Rahmenvertrag über technische Beratung-, Installations- und Montagedienstleistungen für Netzleitungen
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Key information
Overview
Leistungsgegenstand sind technische Beratungs-, Installations- und Montagedienstleistungen für hauseigene Netzleitungen, zur Betriebsbereitschaft nach den Anforderungen des BSI-Grundschutzes und der Verschlusssachenanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen (VSA NRW).
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YYBYT1KS9EQ2# 1.) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die im Anhang A genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter http://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Es ist ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe über den Vergabemarktplatz NRW zugelassen. Nähere Hinweise hierzu können dem als Vergabeunterlage beiliegenden Vordruck "Hinweise zur Form der Angebotsabgabe" (Formular 312/322 EU) entnommen werden. 2.) Für ein vollständiges Angebot sind die in den Vergabeunterlagen (Formular 325 EU "Zusammenstellung der vom Unternehmen einzureichenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise") aufgeführten Unterlagen mit dem ausgefüllten Angebotsschreiben (Formular 324 EU) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, von der Möglichkeit der Nachforderung von nicht bzw. nicht rechtzeitig eingereichten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen nach § 56 Vergabeverordnung (VgV) unter Wahrung des Gleichbehandlungsgebots keinen Gebrauch zu machen. Fehlende Angaben, Unterlagen oder Nachweise können somit zum Ausschluss des Angebots führen. 3.) Zum Verfahren bzw. den Vergabeunterlagen sind nur schriftliche Fragen über den Kommunikationsbereich des VMP zugelassen. Die Antworten sowie ggf. weitere Informationen zum Verfahren bzw. den Vergabeunterlagen werden schriftlich, zeitgleich und anonymisiert im Kommunikationsbereich des VMP eingestellt. Bieterfragen inkl. deren Antworten werden grundsätzlich Bestandteil der Leistungsbeschreibung. 4.) Das ausgefüllte Preisblatt mit den eingesetzten Angebotspreisen ist dem Angebot beizufügen. Insbesondere bei einer zusätzlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts dürfen die Positionen und die Preisangaben nicht im Widerspruch zu den Angaben im Preisblatt der Leistungsbeschreibung stehen.