RV mobile Toiletten
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Key information
Overview
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung, Aufstellung, Inbetriebnahme, Reinigung, Entleerung, Entsorgung, Wartung, Instandhaltung sowie den bedarfsabhängigen Austausch und die Bereitstellung zusätzlicher mobiler Toilettenanlagen. Der Leistungsumfang umfasst sämtliche zur Sicherstellung eines jederzeit hygienisch einwandfreien, technisch funktionsfähigen, verkehrssicheren und uneingeschränkt nutzbaren Betriebs erforderlichen Haupt-, Neben- und Hilfsleistungen einschließlich der Versorgung mit Verbrauchsmaterialien, der Durchführung von Qualitätskontrollen, der Dokumentation der Leistungserbringung sowie eines jederzeit verfügbaren Service- und Störungsmanagements.
Die Leistungserbringung erfolgt an verschiedenen Standorten des Auftraggebers im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam sowie gegebenenfalls in angrenzenden Bediengebieten des öffentlichen Personennahverkehrs. Hierzu zählen insbesondere Endhaltestellen. Die konkreten Leistungsorte ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit Standorte zu ändern, zusätzliche Standorte einzurichten, bestehende Standorte aufzugeben oder Leistungsumfänge standortbezogen anzupassen., Potsdam, Potsdam, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YX3HXXQ#
Die zugrunde liegende Beschaffung dient der Sicherstellung einer dauerhaft hochwertigen, wirtschaftlichen, nachhaltigen und rechtskonformen Sanitärversorgung für das Fahr- und Betriebspersonal der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH. Gegenstand der auszuschreibenden Rahmenvereinbarung sind die Bereitstellung mobiler Toilettenanlagen einschließlich Sanitärkabinen und Sanitärcontainern, deren fachgerechte Aufstellung und Inbetriebnahme sowie die vollständige Betriebsführung während der gesamten Vertragslaufzeit. Hierzu gehören insbesondere die regelmäßige Reinigung, hygienische Aufbereitung, Entleerung und Entsorgung von Fäkalien und Abwässern, die Versorgung mit sämtlichen Verbrauchsmaterialien, die Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie die Sicherstellung eines jederzeit ordnungsgemäßen, sicheren und funktionsfähigen Zustands der Anlagen. Der Auftragnehmer hat sämtliche Leistungen eigenverantwortlich so zu organisieren und zu erbringen, dass die Anlagen unabhängig von Witterungseinflüssen, Auslastung, Veranstaltungen, Baustellenverkehren, Schienenersatzverkehren oder sonstigen betrieblichen Anforderungen jederzeit uneingeschränkt nutzbar bleiben. Bestandteil der Leistung sind ferner die laufende Überwachung der Anlagen, die Durchführung von Sicht- und Funktionskontrollen, die digitale und nachvollziehbare Dokumentation sämtlicher Leistungen, die Bereitstellung einer zentralen Störungsannahme sowie die Einhaltung definierter Reaktionszeiten bei Störungen, Havarien, Vandalismusereignissen oder sonstigen Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit. Darüber hinaus muss der Auftragnehmer jederzeit ausreichende personelle, technische und materielle Ressourcen vorhalten, um bei dringendem Bedarf zusätzliche oder Ersatzanlagen kurzfristig bereitstellen zu können. Die Leistung umfasst ebenfalls bedarfsabhängige Zusatzleistungen wie Standortverlagerungen, die Einrichtung neuer Standorte, die Erweiterung bestehender Standorte, temporäre Zusatzbereitstellungen sowie den vollständigen Rückbau und Abtransport von Anlagen. Sämtliche Leistungen sind unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, behördlichen, technischen, hygienischen, umweltrechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erbringen. Die ViP erwartet eine zuverlässige, qualitativ hochwertige, nachhaltige und wirtschaftliche Leistungserbringung, welche die dauerhafte Verfügbarkeit, Hygiene, Betriebssicherheit und Nutzerfreundlichkeit der Sanitäranlagen während der gesamten Vertragslaufzeit gewährleistet.
