Region Hannover - Beschaffung von Elektrobussen mit automatisierter oder autonomer Fahrfunktion einschließlich Erprobungs- und Betriebsleistungen

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime510-26 (cxp4y6jmwr2)RHRegion Hannover
28 days left
Estimated value—
Deadline28 days left9 Nov 2026, 10:00
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Key information

Contract type
—
Deadline
9 Nov 2026, 10:00
CPV codes
34121100 - Public-service buses50113000 - Repair and maintenance services of buses63712000 - Support services for road transport71630000 - Technical inspection and testing services80511000 - Staff training services
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
—
Publication date
9 Oct 2026, 12:28

Overview

Die Region Hannover ist Aufgabenträgerin für den öffentlichen Personennahverkehr in der Region Hannover. Gemeinsam mit weiteren Projektpartnern führt sie seit dem Jahr 2023 das Projekt "ALBUS - Integration von autonomen Linienbussen in der Region Hannover" durch. Das Vorhaben wird durch das Bundesministerium für Verkehr gefördert. Der derzeitige Bewilligungszeitraum endet am 31. Dezember 2027 Im Rahmen des Projekts sollen Elektrobusse mit automatisierter oder autonomer Fahrfunktion beschafft und unter realen Verkehrs- und Betriebsbedingungen erprobt werden. Ziel des Vorhabens ist daher nicht allein die Beschaffung von Fahrzeugen, sondern insbesondere deren Einsatz und Erprobung im öffentlichen Personennahverkehr. Der Betrieb der Fahrzeuge soll durch ein von der Region Hannover bestimmtes Verkehrsunternehmen erfolgen. Nach derzeitigem Stand ist hierfür die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft vorgesehen. Die Region Hannover bleibt Auftraggeberin des vorliegenden Vergabeverfahrens.

Lokale Betriebsleistungen erfolgen in dem für die Erprobung vorgesehenen Betriebsgebiet sowie auf dem diesem zugeordneten Betriebshof des eingesetzten Verkehrsunternehmens., Hildesheimer Straße 20, Hannover, 30169, Region Hannover, Germany

#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JMWR2# VIII. Kosten/Aufwandsentschädigung Für die Teilnahme an dem Verfahren und die Bearbeitung des Teilnahmeantrags und des Angebots wird, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird, keine Aufwandsentschädigung gezahlt. Insbesondere erwächst aus der Ausarbeitung kein Ersatzanspruch des Bewerbers/Bieters. Der vollständige Teilnahmeantrag ist inklusive aller Anlagen über das elektronische Vergabeportal zu übermitteln. 1. Abgabetermin: 09.11.2026, 11:00 Uhr 2. Abgabe: Für dieses Verfahren ist ausschließlich eine elektronische Abgabe zugelassen. Bitte nutzen Sie hierzu ausschließlich das Deutsche Vergabeportal (http://www.dtvp.de/Center) Der Teilnahmeantrag inklusive aller Anlagen ist über das elektronische Vergabeportal abzugeben. Maßgeblich für die Auswertung sind die eingereichten Unterlagen. Bei der elektronischen Abgabe genügt die einfache Textform nach § 126b BGB. Eine Abgabe mittels E-Mail, Fax oder postalisch ist nicht zulässig. Bitte reichen Sie Ihren Teilnahmeantrag ausschließlich über das dafür beim elektronischen Vergabeportal vorgesehene native Bietertool oder über die webbasierte Abgabemöglichkeit, und nicht als Nachricht über das Kommunikationstool ein. Andernfalls kann es unmittelbar zum Ausschluss kommen! Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit den technischen Gegebenheiten und Anforderungen des Systems auseinander, da gegebenenfalls zunächst Updates oder Downloads erforderlich sein können. Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte unmittelbar an den Support des Vergabeportals: https://support.cosinex.de/unternehmen/ oder in dringenden Fällen: Service-Telefonnummer: 0900-3-243837 (1,49 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen) Die Servicezeiten der Hotline sind Montag bis Freitag jeweils von 07.00 bis 17.00 Uhr.

