S-Bahn Stuttgart
Keep momentum on this opportunity
Save it on this device now. Create an account when you are ready to track deadlines, notes, and teamwork.
- Save and reuse search filters
- Track opportunities as pursuits
- Get notified when new notices match
Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.
Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.
Key information
Overview
Der Verband Region Stuttgart ("Aufgabenträger") beabsichtigt als Aufgabenträger gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a und b GVRS, Eisenbahnverkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf den Linien der S-Bahn Stuttgart und zwei Regionalbahnlinien zu vergeben. Der Aufgabenträger fordert zur Angebotsabgabe auf und wird den Zuschlag erteilen. Mit dem Zuschlag schließt der Aufgabenträger einen Verkehrsvertrag mit dem obsiegenden Eisenbahnverkehrsunternehmen ("EVU"). Eine vom Aufgabenträger noch zu bestimmende Einrichtung der öffentlichen Hand ("Auftraggeber" im Zusammenhang mit der Fahrzeugbeschaffung) wird die für den Betrieb der Verkehre benötigten Fahrzeuge finanzieren und beistellen. Hierbei handelt es sich um voraussichtlich bis zu 155 Gebrauchtfahrzeuge (Typ ET 430) und vom EVU mit einem Finanzierungsmodell zu beschaffende Neufahrzeuge. Dieser Dritte wird dem Vergabeverfahren als Auftraggeber beitreten, nachdem feststeht, um wen es sich konkret handelt.
Stuttgart, Stuttgart, Germany
Böblingen, Böblingen, Germany
Esslingen, Esslingen, Germany
Ludwigsburg, Ludwigsburg, Germany
Rems-Murr-Kreis, Rems-Murr-Kreis, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YVCMA85# Der Aufgabenträger wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in zwei Stufen vorgehen: 1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages, 2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen. Die Bewerber, die mit ihren Teilnahmeanträgen ihre Eignung, d.h. ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen, werden ausgewählt. Eine Einschränkung des Bieterkreises im Verlaufe des Verhandlungsverfahrens ist nicht vorgesehen, wird sich aber vom Aufgabenträger/Auftraggeber vorsorglich vorbehalten. Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer 5.1.11 genannte Website einzureichen. Der Aufgabenträger wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen. Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich. Fragen können bis sieben Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden. Enthalten die Verfahrensunterlagen oder die dem Bewerber zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Fehler oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber die Aufgabenträger unverzüglich nach Erkennen dieser über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Verkehrsdienstleistungen auf den Strecken der S-Bahn Stuttgart sowie zwei Regionalbahnen (RB64 "Teckbahn" und RB11 "Schusterbahn"). Der Leistungsumfang beträgt insgesamt voraussichtlich ca. 14,3 Mio. Zugkilometer pro vollem Fahrplanjahr (Grundangebot), zuzüglich optionaler Leistungen von insgesamt ca. 2,9 Mio. Zugkilometern sowie eines Korridors für Leistungsänderungen von +/- 25 % des Grundangebots zu Grenzkosten. Die Betriebsaufnahme erfolgt voraussichtlich zum 10.12.2034. Zur S-Bahn Stuttgart zählen voraussichtlich die folgenden Linien: - S1 Kirchheim (Teck) / Nürtingen - Wendlingen - Plochingen - Esslingen - Stuttgart Hbf - Böblingen - Herrenberg (- Horb); - S2 Schorndorf - Waiblingen - Stuttgart Hbf - Stuttgart-Vaihingen (- Flughafen/Messe); - S3 Backnang - Waiblingen - Stuttgart Hbf - Stuttgart-Vaihingen - Neuhausen a.d.F.; - S4 Backnang - Marbach - Ludwigsburg - Stuttgart Hbf - Stuttgart Schwabstraße; - S5 Bietigheim-Bissingen - Ludwigsburg - Stuttgart Hbf - Stuttgart Schwabstraße - Stuttgart-Vaihingen - Böblingen; - S6/60 Weil der Stadt / Böblingen - Renningen - Stuttgart-Zuffenhausen - Stuttgart Hbf - Stuttgart Schwabstraße; - S62 Weil der Stadt - Renningen - Leonberg - Stuttgart-Feuerbach; - RB11 Stuttgart-Untertürkheim - Kornwestheim; - RB64 Kirchheim (Teck) - Oberlenningen. Der Verkehrsvertrag wird voraussichtlich als Bruttovertrag mit qualitativem Anreizsystem für 15 Jahre vergeben und endet voraussichtlich zum 12.12.2049. Für besonders gelagerte Ausnahmefälle wird der Verkehrsvertrag voraussichtlich eine Sonderregelung nach Ablauf von zehn Vertragsjahren vorsehen. Einen Teil der für den Betrieb erforderlichen Fahrzeugflotte wird der Auftraggeber dem EVU bereitstellen. Hierfür wird er vom derzeitigen Betreiber der S-Bahn Stuttgart voraussichtlich insgesamt bis zu 155 Gebrauchtfahrzeuge vom Typ ET 430 zur Verfügung stellen, unter Umständen einschließlich Instandhaltung und Sicherstellung der Verfügbarkeit der Fahrzeuge; Details klären sich im Verhandlungsverfahren. