RV Schadstoff- und Abfallmanagement Technik
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Key information
Overview
Die AG werden als Bauherren in den kommenden Jahren Baumaßnahmen durchführen, bei denen regelmäßig auch Tätigkeiten mit Schadstoffen (z.B. Asbest, KMF, PCB, Schwermetalle etc.) und daran anschließend die Entsorgung (gefährlicher) Abfälle durchzuführen sind. Dies betrifft z.B. Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Bestandsgebäuden, Umbaumaßnahmen sowie Abbruch- und Neubauvorhaben. Die Bauvorhaben werden teilweise unter Beauftragung von Generalunternehmern ausgeführt und teilweise unter Einzelvergabe der beteiligten Gewerke. Zudem kauft der AG verschiedene Immobilien an, bei denen ebenfalls Tätigkeiten mit Schadstoffen anfallen können. Um einen fachgerechten, ordnungsgemäßen, wirtschaftlichen und zügigen Umgang mit Schadstoffen und (gefährlichen) Abfällen zu gewährleisten, führt der AG ein Schadstoffmanagement durch. Da der AG selbst nicht hinreichend über die erforderlichen fachlichen Qualifikationen für ein solches Schadstoffmanagement verfügt, soll das Schadstoffmanagement durch externe qualifizierte Dienstleister ausgeführt werden. Nicht Gegenstand des Schadstoffmanagements sind hingegen die eigentlichen Sanierungs-, Transport- und Entsorgungsarbeiten zur Beseitigung von Schadstoffen und der Entsorgung (gefährlicher) Abfälle. Diese Leistungen, die im Rahmen der hier ausgeschriebenen Tätigkeiten zu managen sind, werden durch dritte Dienstleister des AG erbracht. Weitere Angaben sind insb. dem Rahmenvertrag nebst Anlagen zu entnehmen.
Berlin, 10559, Berlin, Germany
a) Die auf der elektronisch angegebenen eVergabeplattform abrufbaren Unterlagen sind zwingend zu ver-wenden. Interessierte Bieter werden gebeten, sich auf der eVergabeplattform als Bieter mit ihren Kontakt-daten registrieren zu lassen, damit sie gegebenenfalls über Antworten zu Bieterfragen und Klarstellungen informiert werden können. Sofern keine Registrierung erfolgt, haben sich die Bieter selbst auf der angege-benen eVergabeplattform über etwaige Veränderungen im Verfahren zu informieren. b) Die Angebotsunterlagen sind auszufüllen und elektronisch auf der angegebenen eVergabeplattform einzureichen. c) Fragen können bis zum 07.09.2026 um 12.00 Uhr über die eVergabeplattform gestellt werden. Die Be-antwortung erfolgt auf elektronischem Wege über die eVergabeplattform; die Antworten werden aus Grün-den der Gleichbehandlung und der Transparenz grundsätzlich allen Bietern anonymisiert zur Verfügung gestellt. Etwaige mündlich erteilte Auskünfte sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Bestä-tigung in Textform. Verbindlich und bindend für den Auftraggeber sind allein die von ihm über die eVergabe-plattform verschickten Mitteilungen in Textform. d) Bewerbergemeinschaften haben die bereitgestellte Bietergemeinschaftserklärung auszufüllen und ein-zureichen, wonach sie im Fall einer Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldneri-scher Haftung bilden und in der sie einen bevollmächtigten Vertreter benennen. e) Bieter, die sich hinsichtlich der Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen berufen, haben mit ihrem Angebot die bereitgestellte Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen, wonach die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber tatsächlich zur Verfügung stehen f) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den An-wendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Ab-satz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an fol-gende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Or-ganisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anwei-sung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitä-ten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eig-nungsleihe). Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der Gewobag ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden.
Die AG werden als Bauherren in den kommenden Jahren Baumaßnahmen durchführen, bei denen regelmäßig auch Tätigkeiten mit Schadstoffen (z.B. Asbest, KMF, PCB, Schwermetalle etc.) und daran anschließend die Entsorgung (gefährlicher) Abfälle durchzuführen sind. Dies betrifft z.B. Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Bestandsgebäuden, Umbaumaßnahmen sowie Abbruch- und Neubauvorhaben. Die Bauvorhaben werden teilweise unter Beauftragung von Generalunternehmern ausgeführt und teilweise unter Einzelvergabe der beteiligten Gewerke. Zudem kauft der AG verschiedene Immobilien an, bei denen ebenfalls Tätigkeiten mit Schadstoffen anfallen können. Um einen fachgerechten, ordnungsgemäßen, wirtschaftlichen und zügigen Umgang mit Schadstoffen und (gefährlichen) Abfällen zu gewährleisten, führt der AG ein Schadstoffmanagement durch. Da der AG selbst nicht hinreichend über die erforderlichen fachlichen Qualifikationen für ein solches Schadstoffmanagement verfügt, soll das Schadstoffmanagement durch externe qualifizierte Dienstleister ausgeführt werden. Nicht Gegenstand des Schadstoffmanagements sind hingegen die eigentlichen Sanierungs-, Transport- und Entsorgungsarbeiten zur Beseitigung von Schadstoffen und der Entsorgung (gefährlicher) Abfälle. Diese Leistungen, die im Rahmen der hier ausgeschriebenen Tätigkeiten zu managen sind, werden durch dritte Dienstleister des AG erbracht. Weitere Angaben sind insb. dem Rahmenvertrag nebst Anlagen zu entnehmen.
Berlin, 10559, Berlin, Germany