Revitalisierung PFAFF-Areal, Kaiserslautern, OEGW3.3 - Rahmenvereinbarung Chemische Analytik
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Key information
Overview
Zur Revitalisierung des ehemaligen Produktionsgeländes des 1999 in Insolvenz gegangenen Nähmaschinenherstellers G.M. Pfaff AG in Kaiserslautern hat die Stadt Kaiserslautern die PFAFF-Areal-Entwicklungsgesellschaft mbH Kaiserslautern (PEG) gegründet. Das im Zuständigkeitsbereich der PEG liegende Objektgebiet hat eine Fläche von rd. 16,5 ha und war durch mehrstöckige Verwaltungs- und Betriebsgebäude sowie durch Produktionshallen dicht bebaut. Im Zuge der Bearbeitung des Standortes wurden bereits zahlreiche Gebäude rückgebaut bzw. saniert sowie Bodensanierungsmaßnahmen durchgeführt. Angrenzend befinden sich Wohn- und Klinikbebauungen, ein Mischgebiet mit überwiegend gewerblicher Nutzung und jenseits der Bahnlinie ein Gaswerkstandort der Stadtwerke Kaiserslautern. Das ehem. Industriegelände soll zu einem urbanen Quartier mit den Nutzungen Forschung und Entwicklung, Wohnen, Gesundheit und nachhaltige Energieversorgung entwickelt werden. Auf dem PFAFF-Areal werden somit umfangreiche Ordnungs- und Erschließungsmaßnahmen durchgeführt. Diese Maßnahmen sind im Hinblick auf eine Qualitätssicherung, einer abfallrechtlichen Einstufung der zur Entsorgung anstehenden Massen und zur Dokumentation des Sanierungserfolges durch chemische Analytik der aus den Maßnahmen gewonnen Proben zu begleiten. Für die zu vergebenden chemisch-analytischen Leistungen existiert kein Leistungsbild in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Die Leistungen unterliegen somit nicht dem gesetzlich geregelten Preisrecht. Es handelt sich um gewerbliche Dienstleistungen.
Kaiserslautern, 67655, Kaiserslautern, Germany
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal muss benannt werden: Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind Bedingungen für den Auftrag: Der Auftragnehmer sowie alle Firmen in Bietergemeinschaft oder Subunternehmen haben die Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen gem. Artikel 5k Abs 3 Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 vorzulegen, wonach kein Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung besteht. Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an. Der Auftragnehmer sowie alle Firmen in Bietergemeinschaft oder Subunternehmen haben die Mustererklärungen 1 und 3 zum LTTG RLP vorzulegen. Der Auftragnehmer sowie alle Firmen in Bietergemeinschaft oder Subunternehmen haben eine Eigenerklärung vorzulegen, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 VgV vorliegen Es dürfen keine negativen Eintragungen der Auftragnehmer im Wettbewerbsregister vorliegen
OEGW 3.3 - Rahmenvereinbarung Chemische Analytik Die chemisch-analytischen Leistungen sind für folgende Maßnahmen notwendig: • Ergänzende Schadstoffanalytik zur abfallrechtlichen Deklaration der Abbruchabfälle, • Baubegleitende Analytik zur abfallrechtlichen Deklaration der Abbruchabfälle und der Aushubmassen aus den Bodensanierungsmaßnahmen, • Freimessungen der Aushubbereiche auf die festgelegten Sanierungszielwerte, • Arbeitsschutzmessungen (Staub inkl. Schadstoffbelastungen, Schadstoffbelastungen in der Luft), • Sonstige Kontrollanalytik. Der Rahmenvertrag umfasst alle auf dem Gelände anfallenden Laborleistungen im Zusammenhang mit Maßnahmen der Städtebauförderung.
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