RV Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber
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Key information
Overview
Um Arbeitgeber bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen noch besser zu unterstützen, wurde mit dem Teilhabestärkungsgesetz (BGBl. I vom 09.06.2021, S. 1387) den Integrationsämtern ab dem 01.01.2022 im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeits-leben die flächendeckende Errichtung von Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) gemäß § 185 a SGB IX in Verbindung mit §§ 14 Abs. 1 Nr. 2, 27a Abs. 2, 36 Satz 1 Schwerbehinderten Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) übertragen. Mit den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber soll ein Angebot geschaffen werden, das proaktiv, unabhängig vom Einzelfall für die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen wirbt und Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigt. Des Weiteren nehmen die EAA für Arbeitgebende eine Lotsenfunktion in Bezug auf die anderen beteiligten Leistungsträger und Stellen ein und unterstützen Arbeitgebende bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen, auf deren Wunsch auch bei der Stellung von Anträgen bei den jeweils zuständigen Leistungsträgern. Die EAA haben sich als Beratungsstelle für Arbeitgebende im Land Brandenburg bereits fest etabliert. Sie sind in Brandenburg flächendeckend in sieben Regionen/Standorten ein-gerichtet.
#Bekanntmachungs-ID: CXSDYYDYTUKFD42R# Angebote als E-Mail oder Fax gelten nicht als elektronisches Angebot und sind daher aus formellen Gründen auszuschließen.
21 May 2026, 22:00
Requested publication date
Milestone
21 May 2026, 22:00
Dispatch date
Milestone
25 May 2026, 22:00
Publication date
Publication
15 Jun 2026, 21:59
Additional information request deadline
Deadline
23 Jun 2026, 10:00
Submission deadline
Deadline
None recorded.