RV Strat. Projektdienstleistungen Los 1+2
Keep momentum on this opportunity
Save it on this device now. Create an account when you are ready to track deadlines, notes, and teamwork.
- Save and reuse search filters
- Track opportunities as pursuits
- Get notified when new notices match
Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.
Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.
Key information
Overview
Gegenstand der Rahmenvereinbarungen ist die Beschaffung von verschiedenen strategischen Projektleistungen über zwei Lose.
Die Leistungen sind in der Regel an den Standorten der Auftraggeberin (BITBW) zu erbringen. Die Auftraggeberin kann bestimmen, dass im Einzelfall Leistungen durch den Auftragnehmer auch bei anderen Dienststellen und Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg erbracht werden. Es ist davon auszugehen, dass die Leistungen aus den Rahmenvereinbarungen an mehreren Tagen pro Woche zu den üblichen Geschäftszeiten hauptsächlich remote am Standort Stuttgart zu erbringen sind. Bei vor Ort Präsenz sind die Leistungen sowohl am Standort der Auftraggeberin als auch bei anderen Dienststellen der Kunden der Auftraggeberin zu erbringen, die im Rahmen der Tätigkeit als zentraler IT?Dienstleister des Landes betreut werden. Weitere Kosten (z. B. Reise-, Nebenkosten) wie in der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt angegeben, können nicht geltend gemacht werden. Im Falle einer remoten Leistungserbringung erfolgt diese grundsätzlich von Deutschland aus. Sofern die Leistungserbringung innerhalb der EU erfolgen soll, muss dies vor der Leistungserbringung der AG angezeigt und von dieser vorab genehmigt werden., Stuttgart, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXUEYYLDYR7YK9AJ# - Angabe einer verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechperson für die anschließende Auftragsabwicklung, die für koordinierende Fragen hinsichtlich der Leistungserbringung zur Verfügung steht. (A) - Wir erklären, dass es sich bei dem Bieter nicht um a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt. Des Weiteren wird bestätigt, dass das Vorgenannte auch nicht auf Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder Unternehmen deren Leistung zur Vertragserfüllung in Anspruch genommen wird, zutrifft. Dies gilt, soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder Unternehmen deren Leistung zur Vertragserfüllung in Anspruch genommen wird, entfallen. (A) - Eigenerklärung, dass der Bieter die Tariftreue- und Mindestentgeltbestimmungen nach dem Landestariftreue- und Mindestentgeltgesetz einhält, vgl. Anlage 8 zum Vertrag - Verpflichtungserklärung Mindestentgelt und ggf. Anlage 9 zum Vertrag - Verpflichtungserklärung Mindestentgelt Unterauftragnehmer. (A) - - Eigenerklärung, dass der Bieter die Anforderungen aus Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung vollständig erbringen kann und für die erbrachten Dienstleistungen das Muster Leistungsnachweise verwenden wird. (A) - Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. die von ihm angebotenen Personen im Falle einer Zuschlagserteilung mit der Anlage 11 zum Vertrag - Einwilligung Zuverlässigkeitsüberprüfung einverstanden sind, die Anlage ausfüllen und zeitnah vor der Leistungserbringung der BITBW übergeben wird. (A) - Angabe, von Kontaktdaten des/der Sabotageschutzbeauftragten oder Sicherheitsbevollmächtigten (m/w/d), über welchen die Kommunikation der Sicherheitsüberprüfung stattfindet. (A) - Eigenerklärung, dass über unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. (A) - Eigenerklärung, dass wir uns nicht in Liquidation befinden. - Eigenerklärung, dass wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u. a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen sind. (A) - Eigenerklärung, dass wir keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen haben, bzw. keine Eintragungen im Wettbewerbsregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen. (A) - Eigenerklärung, dass weder das genannte Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint. (A) - Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Allgemeinen Angaben und dem Angebotsblatt Unternehmen. (A) - Eigenerklärung, dass wir die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen unserer Leistungserbringung berücksichtigen werden: (A) Datenschutzgesetz des Bundes (BDSG), des Landes (LDSG BW) und DS-GVO - Eigenerklärung, dass der Bieter damit einverstanden, dass mit Zuschlag im Bedarfsfall die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (vgl. Muster Auftragsverarbeitung DS-GVO) bezüglich im Auftrag verarbeiteter personenbezogener Daten mit der Auftraggeberin geschlossen wird. (A) Es wird darauf hingewiesen, dass die im Muster gelb hinterlegten Bereiche leistungsspezifisch nach Zuschlagserteilung ergänzt werden müssen. - Eigenerklärung, dass der Bieter (inklusive etwaiger Unterauftragsnehmer) keine personenbezogenen Daten (inkl. Diagnose- oder Telemetriedaten) für eigene Zwecke im Rahmen der Auftragsverarbeitung verarbeitet. (A) - Eigenerklärung, dass wird eine Drittlandübermittlung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Auftragsverarbeitung durch den Bieter nicht ausgeschlossen, sind die Anforderungen des Kapitels V der DS-GVO zu berücksichtigten und nachfolgendes mit Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen: (A) - Angabe unter welchen Bedingungen des Kapitels V der DS-GVO die Drittlandübermittlung erfolgen soll. Falls sich der Bieter auf die neuen Standarddatenschutzklauseln* stützt, Übermittlung des Musters der Kommission, welches für den Abschluss verwendet werden soll, inklusive: o Angabe, welche personenbezogenen Daten inkl. Diagnose-/Telemetrie-/Metadaten in welches Drittland übermittelt werden sollen (Kategorien personenbezogener Daten nebst Arten der personenbezogenen Daten, Zweck). o Angabe der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter nebst Sitz, Funktion und welche personenbezogenen Daten diese verarbeiten. o Angabe der vertraglichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die ergriffen werden, um eine datenschutzkonforme Drittlandübermittlung und Verarbeitung zu gewährleisten (z. B. Pseudonymisierung, ausreichende Verschlüsselung). o Die durch den Bieter durchgeführte Drittlandübermittlungs-Folgenabschätzung (Transfer Impact Assessment). o Angabe, wie die Auftraggeberin bei Zugriffen oder Anträgen auf Offenlegung an den Auftragsverarbeiter (oder einen seiner Unterauftragsverarbeiter), durch Behörden eines Drittlandes auf personenbezogene Daten, unterrichtet wird (Informationskanal, z. B. per E-Mail). - Eigenerklärung, dass der Bieter seine Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen entsprechend ihrer zu erledigenden Aufgaben eingearbeitet und wiederkehrend geschult hat. Die Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen sind für die vorgesehenen Aufgaben qualifiziert und geeignet, dies wird im Rahmen des Einstellungsprozesses bzw. der Beauftragung vom Bieter überprüft. (A) - Eigenerklärung, dass der Bieter seine Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen auf die Einhaltung der für die zu erbringende Dienstleistung relevanten Regelungen der BITBW bei Einsätzen in der Umgebung der BITBW verpflichtet (Einweisung erfolgt beim Onboarding der Mitarbeitenden). (A) - Eigenerklärung, dass die für die zu erbringende Dienstleistung relevanten Unterauftragnehmer im Hinblick auf die von ihnen erbrachten Services sämtliche relevanten Anforderungen und Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen wie der Bieter. Dies erstreckt sich auch auf die Einhaltung von Regelungen. Die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen sind vom Bieter mit den Unterauftragnehmern getroffen bzw. werden mit den Unterauftragnehmern getroffen. (A) - Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Allgemeinen Angaben und dem Angebotsblatt Unternehmen. (A)
Die Leistung umfasst die Beratungs-, Steuerungs- und PMO-Leistungen im Programm Kairos einschließlich der Programm- und Portfoliosteuerung. Die Einzelleistungen werden durch die Rollen Multiprojektleitung/Programmleitung, Teilprojektleitung sowie Project Management Office erbracht. Ziel ist die erfolgreiche Durchführung eines Vergabeverfahrens unter Berücksichtigung aller fachlichen, betrieblichen und wirtschaftlichen Aspekte, um eine optimale Lösung für die AG zu finden. Die verschiedenen Aufgaben sind in den nachfolgenden Abschnitten näher aufgeführt. Soweit die Aufgaben bereits heute definiert werden können, sind diese dort eingearbeitet. Eine Konkretisierung der durchzuführenden Arbeiten wird nach dem Zuschlag in den Einzelabrufen vorgenommen. Hinsichtlich der Details wird auf die losspezifische Leistungsbeschreibung verwiesen.