Die Leistungserbringung erfolgt an verschiedenen Standorten des Auftraggebers im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam sowie gegebenenfalls in angrenzenden Bediengebieten des öffentlichen Personennahverkehrs. Hierzu zählen insbesondere Endhaltestellen. Die konkreten Leistungsorte ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit Standorte zu ändern, zusätzliche Standorte einzurichten, bestehende Standorte aufzugeben oder Leistungsumfänge standortbezogen anzupassen., Potsdam, Potsdam, Germany
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge durch den Auftraggeber erfolgt nach den einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften und den weiteren Regelungen und Festlegungen im Vergabeverfahren wie folgt: 1) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien (insb. form- und fristgerechte Übermittlung und Einreichung). 2) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise; Entscheidung über etwaige Aufklärungen / Nachforderungen. 3) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) und Erfüllung von Mindestanforderungen an die Eignung; Entscheidung über etwaige Aufklärungen / Nachforderungen. 4) Prüfung der Eignung des Unternehmens gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Unternehmen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. 5) Wertung der Teilnahmeanträge und Auswahl der für die Angebotsphase zuzulassenden Bewerber Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach folgenden Bewertungskriterien: a) Referenzen Die Referenzbewertung erfolgt anhand folgender konkreter Bewertungskriterien: (1) Zusätzliche Leistungsbestandteile und (2) Anzahl gleichzeitig betreuter Aufstellorte. b) Qualitätsmanagementsystem: Gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig c) Umweltmanagement: Gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig Im Hinblick auf die genaue Wertungssystematik wird auf die Eignungsbewertungsmatrix verwiesen. Die Bewerber werden entsprechend ihrer erreichten Gesamtpunktzahl in eine Rangfolge gebracht. Für die Angebotsphase ausgewählt werden diejenigen Bewerber, die auf Grundlage der Bewertungsmatrix die höchsten Punktzahlen unter den Bewerbern erzielt haben. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber zu begrenzen. Der Auftraggeber wird mindestens die drei Bewerber (sofern vorhanden) mit der höchsten erreichten Punktzahlten als Bieter für die Angebotsphase auswählen. Sofern weniger als drei Bewerber ihre Eignung im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen haben, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren auch mit weniger als drei Bewerbern fortzusetzen. Der Auftraggeber beabsichtigt, maximal fünf geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern weniger als fünf geeignete Bewerber vorhanden sind, werden sämtliche geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Übersteigt die Anzahl der geeigneten Bewerber die vorgesehene Höchstzahl von fünf Bewerbern, erfolgt die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber ausschließlich anhand der in der Eignungsbewertungsmatrix festgelegten Bewertungskriterien und der Wertungssystematik. Besteht Punktgleichheit auf dem letzten zur Angebotsabgabe berechtigenden Rangplatz, erhält der Bewerber den Vorzug, der - über alle wertungsrelevanten Referenzen hinweg - im Bewertungskriterium a) (2) Anzahl gleichzeitig betreuter Aufstellorte die höhere Punktzahl erzielt. Besteht auch insoweit Punktgleichheit, ist die im Bewertungskriterium a) (1) Zusätzliche Leistungsbestandteile - über alle wertungsrelevanten Referenzen hinweg - erzielte Punktzahl entscheidend. Die Bewertungskriterien b) Qualitätsmanagementsystem und c) Umweltmanagementsystem bleiben bei der Auflösung der Punktegleichheit unberücksichtigt. Besteht auch nach Anwendung der vorgenannten Bewertungskriterien für die Referenzen - a) (2) und a) (1) - weiterhin Punktgleichheit, werden sämtliche Bewerber mit der erzielten gleichen Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert, auch wenn hierdurch die Höchstzahl von fünf überschritten wird. Ein Losentscheid findet nicht statt. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, gemäß § 15 Abs. 4 SektVO den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen, ohne Verhandlungen durchzuführen. Der Auftraggeber behält sich ferner vor, die Anzahl der Angebote im Laufe der Verhandlungen unter Anwendung der bekannt gemachten Zuschlagskriterien schrittweise zu reduzieren.