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, wie viele Gebrauchtfahrzeuge der Auftraggeber dem EVU bereitstellen wird. Zudem steht noch nicht fest, inwieweit das EVU verpflichtet sein wird, Instandhaltungsleistungen für die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Gebrauchtfahrzeuge zu erbringen. Zusätzlich muss das EVU voraussichtlich die Neufahrzeuge für die Regionalbahnen (Teckbahn und Schusterbahn) beschaffen und instandhalten. Der Aufgabenträger erwägt derzeit aber auch, diese Fahrzeuge über die SFBW zu erwerben oder von dieser bereitstellen zu lassen. In diesem Fall wird die SFBW als Auftraggeber diesem Vergabeverfahren hinzutreten. Die weiteren für die Verkehrsleistungen notwendigen Fahrzeuge soll das EVU als Neufahrzeuge beschaffen und an den Auftraggeber übertragen. Das EVU soll die zu beschaffenden Neufahrzeuge instand halten. Darüber hinaus ist ein Redesign der beigestellten Fahrzeuge vom Typ ET 430 während der Vertragslaufzeit vorgesehen. Ziel des Aufgabenträgers ist dabei die Verbesserung der Fahrgastinformation und der Aufenthaltsqualität sowie die Angleichung an die neue Fahrzeugflotte. Die Zuständigkeit für das Redesign ist abhängig vom weiteren Fortgang der Verhandlungen zu den Gebrauchtfahrzeugen, Details klären sich im Verhandlungsverfahren. Der Aufgabenträger verpflichtet das EVU nach § 131 Abs. 3 GWB in Verbindung mit Art. 4 Abs. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007 für den Fall eines Betreiberwechsels, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die beim bisherigen Betreiber für die Erbringung der Verkehrsleistung beschäftigt waren, zu übernehmen und ihnen die Rechte zu gewähren, auf die sie Anspruch hätten, wenn ein Übergang gemäß § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt wäre. Die Pflicht des EVU beschränkt sich auf diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für die Erbringung der nach diesem Vertrag auf das EVU übergehenden Verkehrsleistung unmittelbar erforderlich sind. Soweit ein Betriebsübergang nach § 613a BGB vorliegt, gehen die danach anwendbaren Regelungen vor.
Stuttgart, Stuttgart, Germany
Böblingen, Böblingen, Germany
Esslingen, Esslingen, Germany
Ludwigsburg, Ludwigsburg, Germany
Rems-Murr-Kreis, Rems-Murr-Kreis, Germany
0. Es handelt sich vorliegend um ein wettbewerbliches Verfahren auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370. 1. Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über die unter Ziffer 5.1.12 genannte Vergabeplattform abgewickelt. Sämtliche Kommunikation verläuft ausschließlich über die Vergabeplattform. 2. Ausreichend ist die Abgabe des Teilnahmeantrages in Textform (§ 126b BGB) und deutscher Sprache über das in Ziffer 5.1.12 genannte Vergabeportal. Die Einreichung des Teilnahmeantrags in Schriftform, per Telefax oder E-Mail ist nicht zugelassen. Zur Formwahrung muss die Teilnahmeerklärung die Firma des Bewerbers / des bevollmächtigten Bewerbergemeinschaftsmitglieds ausweisen. Im Teilnahmeantrag muss neben dem Namen des Bewerbers (Unternehmen, Firma) auch der Name des Erklärenden (Name der Person, die den Teilnahmeantrag abgibt) angegeben werden. Eine Unterschrift oder Signatur ist nicht erforderlich. Mit dem Teilnahmeantrag ist für die Verfahrensdauer eine verantwortliche, deutschsprachige Ansprechperson nebst Kontaktdaten (Name, Anschrift, Tel., E-Mail) zu benennen. Der Teilnahmeantrag gilt auch ohne Unterschrift durch das Hochladen im Vergabeportal als verbindlich abgegeben, gleichwohl kann er mit einer Unterschrift versehen werden. 3. Bei Bewerbergemeinschaften (BG) sollen alle Mitglieder der BG jeweils die unter 5.1.9 genannten Nachweise einreichen, soweit unter 5.1.9 nicht ausdrücklich abweichend vorgegeben. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Aufgabenträgers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Alle Mitglieder sind mit vollständigen Adressangaben zu nennen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen, der zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt ist. Der Aufgabenträger behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer BG, sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Aufgabenträger vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bewerbergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. 4. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt das eigentliche Verhandlungsverfahren. Der Aufgabenträger fordert die Bieter zur Abgabe eines ersten Angebots auf. Vor Abgabe ihres ersten Angebots dürfen die Bieter Anmerkungen, Hinweise und Optimierungsvorschläge zu den Vergabeunterlagen einreichen. Wenn Anmerkungen, Hinweise oder Optimierungsvorschläge eingehen, wird der Aufgabenträger mit den Bietern ggfs. Erörterungs- und Verhandlungsgespräche führen. In diesem Fall passt der Aufgabenträger die Vergabeunterlagen ggfs. noch einmal an. Auf dieser Grundlage geben die Bieter dann ihr verbindliches erstes Angebot ab. Das Angebot muss den Mindestanforderungen der Vergabeunterlagen entsprechen. Ein Angebot, das von den Anforderungen abweicht, kann der Aufgabenträger ausschließen. 5. Das erste Angebot ist bereits verbindlich. Der Aufgabenträger behält sich nach § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag ohne Verhandlungen auf das erste Angebot zu erteilen. Sollte der Aufgabenträger den Zuschlag nicht auf das erste Angebot erteilen, wird das Vergabeverfahren fortgeführt: Der Aufgabenträger wird mit den Bietern über deren erste Angebote verhandeln. Auf Grundlage der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche wird der Aufgabenträger die Vergabeunterlagen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze überarbeiten und präzisieren. Anschließend müssen die Bieter ihre letztverbindlichen Angebote abgeben. Der Aufgabenträger behält sich vor, weitere Aufklärungsgespräche oder Verhandlungen mit den Bietern zu führen, sofern er nach Eingang der letztverbindlichen Angebote den Eindruck erlangt, dass dies für einen transparenten Wettbewerb und ein effizientes Verfahren erforderlich ist. 6. Der Aufgabenträger wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf der unter Ziffer 5.1.12 genannten Website den derzeit vorhandenen Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt. Einzelheiten enthält die Teilnahmebroschüre. 7. Die Bewerber nutzen für ihren Teilnahmeantrag möglichst die Vordrucke, die ihnen über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt werden. 8. Der Aufgabenträger darf die Vergabe nach Maßgabe des § 63 VgV aufheben. Aufgabenträger und Bieter tragen für diesen Fall die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens jeweils entstandenen Kosten. Der Aufgabenträger behält sich insbesondere vor, das Verfahren ganz oder teilweise aufzuheben, wenn (a) die notwendigen Gremienentscheidungen nicht vorliegen oder (b) keines der Angebote einen Preis ausweist, der den zuvor von dem Aufgabenträger in Zusammenarbeit mit externen Gutachtern bestimmten Aufhebungswert unterschreitet. Für den Fall der Aufhebung sind, soweit rechtlich zulässig, Schadensersatzansprüche der Bewerber/Bieter ausgeschlossen. 9. Der Aufgabenträger weist darauf hin, dass neben dem Aufgabenträger zur Vorbereitung und Unterstützung im Vergabeverfahren betraute Berater über Inhalte der Rückfragen, Rügen, Teilnahmeanträge, Optimierungsvorschläge und Angebote in Kenntnis gesetzt werden können. Der Aufgabenträger hat diese Dritten jedoch zur Geheimhaltung verpflichtet. 10. Der Aufgabenträger behält sich vor, die Verkehrsdienstleistungen in mehrere Lose aufzuteilen. Dies gilt insbesondere, wenn der Aufgabenträger nicht ausreichend Gebrauchtfahrzeuge zur Verfügung stellen kann und daher eine umfangreiche Neufahrzeugflotte zu beschaffen ist. Bei einer Losbildung behalten sich der Aufgabenträger und der Auftraggeber eine Los- und Zuschlagslimitierung vor. Einzelheiten hierzu legen sie im Verhandlungsverfahren fest.