RV Spendersysteme & Verbrauchsmaterial

cn-socialContract notice – light regime00324275-2026FGFlughafen Stuttgart GmbHFGFlughafen Hamburg GmbH
216 days left
Estimated value
Deadline216 days left11 Feb 2027, 23:00
Competition00 participants
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Identifier
00324275-2026
Contract type
Deadline
11 Feb 2027, 23:00
CPV codes
42968200 - Sanitary dispensing machines
Status
Active
Notice type
cn-socialContract notice – light regime
Source
Estimated value
Publication date
11 May 2026, 22:00

Overview

Gegenstand dieser Ausschreibung sind für den Hamburg Airport und Flughafen Stuttgart optimierte Spendersysteme für den Sanitärbereich sowie darauf abgestimmte Verbrauchsmaterialien und weitere Produkte. Als eine hochfrequentierte und in der Öffentlichkeit stark präsente und wahrgenommene Einrichtung mit internationalem Publikumsverkehr stellt dieser besonders hohe Anforderungen an die eingesetzten Produkte. Diese Ausschreibung beinhaltet zudem alle mit den Spendersystemen und deren Verbrauchsmaterialien zusammenhängenden Dienstleistungen, wie z.B. die Montage, Wartung und Instandhaltung der Spendersysteme sowie die Anlieferung der zugehörigen Verbrauchsmaterialien.

Zum Datenaustausch sowie zur Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern wird ausschließlich die AI Vergabeplattform in Verbindung mit dem AI Bietercockpit verwendet. Hierzu ist eine Registrierung erforderlich. Teilnahmeanträge und Angebote sind zwingend digital über das Bietercockpit zu bearbeiten und einzureichen. Es ist nicht erforderlich, Unterlagen händisch zu unterschreiben. Das Herunterladen, Ausfüllen und Importieren von Dateien, z.B. Ausfüllen eines Preisblatts, kann möglich sein. a) Der Auftraggeber (AG) ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Gemeinschaft vorzulegen. Bewerber od. Bewerbergemeinschaften, welche sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen berufen, müssen die Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorlegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei Bezugnahme auf Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch diese ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. d) Der AG behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Dieses gilt auch für einzelne Lose dieser Vergabe. e) Die Zeitangaben zur Laufzeit des Vertrages in dieser Bekanntmachung stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. f) Der AG behält sich vor, bei weniger als drei zulassungsfähigen Teilnahmeanträgen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der AG behält sich zudem vor, bei weniger als drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden Fällen behält sich der AG vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen. g) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). h) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der AG wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger für die Eignungsunterlagen genannter Mindestanforderungen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den geforderten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeatrag nicht berücksichtigt. Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß nachfolgender Vorgaben. Der AG behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der Ausschlussgründe in der Bekanntmachung ist daher nicht abschließend. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen. Zusätzlich zu den geforderten Eignungsunterlagen sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der AG behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die geforderten Eignungsunterlagen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen. i) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden. Geplante Mindestzahl: 3 Höchstzahl: 3 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 48 Punkte erreichen kann. Von diesen 48 Punkten entfallen maximal 16 pro Referenzprojekt auf die Referenzen Bei der Bewertung der Referenzprojekte werden bewertet: - Vergleichbarkeit der Art der erbrachten Leistungen (Hauptleistung): Leistungserbringung unter laufendem Betrieb (1 Pkt.) Leistungserbringung unter Publikumsverkehr (1 Pkt.) Leistungserbringung unter Beschränkungen des Zutritts (bspw. im Sicherheitsbereich) (1 Pkt.) - Vergleichbarkeit des Umfangs der erbrachten Leistungen (Anzahl Sanitärräume) 0 - 50 (0 Pkt.) 51 - 100 (1 Pkt.) 101 - 150 (2 Pkt.) 151 - 200 (3 Pkt.) 201 - unendlich (4 Pkt.) -Vergleichbarkeit des Umfangs der erbrachten Leistungen (Auftragssumme) 0 € - 150.000 € (0 Pkt.) > 150.000 € - 300.000 € (1 Pkt.) > 300.000 € - 450.000 € (2 Pkt.) > 450.000 € - 750.000 € (3 Pkt.) > 750.000 € (4 Pkt.) - Angaben zu Eigenleistung bzw. Kooperation 0 % - < 20 % (0 Pkt.) ≥ 20 % - < 40 % (1 Pkt.) ≥ 40 % - < 60 % (2 Pkt.) ≥ 60 % - < 80 % (3 Pkt.) ≥ 80 % - < 90 % (4 Pkt.) ≥ 90 % - 100 % (5 Pkt.) Der AG wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab 0 Punkte oder 1 Punkt erhalten. Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber beschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen. j) Der AG behält sich vor, die mit der Bekanntmachung veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, zur Verfügung zu stellen. k) Die Auftraggeber (Flughafen Hamburg GmbH & Flughafen Stuttgart GmbH) werden im vorliegenden Verfahren bis auf den eigentlichen Vertragsschluss durch die Flughafen Hamburg GmbH vertreten. Die Vertretung gilt nicht für behördliche oder gerichtliche Verfahren. Die Auftragsvergabe bzw. die Schließung des Rahmenvertrags erfolgt separiert im Namen und auf Rechnung der Flughafen Hamburg GmbH und der Flughafen Stuttgart GmbH. Aus Vereinfachungsgründen wird nachfolgend auch im Rahmen einer Vertretung stets vereinheitlichend nur vom "Auftraggeber" gesprochen

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10 May 2026, 22:00

Requested publication date

Milestone

11 May 2026, 07:00

Dispatch date

Milestone

11 May 2026, 22:00

Publication date

Publication

10 Jun 2026, 08:00

Participation request deadline

Deadline

11 Feb 2027, 23:00

Contract start date

Deadline

10 Feb 2032, 23:00

Contract end date

Deadline

Version history

None recorded.

Contracting authorities2

FG

UNKNOWN Amtsgericht Stuttgart HRB Nr. 969

deStuttgart, Germany
[email protected]
1 / 2

Lots1

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

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