RV Beschaffung von Tower Server
Track this opportunity
Register to add pursuits, save this notice, and get alerts when similar tenders appear.
- Save and reuse search filters
- Track opportunities as pursuits
- Get notified when new notices match
Key information
Overview
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Tower-Servern.
Stuttgart, Stuttgart, Germany
Die Leistungen sind grundsätzlich an allen Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Baden-Württemberg zu erbringen. Die Auftraggeberin kann bestimmen, dass Lieferleistungen durch den Auftragnehmer auch bei anderen Dienststellen und Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg bzw. bei anderen Bezugsberechtigten erbracht werden. Weitere Kosten (z. B. Reise-, Nebenkosten) wie in der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt angegeben, können nicht geltend gemacht werden. Im Falle einer remoten Leistungserbringung erfolgt diese grundsätzlich von Deutschland aus. Sofern die Leistungserbringung innerhalb der EU erfolgen soll, muss dies vor der Leistungserbringung der AG angezeigt und von dieser vorab genehmigt werden., Stuttgart, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXUEYYLYT2E0LTTC# - Wir erklären, dass es sich bei dem Bieter nicht um a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt. Des Weiteren wird bestätigt, dass das Vorgenannte auch nicht auf Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder Unternehmen deren Leistung zur Vertragserfüllung in Anspruch genommen wird, zutrifft. Dies gilt, soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder Unternehmen deren Leistung zur Vertragserfüllung in Anspruch genommen wird, entfallen. (A) - Angabe einer verantwortliche deutschsprachige Ansprechperson für die anschließende Auftragsabwicklung, die für koordinierende Fragen hinsichtlich der Leistungserbringung zur Verfügung steht. (A) - Eigenerklärung, dass der Bieter die Tariftreue- und Mindestentgeltbestimmungen nach dem Landestariftreue- und Mindestentgeltgesetz einhält, vgl. Anlage 8 zum Vertrag - Verpflichtungserklärung Mindestentgelt und ggf. Anlage 9 zum Vertrag - Verpflichtungserklärung Mindestentgelt Unterauftragnehmer. (A) - Eigenerklärung, dass der Bieter die Anforderungen aus Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung vollständig erbringen kann und für die erbrachten Dienstleistungen das Muster Leistungsnachweise verwenden wird. (A) - Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. die von ihm angebotenen Personen im Falle einer Zuschlagserteilung mit der Anlage 11 zum Vertrag - Einwilligung Zuverlässigkeitsüberprüfung einverstanden sind, die Anlage ausfüllen und zeitnah vor der Leistungserbringung der BITBW übergeben wird. (A) - Eigenerklärung, dass der Bieter alle Anforderungen der Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung und Anlage 2.1 zum Vertrag - Kriterienkatalog erfüllen. (A) - Eigenerklärung, dass der Bieter zu sichert, dass der Auftraggeberin immer die aktuelle Ansprechperson für die Vertragsabwicklung bekanntgegeben wird. (A) - Eigenerklärung, dass der Bieter zu sichert, dass der Berater oder die Beraterin mit den geforderten Qualifikationen während des Leistungszeitraums zur Verfügung stehen (geforderte Qualifikation vgl. Anlage 2.1 zum Vertrag - Kriterienkatalog). (A) - Eigenerklärung, dass wir die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen unserer Leistungserbringung berücksichtigen werden: (A) Datenschutzgesetz des Bundes (BDSG), des Landes (LDSG BW) und DS-GVO Eigenerklärung, dass der Bieter damit einverstanden, dass mit Zuschlag im Bedarfsfall die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (vgl. Muster Auftragsverarbeitung DS-GVO) bezüglich im Auftrag verarbeiteter personenbezogener Daten mit der Auftraggeberin geschlossen wird. (A) Es wird darauf hingewiesen, dass die im Muster gelb hinterlegten Bereiche leistungsspezifisch nach Zuschlagserteilung ergänzt werden müssen. - Eigenerklärung, dass der Bieter (inklusive etwaiger Unterauftragsnehmer) keine personenbezogenen Daten (inkl. Diagnose- oder Telemetriedaten) für eigene Zwecke im Rahmen der Auftragsverarbeitung verarbeitet. (A) - Angabe unter welchen Bedingungen des Kapitels V der DS-GVO die Drittlandübermittlung erfolgen