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Neubau Betriebshof Behältermanagement: Für den Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) wird im Stadtteil Riem am De-Gasperi-Bogen ein neuer Betriebshof errichtet. Der neue Standort ergänzt den bestehenden Hauptstützpunkt in der Truderinger Straße und dient dem zentralen Behältermanagement des AWM. Der Neubau bündelt alle logistischen und administrativen Prozesse rund um Abfallbehälter (Mülltonnen und Container), insbesondere Anlieferung, Lagerung, Reinigung, Reparatur und Verteilung der Behälter sowie die zugehörige Verwaltungs- und Personalfunktionen. Das Baugrundstück liegt am östlichen Rand der Messestadt Riem, an der Ostseite des De-Gasperi-Bogens, angrenzend an den Landschaftspark. Die neu zu errichtende Einfahrt erfolgt gegenüber dem Sigmund-Riefler-Bogen. Die bebaubare Fläche (inkl. Böschungen/Wällen) beträgt ca. 11.560 m², mit weiteren 6.280 m² an Ausgleichsflächen, was einer Gesamtgrundstücksfläche von ca. 15.700 m² entspricht. Die Hochbaumaßnahme gliedert sich in zwei parallel verlaufende Hauptbaumaßnahmen: die Errichtung des Betriebsgebäudes mit Carport sowie die Errichtung des Verwaltungsgebäudes. Eckdaten zum Neubau: BGF Betriebsgebäude: 1340 m², BGF Verwaltungsgebäude: 350 m ², Carportfläche: 883 m ², Logistikfläche: 335 m ², Tragkonstruktion: Stahl und Beton, Dachform: Flachdach, Dachneigungen: 2%, Fassade: vorgehängte, hinterlüftete Fassade aus Faserzementplatten. Gegenstand dieses Auftrags sind Raumlufttechnische Anlagen. Nähere Angaben siehe Ziffer 5.1
a) Die Unterlagen sind barrierefrei zugänglich, siehe Ziffer 5.1.11. Es gelten die beigefügten Teilnahmebedingungen. b) Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich über das Abgabetool des Vergabeportals www.staatsanzeiger-eservices.de zugelassen, siehe Ziffer 5.1.12. Auf anderem Wege (Post, Fax, E-Mail, aber auch über die Bewerberkommunikation des Vergabeportals) eingehende oder nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bieter. c) Der Auftraggeber empfiehlt den Teilnehmern die umgehende Registrierung im Vergabeportal, um den Erhalt von Informationen während des Verfahrens (Aktualisierung von Unterlagen/Terminen, Antworten auf Fragen) zu gewährleisten. Einmal- oder Gelegenheitsnutzern bietet der Betreiber den kostenlosen „Kiosk-Service“ an. Es wird empfohlen, sich mit dem Vergabeportal rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist vertraut zu machen. Bei technischen Schwierigkeiten bietet der Betreiber einen Support an. d) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Teilnehmers Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich in Textform über das Vergabeportal darauf hinzuweisen. Das hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Auftraggeber noch mind. sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist Auskunft erteilen kann, somit bis zum 24.06.2026. Die Beantwortung erfolgt über das Vergabeportal anonymisiert zeitgleich an alle registrierten Teilnehmer (sofern für alle relevant), letztmalig am 25.06.2026. Eine vorherige Angebotsabgabe wird daher nicht empfohlen. Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, sich zusätzliche Informationen des Auftraggebers vom Vergabeportal zu laden. Angebote, die nicht auf den bei Fristablauf gültigen Unterlagen basieren, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. e) Bei einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft darf der Koordinierungsaufwand zu keiner Zeit beim Auftraggeber liegen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben (Formblatt 234), - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist; - in der alle Mitglieder namentlich und mit USt-IdNr. aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist; - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und zur Entgegennahme von Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist; - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen des Auftraggebers ist die Erklärung von allen Mitgliedern zu unterzeichnen bzw. fortgeschritten oder qualifiziert zu signieren. