Rahmenvertrag zur Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen (z.B.: Betonabbruch, Bauschutt, Altreifen...)

CN-SEC-STDContract notice – sectoral directive, standard regimeinf2-0321-2026BMBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
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Deadline1 day left27 Jul 2026, 08:00
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Identifier
inf2-0321-2026
Contract type
Deadline
27 Jul 2026, 08:00
CPV codes
90000000 - Sewage, refuse, cleaning and environmental services
Status
UNKN
Notice type
CN-SEC-STDContract notice – sectoral directive, standard regime
Estimated value
Publication date
24 Jun 2026, 06:06

Overview

Dieser Rahmenvertrag beinhaltet die Containerstellung, den Transport ndn die Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen aus den Bautätigkeiten der Bahnmeistereien der BVG

Berlin, 10179, Berlin, Germany

1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Der AG stellt eine Checkliste für den Teilnahmewettbewerb und eine Checkliste für die Angebotsaufforedrung zur Verfügung , aus denen die einzureichenden Unterlagen zusätzlich hervorgehen. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. 3. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt, der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 4. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen" unter der URL https://vergabekooperation.berlin, nachfolgend "Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform unter der vorliegenden Vergabe zu registrieren, damit sie über Änderungen des Vergabeverfahrens benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung. 5. Bieterfragen sind ausschließlich als Bieternachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem Link) einzureichen (nicht per E-Mail). Das betreffende Dokument und Ziffer, auf die sich die Bieterfrage bezieht, ist zu benennen. 6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die mind. 7 Kalendertage vor der in der Bekanntmachung genannten Frist zum Eingang der Teilnahmeanträge bzw. mind. 10 Kalendertage vor der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Angebotsfrist an die bezeichnete Stelle (Beschaffer) unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen und Anfragen per E-Mail, Fax oder Post werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor, verspätete Fragen nicht zu beantworten. 7. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern zum TNW/Angebot sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen. 8. Die Bewerber müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen abgeben und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend. 9. Sofern ein Teilnahmeantrag durch eine Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. 10. Bewerber/Bewerbergemeinschaften dürfen nur einen Teilnahmeantrag und ein Angebot einreichen. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft dürfen zudem nicht zugleich als Einzelbewerber oder als Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft am Verfahren teilnehmen. 11. Die unter "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes / Ausschlussgründe und Eignungskriterien" benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (nachfolgend auch "BewGe") in einem gesonderten Formular "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. 12. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen an die unter der Rubrik "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes/Eignungskriterien" werden die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft gesamthaft ausgewertet und betrachtet. 13. Bewerbergemeinschaften haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben zu erklären, dass die Bildung der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied der BewGe zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/Bietergemeinschaften" zur Verfügung. Es kann auf Anlagenverwiesen werden. 14. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 15. Wenn sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft für die Eignung auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens stützen möchte (eines Nachunternehmers, eines Dritten oder eines verbundenen Konzernunternehmens (sogenannte Eignungsleihe)), dann müssen für dieses eignungsleihgebende Unternehmen zusätzlich folgende Unterlagen eingereicht werden: 'Verpflichtungserklärung Eignungsleihe' - insoweit auf dessen Leistungsfähigkeit Bezug genommen wird. Hierin muss das eignungsleihgebende Unternehmen auch erklären, dass es dem Bewerber im Auftragsfalle die entsprechenden Kapazitäten und ggf. die betreffenden Fähigkeiten höchstpersönlich tatsächlich zur Verfügung stellt. 16. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen (eignungsleihgebenden) Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses zusätzlich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. 17. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 18. Sofern zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen Unterauftragnehmer/ Nachunternehmer vorgesehen sind, ist das Formblatt "Unterauftrag-/ Nachunternehmerleistung" einzureichen. 19. Der Teilnahmeantrag muss fristgemäß, also vor Ablauf der Teilnahmefrist (s. Angaben zur Einreichung) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. 20. Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen: a.) Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. 21. Die geeigneten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. 22. Der AG behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen. 23. Mögliche Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der Zeit von September 2026 - Oktober 2026 statt. 24. Der AG behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen über alle Inhalte, insbesondere auch der Leistungsbeschreibung sowie des Vertragsentwurfs zu verhandeln. Nach Abschluss der Verhandlungen werden den Bietern mögliche Änderungen mitgeteilt und diese aufgefordert überarbeitete verbindliche Angebote abzugeben. 25. Datenschutz: Der Bewerber/Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der Bewerber/Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend der Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). 26. Bewertung der Gesamtangebotssumme Die Gesamtangebotssumme setzt sich wie folgt zusammen: Gesamtangebotssumme = Addition aller Positionspreise lt. den Nummern des Leistungsverzeichnis (1-15 inkl. aller Unterpunkte) Als Gesamtangebotssumme gilt der über den Vergabemanager eingereichte Angebotswert. Bitte beachten Sie, dass jede Position im Leistungsverzeichnis zu bepreisen ist! Positionspreis = Menge der jeweiligen Positionen * Angebotspreis des Bieters Der daraus entstehende Angebotspreis (Gesamtangebotssumme) wird wie folgt bewertet: Bestpreis (Angebotspreis)/Angebotspreis Bieter*60 = Preiskennzahl Die Wertung der Musternachweisführung (vereinfachter Nachweis im elektronischen Abfallnachweissystem) erfolgt wie folgt: Je Oberpunkt (3 Oberpunkte) können 10 bzw. 5 Punkte erreicht werden, sofern alle Unterpunkte erfüllt wurden. Falls ein Unterpunkt nicht erfüllt wurde, wird der Oberpunkt mit 0 Punkten bewertet. Maximal können 25 Punkte erreicht werden. Näheres hierzu finden Sie in den Dokumenten "Konzeptbeschreibung" und "Konzeptbewertung". Beispielrechnung: Bestpreis (Angebot) - 60.000 € Angebotspreis Bieter - 75.000 € Preiskennzahl = (60.000 / 75.000) * 60 Preiskennzahl = 48 Punkte max. Punkte Musternachweisführung - 25 Punkte Punkte Musternachweisführung Bieter - 20 Punkte Wertung Musternachweisführung = (Punkte Musternachweisführung / max. Punkte Musternachweisführung) *40 Kennzahl Musternachweisführung = 32 Angebotskennzahl = 48 + 32 Angebotskennzahl = 80