soll. Falls sich der Bieter auf die neuen Standarddatenschutzklauseln* stützt, Übermittlung des Musters der Kommission, welches für den Abschluss verwendet werden soll, inklusive: o Angabe, welche personenbezogenen Daten inkl. Diagnose-/Telemetrie-/Metadaten in welches Drittland übermittelt werden sollen (Kategorien personenbezogener Daten nebst Arten der personenbezogenen Daten, Zweck). o Angabe der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter nebst Sitz, Funktion und welche personenbezogenen Daten diese verarbeiten. o Angabe der vertraglichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die ergriffen werden, um eine datenschutzkonforme Drittlandübermittlung und Verarbeitung zu gewährleisten (z. B. Pseudonymisierung, ausreichende Verschlüsselung). o Die durch den Bieter durchgeführte Drittlandübermittlungs-Folgenabschätzung (Transfer Impact Assessment). o Angabe, wie die Auftraggeberin bei Zugriffen oder Anträgen auf Offenlegung an den Auftragsverarbeiter (oder einen seiner Unterauftragsverarbeiter), durch Behörden eines Drittlandes auf personenbezogene Daten, unterrichtet wird (Informationskanal, z. B. per E-Mail). - Eigenerklärung, dass der Bieter zu sichert, dass die mit der zu liefernde Hardware ggf. ausgelieferte Firmware, Treiber sowie Software regelmäßig aktualisiert werden. (A) Eigenerklärung, dass der Bieter zu sichert, dass in der Logistik- und Lieferkette wirksame Kontrollen durchgeführt werden, die sicherstellen, dass: o Systeme keine manipulierten oder gefälschten Komponenten beinhalten. o Systeme der Spezifikation entsprechen und keine verdeckten Funktionen bei der Herstellung implementiert wurden. (A) - Eigenerklärung, dass der Bieter zu sichert, dass die mit der zu liefernde Hardware ggf. ausgelieferte Firmware, Treiber sowie Software regelmäßig aktualisiert werden. (A) - Eigenerklärung, dass der Bieter zu sichert, dass die mit der zu liefernde Hardware ggf. ausgelieferte Firmware, Treiber sowie Software nicht mit externen (Cloud) Services kommuniziert. (A) - Eigenerklärung, dass der Bieter zu sichert, die Auftraggeberin über bekannte Schwachstellen und entsprechende Sicherheitsempfehlungen betreffend die Hardware und/oder die mit dieser Hardware mitgelieferten Software bzw. Treibern und Firmware bzw. in der Hardware verbauten Teilkomponenten, zu informieren. (A) - Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Allgemeinen Angaben, dem Angebotsblatt Unternehmen und Anlage 2.1 zum Vertrag - Kriterienkatalog. (A)
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Tower-Servern. Das geschätzte Abnahmemenge während der Vertragslaufzeit werden wie folgt geschätzt gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt: - 200 Tower Server zzgl. verschiedener Einbaukomponenten gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zusammengestellt werden. Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die angegebenen Mengen dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern bzw. vergrößern. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 1.500.000,00 EUR netto; 1.785.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
Stuttgart, Stuttgart, Germany
Die Leistungen sind grundsätzlich an allen Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Baden-Württemberg zu erbringen. Die Auftraggeberin kann bestimmen, dass Lieferleistungen durch den Auftragnehmer auch bei anderen Dienststellen und Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg bzw. bei anderen Bezugsberechtigten erbracht werden. Weitere Kosten (z. B. Reise-, Nebenkosten) wie in der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt angegeben, können nicht geltend gemacht werden. Im Falle einer remoten Leistungserbringung erfolgt diese grundsätzlich von Deutschland aus. Sofern die Leistungserbringung innerhalb der EU erfolgen soll, muss dies vor der Leistungserbringung der AG angezeigt und von dieser vorab genehmigt werden., Stuttgart, Germany
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
23 Jun 2026, 21:59
LOT-0001 Additional information request period
Deadline
01 Jul 2026, 00:00
Requested publication date
Publication
01 Jul 2026, 12:01
Issued at
Publication
14 Jul 2026, 07:00
LOT-0001 Tender submission deadline period
Deadline
None recorded.