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sind die von ihm übernommenen Teilleistungen des Auftrags zu benennen; es sind jeweils eigene Eigenerklärungen zur Eignung abzugeben, siehe hierzu das zur Verfügung gestellte Formblatt 124.MRG. Die vom Auftraggeber geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung des Mitglieds sind in Bezug auf die übernommene Teilleistung entsprechend Ziffer 5.1.9 einzureichen. Nach Ablauf der Angebotsfrist ist eine Änderung der Mitglieder einer Bietergemeinschaft nicht mehr zulässig und hat den Ausschluss der betreffenden Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften und Einzelbieter, sofern sie nicht bereits mit dem Angebot nachweisen, dass sie durch organisatorische oder personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist. f) Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe): Beabsichtigt ein Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Nach- oder Subunternehmer, Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot (Formblatt 235) benennen. Der Bieter hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat für jedes andere Unternehmen die gemäß Formblatt 124.MRG geforderten Eigenerklärungen einzureichen, den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben, entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (Formblatt 236) sowie die vom Auftraggeber geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung in Bezug auf die Teilleistung/Kapazitäten entsprechend Ziffer 5.1.9 einzureichen. Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch (Eignungsleihe nach § 6d EU Abs. 2 VOB/A), müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist zu ersetzen (§ 6d EU Abs. 1 S. 5, 6 VOB/A). g) Die in Ziffer 2.1.6 in Verbindung mit Ziffer 5.1.9 aufgelisteten Ausschlussgründe sowie die weiteren in Ziffer 5.1.9 aufgelisteten Anforderungen an die Eignung einschließlich der jeweils erforderlichen Erklärungen und Nachweise ergeben sich aus Formblatt 124.MRG „Eigenerklärung zur Eignung“ (EE). Alternativ zulässig ist die Abgabe der „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung“ (EEE) oder die Angabe des Eintrags im Präqualifikationsverzeichnis (Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., PQ-VOB), ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Deckt der Inhalt der EEE/PQ-VOB nicht alles vom AG Verlangte ab, sind die nicht enthaltenen Inhalte vom Bieter zusätzlich einzureichen. Bei einer Bietergemeinschaft oder bei Einbindung anderer Unternehmen (Einsatz als Nach-/Subunternehmer/Unterauftragnehmer bzw. wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Eignungsleihe) gilt dies für alle am Angebot beteiligten Unternehmen entsprechend. Dabei kommt es auf die Eignung des Bieters (bzw. der Bietergemeinschaft) einschließlich der anderen Unternehmen insgesamt an. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen - für die anderen Unternehmen die Eigenerklärungen (EE/EEE) bzw. der PQ-VOB-Eintrag einzureichen - für alle am Angebot beteiligten Unternehmen (Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen) die Eigenerklärungen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. h) Der Bieter hat in der „Eigenerklärung Bezug Russland“ (Formblatt 251) anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dies gilt auch für die Mitglieder einer Bietergemeinschaft. Die Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher nach den Bedingungen der Erklärung abzugeben. i) Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Angebote in anderer Sprache werden ausgeschlossen. Soweit Bescheinigungen verlangt werden, haben ausländische Bieter die jeweils gleichwertige Bescheinigung ihres jeweiligen Herkunftslandes vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Sollten beim Auftraggeber Zweifel an der Übersetzung bestehen, hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Legt der Bieter diese nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist vor, wird das Angebot ausgeschlossen. j) Es wird empfohlen, die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden. k) Werden geforderte Erklärungen/Nachweise nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, werden die Unterlagen nachgefordert. Erfolgt die Übersendung der nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der dafür vorgesehenen Frist, führt dies zum Ausschluss des Bieters. l) Für die Angebotserstellung wird keine Vergütung gewährt. Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. m) Ausschließlich der im EU-Amtsblatt TED veröffentlichte Inhalt der Bekanntmachung ist verbindlich.
