlich Herstellung, Fertigstellungspflege und mehrjähriger Entwicklungspflege. Ziel ist die fachgerechte und rechtskonforme Umsetzung der festgelegten Umwelt- und Naturschutzanforderungen.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5,0 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3,0 v.H. der Abrechnungssumme Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Die Bekanntmachung betrifft die Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 5 Abschluss eines Rahmenvertrages mit max. 5 Wirtschaftsteilnehmern, maximale Einzelabruf von je 500.000,00 €, max. Abrufvolumen 10.000.000,00€ (Gesamt-Vergabe), max. Vertragslaufzeit 6 Jahre: übertragene Leistungen 2027 bis 2030, Option 1: 2031, Option 2: 2032
12 Jul 2026, 22:00
Requested publication date
Milestone
13 Jul 2026, 16:44
Dispatch date
Milestone
14 Jul 2026, 22:00
Publication date
Publication
05 Aug 2026, 11:00
Additional information request deadline
Deadline
14 Aug 2026, 11:00
Participation request deadline
Deadline
31 Dec 2026, 23:00
Contract start date
Deadline
30 Dec 2030, 23:00
Contract end date
Deadline
None recorded.