Röntgen-CT-System für die Analyse von Gesteins- und Bodenproben
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Key information
Overview
Der Lehrstuhl für Untertagbau am Institut für Geotechnik (ETH Zürich) schreibt die Beschaffung eines Röntgen-CT-Systems aus. Das System soll zur zerstörungsfreien In-situ-Charakterisierung heterogener Gesteins- und Bodenproben, Betonkernen und anderer poröser Materialien in mehreren Phasen eingesetzt werden. Das vorliegende Dokument beschreibt die Anforderungen an das System sowie die Form der einzureichenden Offerte. Für weitere Informationen siehe Pflichtenhefts.
8093 Zürich ETH Hönggerberg ZH Details siehe Punkt 5.2 des Pflichtenhefts.
Ja gemäss Ausschreibungsunterlagen
Ja Varianten sind zugelassen, sofern das Grundangebot auch angeboten wird. Für Details siehe Punkt 4.3 des Pflichtenhefts.
Nein
Nein
gemäss Unterlagen
simap.ch (für registrierte Anbietende)
en
Elektronische Einreichung direkt auf die Plattform www.simap.ch. Bitte laden Sie die Unterlagen als maschinenlesbare PDF-Dateien in einem ZIP-File hoch. Stellen Sie bitte sicher, dass das Angebot vor Ablauf der Einreichefrist auch eingereicht/übermittelt wurde. Wir bitten Sie nicht zu lange Dateinamen zu verwenden, da dies beim Herunterladen der Daten zu Problemen führen kann. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Unterlagen nicht nur "hochladen", sondern auch "einreichen" müssen. Sie sehen direkt auf der Plattform, ob es funktioniert hat. Es werden keine Empfangsbestätigungen durch die ETH Zürich versandt.
Gemäss AGB ETH-Bereich = 30 Tage netto nach Lieferdatum/Rechnungsdatum Anzahlungen über CHF 50'000.- (oder dem Gegenwert in Fremdwährungen) müssen mit einer Bankgarantie abgesichert sein mit Gültigkeit bis mind. 4 Wochen über das geplante Lieferdatum hinaus.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des ETH Bereiches für die Beschaffung von Gütern, aktuelle Version.
Zugelassen, sofern ein Anbieter die Gesamtverantwortung übernimmt. Dieser Anbieter ist gleichzeitig der alleinige Vertragspartner der Auftraggeberin.
Zugelassen, sofern ein Anbieter die Gesamtverantwortung übernimmt. Dieser Anbieter ist gleichzeitig der alleinige Vertragspartner der Auftraggeberin.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:719200-2026:HTML:DE:HTML
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.