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Neubau Betriebshof Behältermanagement: Für den Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) wird im Stadtteil Riem am De-Gasperi-Bogen ein neuer Betriebshof errichtet. Der neue Standort ergänzt den bestehenden Hauptstützpunkt in der Truderinger Straße und dient dem zentralen Behältermanagement des AWM. Der Neubau bündelt alle logistischen und administrativen Prozesse rund um Abfallbehälter (Mülltonnen und Container), insbesondere Anlieferung, Lagerung, Reinigung, Reparatur und Verteilung der Behälter sowie die zugehörige Verwaltungs- und Personalfunktionen. Das Baugrundstück liegt am östlichen Rand der Messestadt Riem, an der Ostseite des De-Gasperi-Bogens, angrenzend an den Landschaftspark. Die neu zu errichtende Einfahrt erfolgt gegenüber dem Sigmund-Riefler-Bogen. Die bebaubare Fläche (inkl. Böschungen/Wällen) beträgt ca. 11.560 m², mit weiteren 6.280 m² an Ausgleichsflächen, was einer Gesamtgrundstücksfläche von ca. 15.700 m² entspricht. Die Hochbaumaßnahme gliedert sich in zwei parallel verlaufende Hauptbaumaßnahmen: die Errichtung des Betriebsgebäudes mit Carport sowie die Errichtung des Verwaltungsgebäudes. Eckdaten zum Neubau: BGF Betriebsgebäude: 1340 m², BGF Verwaltungsgebäude: 350 m ², Carportfläche: 883 m ², Logistikfläche: 335 m ², Tragkonstruktion: Stahl und Beton, Dachform: Flachdach, Dachneigungen: 2%, Fassade: vorgehängte, hinterlüftete Fassade aus Faserzementplatten. Gegenstand dieses Auftrags sind Raumlufttechnische Anlagen. Nähere Angaben siehe Ziffer 5.1
a) Die Unterlagen sind barrierefrei zugänglich, siehe Ziffer 5.1.11. Es gelten die beigefügten Teilnahmebedingungen. b) Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich über das Abgabetool des Vergabeportals www.staatsanzeiger-eservices.de zugelassen, siehe Ziffer 5.1.12. Auf anderem Wege (Post, Fax, E-Mail, aber auch über die Bewerberkommunikation des Vergabeportals) eingehende oder nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bieter. c) Der Auftraggeber empfiehlt den Teilnehmern die umgehende Registrierung im Vergabeportal, um den Erhalt von Informationen während des Verfahrens (Aktualisierung von Unterlagen/Terminen, Antworten auf Fragen) zu gewährleisten. Einmal- oder Gelegenheitsnutzern bietet der Betreiber den kostenlosen „Kiosk-Service“ an. Es wird empfohlen, sich mit dem Vergabeportal rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist vertraut zu machen. Bei technischen Schwierigkeiten bietet der Betreiber einen Support an. d) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Teilnehmers Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich in Textform über das Vergabeportal darauf hinzuweisen. Das hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Auftraggeber noch mind. sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist Auskunft erteilen kann, somit bis zum 24.06.2026. Die Beantwortung erfolgt über das Vergabeportal anonymisiert zeitgleich an alle registrierten Teilnehmer (sofern für alle relevant), letztmalig am 25.06.2026. Eine vorherige Angebotsabgabe wird daher nicht empfohlen. Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, sich zusätzliche Informationen des Auftraggebers vom Vergabeportal zu laden. Angebote, die nicht auf den bei Fristablauf gültigen Unterlagen basieren, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. e) Bei einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft darf der Koordinierungsaufwand zu keiner Zeit beim Auftraggeber liegen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben (Formblatt 234), - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist; - in der alle Mitglieder namentlich und mit USt-IdNr. aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist; - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und zur Entgegennahme von Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist; - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen des Auftraggebers ist die Erklärung von allen Mitgliedern zu unterzeichnen bzw. fortgeschritten oder qualifiziert zu signieren. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sind die von ihm übernommenen Teilleistungen des Auftrags zu benennen; es sind jeweils eigene Eigenerklärungen zur Eignung abzugeben, siehe hierzu das zur Verfügung gestellte Formblatt 124.MRG. Die vom Auftraggeber geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung des Mitglieds sind in Bezug auf die übernommene Teilleistung entsprechend Ziffer 5.1.9 einzureichen. Nach Ablauf der Angebotsfrist ist eine Änderung der Mitglieder einer Bietergemeinschaft nicht mehr zulässig und hat den Ausschluss der betreffenden Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften und Einzelbieter, sofern sie nicht bereits mit dem Angebot nachweisen, dass sie durch organisatorische oder personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist. f) Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe): Beabsichtigt ein Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Nach- oder Subunternehmer, Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot (Formblatt 235) benennen. Der Bieter hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat für jedes andere Unternehmen die gemäß Formblatt 124.MRG geforderten Eigenerklärungen einzureichen, den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben, entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (Formblatt 236) sowie die vom Auftraggeber geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung in Bezug auf die Teilleistung/Kapazitäten entsprechend Ziffer 5.1.9 einzureichen. Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch (Eignungsleihe nach § 6d EU Abs. 2 VOB/A), müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist zu ersetzen (§ 6d EU Abs. 1 S. 5, 6 VOB/A). g) Die in Ziffer 2.1.6 in Verbindung mit Ziffer 5.1.9 aufgelisteten Ausschlussgründe sowie die weiteren in Ziffer 5.1.9 aufgelisteten Anforderungen an die Eignung einschließlich der jeweils erforderlichen Erklärungen und Nachweise ergeben sich aus Formblatt 124.MRG „Eigenerklärung zur Eignung“ (EE). Alternativ zulässig ist die Abgabe der „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung“ (EEE) oder die Angabe des Eintrags im Präqualifikationsverzeichnis (Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., PQ-VOB), ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Deckt der Inhalt der EEE/PQ-VOB nicht alles vom AG Verlangte ab, sind die nicht enthaltenen Inhalte vom Bieter zusätzlich einzureichen. Bei einer Bietergemeinschaft oder bei Einbindung anderer Unternehmen (Einsatz als Nach-/Subunternehmer/Unterauftragnehmer bzw. wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Eignungsleihe) gilt dies für alle am Angebot beteiligten Unternehmen entsprechend. Dabei kommt es auf die Eignung des Bieters (bzw. der Bietergemeinschaft) einschließlich der anderen Unternehmen insgesamt an. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen - für die anderen Unternehmen die Eigenerklärungen (EE/EEE) bzw. der PQ-VOB-Eintrag einzureichen - für alle am Angebot beteiligten Unternehmen (Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen) die Eigenerklärungen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. h) Der Bieter hat in der „Eigenerklärung Bezug Russland“ (Formblatt 251) anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dies gilt auch für die Mitglieder einer Bietergemeinschaft. Die Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher nach den Bedingungen der Erklärung abzugeben. i) Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Angebote in anderer Sprache werden ausgeschlossen. Soweit Bescheinigungen verlangt werden, haben ausländische Bieter die jeweils gleichwertige Bescheinigung ihres jeweiligen Herkunftslandes vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Sollten beim Auftraggeber Zweifel an der Übersetzung bestehen, hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Legt der Bieter diese nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist vor, wird das Angebot ausgeschlossen. j) Es wird empfohlen, die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden. k) Werden geforderte Erklärungen/Nachweise nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, werden die Unterlagen nachgefordert. Erfolgt die Übersendung der nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der dafür vorgesehenen Frist, führt dies zum Ausschluss des Bieters. l) Für die Angebotserstellung wird keine Vergütung gewährt. Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. m) Ausschließlich der im EU-Amtsblatt TED veröffentlichte Inhalt der Bekanntmachung ist verbindlich.
27 May 2026, 22:00
Requested publication date
Milestone
28 May 2026, 07:00
Dispatch date
Milestone
28 May 2026, 22:00
Publication date
Publication
02 Jul 2026, 08:00
Submission deadline
Deadline
10 Jan 2027, 23:00
Contract start date
Deadline
23 Jan 2028, 23:00
Contract end date
Deadline
None recorded.
27 May 2026, 22:00
Requested publication date
Milestone
28 May 2026, 07:00
Dispatch date
Milestone
28 May 2026, 22:00
Publication date
Publication
02 Jul 2026, 08:00
Submission deadline
Deadline
10 Jan 2027, 23:00
Contract start date
Deadline
23 Jan 2028, 23:00
Contract end date
Deadline
None recorded.