Rendsburg: VMA Vakuumentgasung
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Key information
Overview
Die Abwasserbeseitigung Rendsburg (ABWRD) betreibt die Kläranlage Rendsburg mit einer Ausbaugröße von 240.000 EW. Die Abwasserreinigung in größeren kommunalen Kläranlagen wie z.B. in Rendsburg (Größenklasse 5) erfolgt bisher in drei Stufen. Durch mechanische, biologische und chemische Prozesse werden die organischen Verbindungen im Durchschnitt zu über 95 % entfernt. Auf der Kläranlage treten im Faulschlamm, verfahrensbedingt durch die biologische Phosphorelimination, hohe o-PO4-P Konzentrationen auf. Besonders in den auf Hochleistungszentrifugen umgestellten Schlammentwässerungsbereich kann dies zur Ausfällung von MAP (Magnesium-Ammonium-Phosphat) führen, was wiederum Betriebsprobleme verursachen kann. Zum Schutz der Entwässerungsanlagen wird daher eine Vakuumentgasungsanlage (VE) mit integrierter Magnesiumchlorid-Dosierung zur MAP-Fällung errichtet. Die Vakuumentgasung wird verfahrenstechnisch hinter dem Faulbehälter und vor der Schlammentwässerung angeordnet. Zur Speicherung des entgasten Schlamms vor der Entwässerung wird ein neuer Schlammspeicher errichtet. Des weiteren wird im Zuge der Umbaumaßnahmen eine Fällmitteldosierung im Ablauf des Ozonreaktors errichtet.
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YNDMSKX# 1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform zu übersenden. Die Angebotsunterlagen und die bereisten LVs muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote eingegangen sein. 2. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben der Angebotsunterlagen vom Bieter geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. 3. Soweit der Bieter den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind - nach gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber - auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben der Angebotsunterlagen vorzulegen. Der Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach Anforderung durch den Auftraggeber in Textform ersetzen. 4. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern. Diese sind nach Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. 5. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
24 May 2026, 22:00
Requested publication date
Milestone
25 May 2026, 09:53
Dispatch date
Milestone
26 May 2026, 22:00
Publication date
Publication
19 Jun 2026, 21:59
Additional information request deadline
Deadline
26 Jun 2026, 10:00
Submission deadline
Deadline
None recorded.