Rasterelektronenmikroskop zur Bildgebung und quantitativen Analyse an geologischen Proben
Keep momentum on this opportunity
Save it on this device now. Create an account when you are ready to track deadlines, notes, and teamwork.
- Save and reuse search filters
- Track opportunities as pursuits
- Get notified when new notices match
Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.
Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.
Key information
Overview
Die Frist für die Angebotsabgabe wurde um zwei (2) Wochen verlängert. Neuer Termin Mittwoch, 11. November 2026 um 12 Uhr mittags via Simap (elektronische Einreichung).
Das Institut für Geochemie und Petrologie der ETH Zürich beabsichtigt, sein bestehendes analytisches Rasterelektronenmikroskop (REM) durch ein neues System zu ersetzen. Dieses soll mit einer Feldemissionsquelle, SE- und leistungsstarken BSE-Detektoren sowie einem hochmodernen energiedispersiven Röntgenspektrometer (EDS) mit grossem Detektorbereich (≥ 100 mm²) ausgestattet sein. Wir sind zudem an Angeboten für einen panchromatischen und/oder einen monochromatischen Kathodolumineszenz-Detektor (Einstiegsmodell) interessiert. Hauptziel des Instruments ist die Durchführung präziser und genauer quantitativer EDS-Analysen unter Anwendung eines strengen Quantifizierungsprotokolls, das die Verwendung von Referenzmaterialien sowie eine vollständige Matrixkorrektur (ZAF, phi-rho-z oder gleichwertig) umfasst. Das Gerät muss über eine grosse Probenkammer verfügen, die Platz für mindestens drei petrographische Dünnschliffe und sechs in Epoxidharz eingebettete Rundproben (Durchmesser 1 Zoll) bietet. Zudem soll das System programmierbar sein, um automatisierte quantitative EDS-Analysereihen mit einer Laufzeit von mehr als 24 Stunden zu ermöglichen. Details siehe Pflichtenheft.
8092 Zürich ETH Zentrum ZH Bitte beachten Sie, dass die Anlieferung über die Zufahrt an der Leonhardstrasse (zwischen den Hausnummern 13 und 15) erfolgen muss; diese Strasse verfügt über keine Laderampe, und der Lieferwagen muss mit einer Hebeplattform ausgestattet sein. Der Zugang zum Lagerraum erfolgt über zwei Aufzüge mit einer maximalen Tragkraft von 1'000 kg. Aufgrund baulicher Einschränkungen darf das maximale Gewicht pro Fläche 500 kg/m² nicht überschreiten, und die Abmessungen der Kisten und Lieferungen dürfen 90 cm in der Breite, 178 cm in der Länge und 200 cm in der Höhe nicht überschreiten.
Ja gemäss Ausschreibungsunterlagen
Ja Varianten sind zugelassen, sofern das Grundangebot auch angeboten wird.
Nein
Nein
gemäss Unterlagen
simap.ch (für registrierte Anbietende)
en
Elektronische Einreichung direkt auf die Plattform www.simap.ch. Bitte laden Sie die Unterlagen als maschinenlesbare PDF-Dateien in einem ZIP-File hoch. Stellen Sie bitte sicher, dass das Angebot vor Ablauf der Einreichefrist auch eingereicht/übermittelt wurde. Wir bitten Sie nicht zu lange Dateinamen zu verwenden, da dies beim Herunterladen der Daten zu Problemen führen kann. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Unterlagen nicht nur "hochladen", sondern auch "einreichen" müssen. Sie sehen direkt auf der Plattform, ob es funktioniert hat. Es werden keine Empfangsbestätigungen durch die ETH Zürich versandt.
Gemäss AGB ETH-Bereich = 30 Tage netto nach Lieferdatum/Rechnungsdatum Anzahlungen über CHF 50'000.- (oder dem Gegenwert in Fremdwährungen) müssen mit einer Bankgarantie abgesichert sein mit Gültigkeit bis mind. 4 Wochen über das geplante Lieferdatum hinaus.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des ETH Bereiches für die Beschaffung von Gütern, aktuelle Version.
Zugelassen, sofern ein Anbieter die Gesamtverantwortung übernimmt. Dieser Anbieter ist gleichzeitig der alleinige Vertragspartner der Auftraggeberin.
Zugelassen, sofern ein Anbieter die Gesamtverantwortung übernimmt. Dieser Anbieter ist gleichzeitig der alleinige Vertragspartner der Auftraggeberin.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
44440-01, tender, 2026-09-18
https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:676851-2026:HTML:DE:HTML
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.