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG),AöR - nachfolgende als Auftraggeber (AG) bezeichnet- beabsichtigt die Entsorgung von ungefährlichen Abfällen aus den Bahmmeistereien in einem Rahmenvertrag einzubinden. Sämtliche in direkten Zusammenhang mit deiser Entsorgung stehenden Tätigkeiten sind sach- udn fachgerechtnach Maßgaben der geweiligen Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften auszuführen. Die Leistung wird für 8 Jahre ausgeschrieben. 4 Jahre gelten als feste Laufzeit. Der AG hat das Recht, die Laufzeit 2x um je 2 Jahre als Option zu verlängern. ca. 400 Stk. - ASN 160103 (Altreifen mit + ohne Felge PKW) ca. 48 Stk. - ASN 160103 (Altreifen mit + ohne Felge LKW) ca. 640 Tonnen - ASN 170203 (Gummiteile aus Gleisbau) ca. 240 Tonnen - ASN 170302 (Bitumenverguss aus Gleisbau) ca. 680 Tonnen - ASN 170101 (Betonplatten, Betonabbruch) ca. 240 Tonnen - ASN 170107 (mineralische Bauschuttgemische) ca. 1.920 Tonnen - ASN 170904 (gemischte Bau- und Abbruchabfälle) ca. 176 Tonnen - ASN 170203 (Stromschienenschutz, gemischte Kunststoffe) ca. 160 Tonnen - ASN 10113 (GFK-Stromschienenschutz und Bauteile) ca. 120 m³ - ASN 200201 (Grünschnitt)

Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist eingeschränkt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von § 41 Abs. 4 SektVO Gebrauch gemacht wird, weil in den Unterlagen vertrauliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten sind. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Vertraulichkeitsvereinbarung ist über das Nachrichtenportal der Vergabeplattform handschriftlich (keine Signatur) unterschrieben einzureichen. Anschließend erhalten die interessierten Unternehmen die Leistungsbeschreibung inkl. erster Anlagen über das Nachrichtenportal. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bewerber/Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist und mit dem die Europäische Union keine internationale Übereinkunft zum gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt geschlossen hat, haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Vergabegrundsätze wie insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung, und auf Einhaltung von die Vergabegrundsätze konkretisierenden Regelungen. Insbesondere werden sie nicht nach § 134 GWB benachrichtigt. Auf die Regelungen des § 55 SektVO wird hingewiesen. Der AG behält sich vor, bei Lieferaufträgen Angebote gem. § 55 Abs. 1 SektVO zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 % des Gesamtwerts aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum sind und mit denen auch keine Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang besteht (sog. "Drittstaaten"). Der AG behält sich vor, zu diesem Zweck und zur Einhaltung seiner Pflicht nach § 55 Abs. 2 SektVO die Herkunft der Waren entsprechend abzufragen.

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Timeline

24 Jun 2026, 00:00

Requested publication date

Publication

24 Jun 2026, 06:06

Issued at

Publication

27 Jul 2026, 08:00

LOT-0000 Participation request reception period

Deadline

10 Aug 2026, 00:00

LOT-0000 - Invitation submission period

Milestone

01 Jan 2027, 00:00

LOT-0000 - Procurement project planned period start

Milestone

31 Dec 2034, 00:00

LOT-0000 - Procurement project planned period end

Deadline

Version history

None recorded.

Contracting authorities1

Lots1

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.