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Beschaffung von Elektrobussen mit automatisierter oder autonomer Fahrfunktion sowie deren Erprobung einschließlich der hierfür erforderlichen Betriebs-, Unterstützungs- und sonstigen Dienstleistungen. Die Fahrzeugbeschaffung und die Erprobung der Fahrzeuge bilden eine rechtlich und wirtschaftlich zusammengehörende Gesamtleistung. Die sichere und genehmigungskonforme Erprobung setzt ein enges Zusammenwirken der Fahrzeugtechnik, der automatisierten oder autonomen Fahrfunktion sowie der im Rahmen des Erprobungsbetriebs wahrzunehmenden Halter-, Genehmigungs-, Betriebs- und Unterstützungsaufgaben voraus. Der Auftraggeber beabsichtigt daher, diese Leistungen einheitlich an einen Auftragnehmer zu vergeben. Innerhalb dieses einheitlichen Beschaffungsvorhabens erfolgt die Fahrzeugbeschaffung auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung. Die für die Erprobung der Fahrzeuge erforderlichen Dienstleistungen sind ebenfalls Bestandteil des einheitlichen Beschaffungsvorhabens, werden jedoch außerhalb der Rahmenvereinbarung zur Fahrzeugbeschaffung in einer gesonderten Vereinbarung für die jeweils vorgesehene und notwendige Vertragsdauer geregelt. Die Einzelheiten der technischen und funktionalen Anforderungen an die Fahrzeuge sowie der im Zusammenhang mit der Erprobung zu erbringenden Leistungen werden in den Vergabeunterlagen der Angebotsphase näher bestimmt. Der Auftraggeber beabsichtigt im Rahmen des Projekts zunächst zwei automatisierte bzw. autonome Elektrobusse verbindlich zu beschaffen. Diese beiden Fahrzeuge bilden grundsätzlich die Mindestabnahmemenge. Die Beschaffung wird aus Fördermitteln finanziert; der Förderzeitraum endet am 31. Dezember 2027. Die Verpflichtung zur Mindestabnahme steht daher unter der Voraussetzung, dass die hierfür vorgesehenen Fördermittel innerhalb des Förderzeitraums abgerufen werden können. Können die Fördermittel aufgrund des Ablaufs des Förderzeitraums oder aus sonstigen, vom Auftraggeber nicht zu vertretenden förderrechtlichen Gründen nicht mehr in Anspruch genommen werden, entfällt die Verpflichtung zur Mindestabnahme insoweit. Soweit nicht bereits für den autonomen Betrieb genehmigte Fahrzeuge mit einer Betriebserlaubnis gemäß § 1e Abs. 4 StVG bzw. einer Typgenehmigung nach der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1426 verfügbar sind, sollen die Fahrzeuge nach derzeitigem Stand auf Grundlage einer Erprobungsgenehmigung gemäß § 1i StVG i. V. m. § 16 AFGBV eingesetzt werden. Die Fahrzeuge müssen für den vorgesehenen Erprobungsbetrieb geeignet und genehmigungsfähig sein. Die Rahmenvereinbarung soll die Möglichkeit eröffnen, auf technische und genehmigungsrechtliche Entwicklungen während ihrer Laufzeit zu reagieren. Der Auftraggeber soll insbesondere berechtigt sein, die zunächst beschafften Fahrzeuge nach Maßgabe der Vertragsbedingungen gegen weiterentwickelte, für einen möglichen Regelbetrieb genehmigte Fahrzeuge auszutauschen und bei Bedarf ein weiteres Fahrzeug abzurufen. Unter Berücksichtigung der zwei zunächst zu beschaffenden Fahrzeuge, deren möglichem Austausch und eines weiteren Abrufs können insgesamt höchstens fünf Fahrzeuge Gegenstand der Fahrzeugbeschaffung werden. Über die Mindestabnahme von zwei Fahrzeugen hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung. Bei den Fahrzeugen handelt es sich um Niederflur-Linienomnibusse mit einer Länge von ca. 8,30 m bis 12,20 m und einer Breite von ca. 2,40 m bis 2,55 m. Vorgesehen sind insbesondere zwei Einstiegstüren, mindestens ein Rollstuhlplatz, mindestens eine elektrische Rollstuhlrampe, mindestens zwei behindertengerechte Sitzplätze und mindestens 15 Sitzplätze. Die weitergehenden technischen und funktionalen Anforderungen werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben. Die zunächst beschafften Fahrzeuge sollen unter realen Verkehrs- und Betriebsbedingungen im öffentlichen Straßenraum erprobt werden. Vorgesehen ist ein Zusammenwirken zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und dem vom Auftraggeber eingesetzten Verkehrsunternehmen. Die Vorbereitung und Durchführung der Erprobung hat unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen zu erfolgen, insbesondere der einschlägigen Vorschriften des StVG und der AFGBV sowie der Vorgaben und Nebenbestimmungen der zuständigen Behörden. Nach dem derzeit vorgesehenen Leistungsmodell soll der Auftragnehmer während der Erprobungsphase die wesentlichen halterbezogenen Pflichten übernehmen und voraussichtlich Halter der Fahrzeuge sein. Hierzu gehören insbesondere die Beantragung und Aufrechterhaltung einer erforderlichen Erprobungsgenehmigung, die Sicherstellung des erforderlichen Versicherungsschutzes, die Mitwirkung an bzw. Durchführung erforderlicher Zulassungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Wahrnehmung der für den sicheren Erprobungsbetrieb erforderlichen Aufgaben. Der Auftragnehmer übernimmt ferner die technische Betreuung der Fahrzeuge und der automatisierten bzw. autonomen Fahrfunktion, stellt die Technische Aufsicht bereit und schult bzw. weist das eingesetzte Fahr- und Sicherheitsfahrpersonal ein. Der operative Fahr- und Betriebsdienst sowie die Bereitstellung des erforderlichen Fahr- bzw. Sicherheitsfahrpersonals erfolgen durch die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG oder ein anderes von der Region Hannover beauftragtes Verkehrsunternehmen. Die abschließende Rollen- und Aufgabenverteilung wird in der Angebotsphase unter Berücksichtigung der behördlichen Anforderungen konkretisiert.