Die Leistungen sind in der Regel an den Standorten der Auftraggeberin (BITBW) zu erbringen. Die Auftraggeberin kann bestimmen, dass im Einzelfall Leistungen durch den Auftragnehmer auch bei anderen Dienststellen und Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg erbracht werden. Es ist davon auszugehen, dass die Leistungen aus den Rahmenvereinbarungen an mehreren Tagen pro Woche zu den üblichen Geschäftszeiten hauptsächlich remote am Standort Stuttgart zu erbringen sind. Bei vor Ort Präsenz sind die Leistungen sowohl am Standort der Auftraggeberin als auch bei anderen Dienststellen der Kunden der Auftraggeberin zu erbringen, die im Rahmen der Tätigkeit als zentraler IT?Dienstleister des Landes betreut werden. Weitere Kosten (z. B. Reise-, Nebenkosten) wie in der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt angegeben, können nicht geltend gemacht werden. Im Falle einer remoten Leistungserbringung erfolgt diese grundsätzlich von Deutschland aus. Sofern die Leistungserbringung innerhalb der EU erfolgen soll, muss dies vor der Leistungserbringung der AG angezeigt und von dieser vorab genehmigt werden., Stuttgart, Germany
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Die Leistung umfasst die Strategie-, Organisations- und Querschnittsberatung für die Weiterentwicklung der Gesamtorganisation der Auftraggeberin. Die Einzelleistungen gliedern sich in zwei Leistungsblöcke. Ziel ist die erfolgreiche Durchführung eines Vergabeverfahrens unter Berücksichtigung aller fachlichen, betrieblichen und wirtschaftlichen Aspekte, um eine optimale Lösung für die AG zu finden. Die verschiedenen Aufgaben sind in den nachfolgenden Abschnitten näher aufgeführt. Soweit die Aufgaben bereits heute definiert werden können, sind diese dort eingearbeitet. Eine Konkretisierung der durchzuführenden Arbeiten wird nach dem Zuschlag in den Einzelabrufen vorgenommen. Hinsichtlich der Details wird auf die losspezifische Leistungsbeschreibung verwiesen.
Die Leistungen sind in der Regel an den Standorten der Auftraggeberin (BITBW) zu erbringen. Die Auftraggeberin kann bestimmen, dass im Einzelfall Leistungen durch den Auftragnehmer auch bei anderen Dienststellen und Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg erbracht werden. Es ist davon auszugehen, dass die Leistungen aus den Rahmenvereinbarungen an mehreren Tagen pro Woche zu den üblichen Geschäftszeiten hauptsächlich remote am Standort Stuttgart zu erbringen sind. Bei vor Ort Präsenz sind die Leistungen sowohl am Standort der Auftraggeberin als auch bei anderen Dienststellen der Kunden der Auftraggeberin zu erbringen, die im Rahmen der Tätigkeit als zentraler IT?Dienstleister des Landes betreut werden. Weitere Kosten (z. B. Reise-, Nebenkosten) wie in der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt angegeben, können nicht geltend gemacht werden. Im Falle einer remoten Leistungserbringung erfolgt diese grundsätzlich von Deutschland aus. Sofern die Leistungserbringung innerhalb der EU erfolgen soll, muss dies vor der Leistungserbringung der AG angezeigt und von dieser vorab genehmigt werden., Stuttgart, Germany
#Besonders auch geeignet für:other-sme#