Lokale Betriebsleistungen erfolgen in dem für die Erprobung vorgesehenen Betriebsgebiet sowie auf dem diesem zugeordneten Betriebshof des eingesetzten Verkehrsunternehmens., Hildesheimer Straße 20, Hannover, 30169, Region Hannover, Germany

#Besonders auch geeignet für:startup# VIII. Kosten/Aufwandsentschädigung Für die Teilnahme an dem Verfahren und die Bearbeitung des Teilnahmeantrags und des Angebots wird, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird, keine Aufwandsentschädigung gezahlt. Insbesondere erwächst aus der Ausarbeitung kein Ersatzanspruch des Bewerbers/Bieters. XII. Form des Teilnahmeantrags Der Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber inklusive aller Anlagen über das elektronische Vergabeportal abzugeben. Hinweis zur Einreichung der Unterlagen: Bitte beachten Sie bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen die Einhaltung ggf. vorgegebener Dateiformate. Diese sind - soweit vorhanden - in Klammern hinter dem jeweiligen Dokument angegeben (z. B. "als ausgefülltes Excel-Dokument"). Dateiformatvorgaben: - Falls kein konkretes Format angegeben ist, sind die Dokumente mindestens als maschinenlesbares PDF-Dokument einzureichen. - Achten Sie darauf, dass auch eingescannt vorliegende Textdokumente vor der Abgabe mittels optischer Zeichenerkennung (OCR) in ein maschinenlesbares Format konvertiert werden. Abweichende Formate: - Falls Sie von den angegebenen Formaten abweichen möchten, stellen Sie bitte rechtzeitig eine Bieterfrage, um abzuklären, ob das gewünschte Format vom Auftraggeber problemlos gelesen werden kann. Ausschlussrisiko: - Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass Angebote, die die vorgegebenen Dateiformate nicht einhalten, vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können. In solchen Fällen gelten die Unterlagen als nicht formgerecht eingereicht. XIII. Auswahl der Bewerber Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren: 1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden. 2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, kann zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung führen. XIV. Fragen zum Teilnahmewettbewerb Anfragen können unter: http://www.dtvp.de/Center gestellt werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Kommunikation über das elektronische Vergabeportal erfolgt. Hinweis: - Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Kommunikation über das elektronische Vergabeportal erfolgt. - Der Auftraggeber bittet alle interessierten Unternehmen Bieterfragen so rechtzeitig einzureichen, dass eine Beantwortung durch den Auftraggeber rechtzeitig vor Ende der Abgabefrist möglich ist. - Der Auftraggeber bittet daher Bieterfragen bis spätestens zum 28.10.2026 zu stellen, um eine Verzögerung des Verfahrens zu vermeiden. Nutzen Sie bitte die Anlage A8 - Vorlage Bieterfragen und Änderungsvorschläge.

Contracting authorities1

Lots1

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.